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Hinrichtung

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Die Hinrichtung ist der Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe.

Im Deutschen Reich fand die Hinrichtung in einem umschlossenen Raum statt. Teilnahmeverpflichtung bestand für zwei Personen des Gerichts der ersten Instanz, ein Gerichtsschreiber, ein Gefängnisbeamter und eine Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Ort, in dem die Hinrichtung stattfand, konnt e zwölf ehrenwerte Bürger abstellen, die freiwillig an der Hirichtung teilnehmen konnten. Diese sollten die früher übliche Öffentlichkeit darstellen, die jedoch mit vielen unangenehmen Begleiterscheinungen einhergegangen war. Der Verteidiger und andere Personen (Geistliche, Verwandte) konnten auf Antrag ebenfalls der Hinrichtung beiwohnen. Über den Vorgang war stets ein Protokoll aufzunehmen.

Der Leichnam des Hingerichteten war den Verwandten auszuhändigen, die ihn ohne größere Feierlichkeiten zu bestatten hatten.

Schwangere oder geisteskranke Menschen durften nicht hingerichtet werden.

Hinrichtungsarten

Zur Hinrichtung wurden und werden folgende Hinrichtungsarten verwendet:

Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode führten (z. B. während der Hexenverfolgung).