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Kraftfahrzeugkennzeichen

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Datei:Trxb.JPG
Deutsches Kennzeichen vorne
Deutsches Kennzeichen hinten
Österreichisches Kennzeichen
Schweizer Kennzeichen

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (kurz „Kfz-Kennzeichen“) ist die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Kennzeichenschilder sind fest mit dem Fahrzeug zu verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden. Für manche Fahrzeugtypen (z.B. Motorrad) sowie in einigen Ländern (z.B. manche Staaten der USA) ist allerdings nur ein Kennzeichen (meistens hinten) vorgeschrieben. In der Schweiz werden sie „Kontrollschilder“ genannt, in Teilen Deutschlands und Österreichs auch „Nummernschilder“ oder „Nummerntafeln“. In Deutschland heißt es häufig auch "amtliches Kennzeichen" oder „polizeiliches Kennzeichen“.

Die Kennzeichen können verschiedenartig ausgeführt sein: Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische KFZ, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite KFZ, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen (für Polizei oder Verfassungsschutz).

Internationale Landeskennzeichen

Zusätzlich zum eigentlichen Kfz-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen den Gebrauch des Nationalitätszeichens fest, das eine Abkürzung der jeweiligen Staatsbezeichnungen darstellt und das neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht wird (Liste der Kfz-Nationalitätszeichen).

Gesetzlich ist das länglich-ovale Zusatzschild – schwarze Schrift auf weißem Grund – ein Bestandteil des Kennzeichens. In vielen Staaten ist diese Zusatzplakette allerdings unüblich, da die meisten Kraftfahrzeuge kaum je eine internationale Grenze überschreiten. In der Europäischen Union und einigen osteuropäischen Staaten ist das internationale Landeskennzeichen bei neuen Schildern, den sogenannten Euro-Kennzeichen, samt EU-Emblem oder der Landesflagge am linken Rand in das Nummernschild integriert. Dennoch muss auch hier bei Reisen in ein Nicht-EU-Land dieses Zusatzschild angebracht werden. Ausnahmen sind die EFTA-Länder Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen, die die Länderkennung durch das EU-Kennzeichen ebenfalls akzeptieren.

Aufbau der Kfz-Kennzeichen in einzelnen Staaten

Serbisches Kennzeichen
Nummernschilder aus Europa

Deutschsprachige Länder

Übriges Europa

Amerika

Asien

Afrika

Australien und Ozeanien

Geschichte

Die älteste bekannte Kennzeichnung von Fahrzeugen war nach Auskunft von Sven Rost vom Verein „Nummernschilder“, der das „Nummernschildmuseum“ in Großolbersdorf betreibt, die Nummerierung römischer Streitwagen.

In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[1] Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Auto befestigt. Am 1. Oktober 1906 wurde die erste einheitliche Regelung für Deutschland erlassen, die am 1. Oktober 1907 für die 26 Länder des Deutschen Reiches in Kraft getreten war. 10115 Pkw, 15954 Krafträder und 957 wurden damals zugelassen.[1] Die einheitlichen Kennzeichen der Länder begannen mit einer römischen Ziffer für das Territorium - I Preußen, II Bayer, III Württemberg - gefolgt von einem Buchstaben für den Verwaltungsbezirk - IA Berlin, IIA Müchen, IIIA Stuttgart - und zum Schluss einer Ziffernfolge. Die Kennzeichen der freien Städte nutzten zur Unterscheidung keine Territorialangabe mit römische Ziffern sondern begannen gleich mit einer Buchstabenfolge und in Sachsen wurden auch weitere Ziffern mit römisch I und V ausgedrückt.[1]

Die Einführung von Kraftfahrzeugkennzeichnungen ging nicht überall ohne Proteste vonstatten. Nachdem Anfang des 20. Jahrhunderts immer mehr europäische Länder eine Kennzeichnungspflicht erließen (so Bayern 1899, Spanien und Belgien 1900, Frankreich 1901) wurden warnende Stimmen insbesondere in England laut, die Nummerierung entstelle die Automobile, sie erhielten den Charakter von Mietwagen[2].

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Besatzungszonen anfänglich farblich unterschieden - schwarz auf orangem Grund amerikanischer Sektor, schwarz auf rotem Grund französischer Sektor, schwarz auf blauem Grund britischer Sektor, und im sowjetischen Sektor verblieb schwarz auf weißem Grund.[1] 1947 beschlossen die Alliierten ein einheitliches System ein, das ab 1948 eingeführt wurde. Die Kennzeichen wurden nun einheitlich weiß auf schwarzem Grund gehalten, deren Registriernummer jeweils zwei Buchstaben für den Verwaltungsbereich vorangestellt wurde, z. B. BR Britische Zone Rheinland oder AB Amerikanische Zone Bayern.[1] Diese Kennzeichen galten bis zur Einführung eigener Systeme in den beiden deutschen Nachkriegsstaaten - die DDR führte 1953, die BRD und West-Berlin 1956 ein eigenes System ein.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Michael Ossenkopp, "Kein Wunsch-Kennzeichen für den Kaiser", Beilage "Automobil" C2, Berliner Zeitung, 22./23. September 2007.
  2. Bernd Januschke, Dr. Karl Friedrich Warner: 1900-1909 Das neue Jahrhundert. In: Chronik des 20. Jahrhunderts. Westermann Verlag, 1983. Seite 30
Wiktionary: Kraftfahrzeugkennzeichen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Kraftfahrzeugkennzeichen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien