FIFA-Regelung zu Länderspielen
FIFA-Regelung zu Länderspielen 1999
Im Jahr 1999 entschied der Weltfußballverband FIFA das jene von Fußballnationalmannschaften im Rahmen des Olympische Sommerspiele/Fußball ausgetragenen Partien nur für die Jahre 1908 bis 1952 gleichfalls als offizielle A-Länderspiele gezählt werden dürfen. Für die darauffolgenden Jahre steht eine Klärung von Seiten der FIFA noch aus, während alle seit den 1960er Jahren bei Olympia (Qualifikation und Endrunde) gespielten Begegnungen auf keinen Fall als offizielle A-Länderspiele zu gelten haben.
Durch diese Regelung sind insbesondere die osteuropäischen Nationalmannschaften betroffen, welche mit ihren "Staatsamateuren" bis zur Neuregelung der Teilnahmebedingungen an Olympischen Fuballturnieren Anfang der 1980er Jahre das Geschehen bei Olympia dominiert hatten. Von 1952 (Ungarn, erneut 1964 und 1968) über 1956 (Sowjetunion), 1960 (Jugoslawien), 1972 (Polen) bis 1976 (DDR), aber auch noch 1980 bei den Boykottspielen in Moskau, bei den die CSSR den Sieg davontrug, gewannen die offiziell aus Amateuren bestehenden Teams der staatssozialistischen Länder jedes Mal die Goldmedaille. Anders als bei ihren Kontrahenten aus Westeuropa oder Südamerika waren ihre Olympiamannschaften und die jeweilige Nationalelf identisch, so dass zum damaligen Zeitpunkt die Spiele gegeneinander bei Olympischen Spielen bei beiden antretenden Verbänden als offizielle A-Länderspiele in die Annalen eingingen.
Durch die Streichung der Begegnungen des Olympischen Fußballturniers (Qualifikation und Endrunde) seit den 1960er Jahren als offizielle A-Länderspiele rutschten Hans-Jürgen Dörner (Fußballspieler), Joachim Streich (beide DDR) und Grzegorz Lato aus dem "Klub der Hunderter", jenem illustren Kreis in welchem sich Nationalspieler befinden, die über 100-mal für ihr Land in A-Länderspielen aktiv waren.
Link
Der aktuelle "Klub der Hunderter" (inklusive der FIFA-Regelung zu Länderspielen 1999)