Das Sächsische Staatsminterium der Justiz (SMJ) ist seit der Gründung des Freistaates Sachsen1990 die oberste Justizbehörde. Seit 2004 wird es vom Staatsminister Geert Mackenroth (CDU) geleitet. Seine Vorgänger:
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind *rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern)
Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung
Bereinigung von SED-Unrecht soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für nationale Sicherheit
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung
Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Disziplinargerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare
Grundbuchwesen
Organisation und Dienstaufsicht im Bereich des Justizvollzuges, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe
Gnadensachen (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei oder andere Ressorts zuständig sind)*Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in den Fachgerichtsbarkeiten, in der Disziplinargerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft sowie für die Laufbahnen im Bereich des Justizvollzugs, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe
Fortbildung der Justizbediensteten
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges
Organisation des Ministeriums
Abteilung I Personal, Haushalt, Ausbildung, Fortbildung und Landesjustizprüfungsamt
Abteilung II Öffentliches Recht, Organisation
Abteilung III Strafrecht und Zivilrecht
Abteilung IV Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Justizbau
Referat I 1 A und 1 B Personalangelegenheit des höheren Dienstes
Referat II 1 Organisation und Modernisierung
Referat III 1 Strafverfahrensrecht, Datenschutz, Straftaten des SED-Unrechtsregimes, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Gnadenwesen
Referat IV 1 Personal und Organisation
Referat I 2 A Grundsatz Personal
Referat II 2 Verfassungsrecht, Völkerrecht, Staatskirchenrecht
Referat III 2 A Materielles Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollstreckung
Referat IV 2 Sicherheits-, Bau- und Liegenschafts-Angelegenheiten der Justiz
Referat I 2 B Ausbildung und Prüfung des nichthöheren Dienstes, Fortbildung aller Bediensteten und ehrenamtlicen Richter, Rechtskundeunterricht
Referat II 3 Normprüfung, Rechtsbereinigung, Verwaltungsrecht
Referat III 2 B Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften, Nebenstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Referat IV 3 Vollzugliche Grundsatzfragen, Beschwerdewesen und kriminologischer Dienst
Referat I 3 Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung, Ausbildung des höheren Dienstes, Anerkennung juristischer Prüfungen, Eignungsprüfungen von Rechtsanwälten aus EU-Mitgliedsstaaten
Referat II 4 Vorschriftenabbau, Rechtsvereinfachung, Volksgesetzgebung, Datenschutzrecht
Referat III 3 Materielles Zivilrecht, einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts
Referat IV 4 Wirtschafts- und Arbeitsverwaltung, Haushalt (Justizvollzug/ Gesundheitswesen)
Referat I 4 Haushalt
Referat II 5 Automatisierte Datenverarbeitung
Referat III 4 Zivilverfahrensrecht, Rechtshilfe in Zivilverfahren, Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare
Referat I 5 Geschäftsleitung, Innerer Dienst, Personalangelegenheiten des nichthöheren Dienstes für das Staatsministerium der Justiz
Vorgängerbehörde
Von 1831 - 1934 und von 1945 - 1949 gab es in Sachsen ein Justiministerium.