Altablagerung
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Eine Altablagerung im Sinne von § 2 Nr. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (vom 17. März 1998, (BGB. I S. 502) BGBl. III/FNA 2129-32) ist eine stillgelegte Abfallbeseitigungsanlage sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Eine Altablagerung ist eine Altlast im Sinne des Gesetzes, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.