Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
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Basisdaten | |
Fläche: | 70.547 km² |
Leitender Geistlicher: | Landesbischof Dr. Johannes Friedrich |
Mitgliedschaft: | VELKD |
Kirchenkreise: | 6 |
Dekanatsbezirke: | 66 |
Kirchengemeinden: | 1.531 |
Gemeindeglieder: | 2.740.840 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
etwa 22 % |
Anschrift: | Meiserstr. 11-13 80333 München |
Offizielle Website: | www.bayern-evangelisch.de/ |
E-Mail-Adresse: | poep@elkb.de |
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
Die Kirche hat etwa 2,7 Millionen Gemeindemitglieder (Stand Jul. 2003) in 1.531 Kirchengemeinden und ist damit nach der Landeskirche Hannovers und der Kirche im Rheinland nach ihrer Mitgliederzahl die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD und Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist die Matthäuskirche München am Sendlinger Tor. Weitere bedeutende protestantische Kirchen in Bayern sind die beiden Hauptkirchen von Nürnberg, St. Sebald und St. Lorenz. St. Lorenz ist die "zweite" bayerische Bischofskirche; dort finden die Einführungen neuer Landesbischöfe statt.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Tutzing.
Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern" umfasst das heutige Bundesland Bayern.
Geschichte
Das alte Kernland Bayerns blieb auch nach der Reformation traditionell römisch-katholisch. Als zwischen 1806 und 1810 das Königreich Bayern um zahlreiche Herrschaftsgebiete auf seine heutige Ausdehnung erweitert wurde, gab es fortan innerhalb des Landes auch viele evangelische Gebiete, vor allem waren Teile Frankens (Markgrafschaften Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) und einige Freien Reichsstädte (Nürnberg, Memmingen, Kempten, Weißenburg und Windsheim) evangelisch. Alle protestantischen (lutherische und reformierte) Gemeinden des Königreichs wurden daher 1806 zu einer Kirche vereinigt (Verwaltungsunion). Dazu gehörten auch die Gebiete "links des Rheins" (die so genannte Rheinpfalz, siehe Pfalz (Region)). 1817 wurde in den Gebieten links des Rhein die Union (Vereinigung der lutherischen und reformierten Gemeinden zur einer einheitlichen Kirche - "Bekenntnisunion") durchgeführt. Diese unierte Kirche wurde 1848 rechtlich unabhängig (siehe Evangelische Kirche der Pfalz).
In den Gebieten "rechts des Rheins", also im Hauptgebiet des Königreichs Bayern, wurde 1817 eine "Gesamtgemeinde" unter einem staatlichen "Oberkonsistorium" in München eingerichtet. Die Gemeinden blieben jedoch ihrem bisherigen Bekenntnis treu. Für die reformierten Gemeinden rechts des Rheins wurde 1853 eine selbständige Synode und eine eigene Kirchenleitung (das "Moderamen") eingerichtet. 1918 traten die reformierten Gemeinden formal aus der Landeskirche aus und wurden selbständig (Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern). Sie schloss sich später der Evangelisch-reformieren Kirche, die ihren Sitz in Leer (Ostfriesland) hat, an. Die Bayerische Landeskirche umfasste daher ab 1919 nur noch lutherische Gemeinden und wurde zunächst unter der Bezeichnung "Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins" geführt. 1919 schloss sich die "Evangelische Landeskirche Coburg" an. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Gebiete "links des Rheins" (Pfalz) von Bayern abgetrennt wurde, erhielt die Landeskirche ihre heutige Bezeichnung "Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern".
Früheres Oberhaupt der "Evangelischen Kirche in Bayern" war der jeweilige König von Bayern als "summus episcopus". Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, wurde von einem "Präsidenten" geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments). Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Präsident des Oberkonsistoriums. Dann erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt war forthin ein Kirchenpräsident, der seit 1933 den Titel "Landesbischof" führt. Die Verwaltungsbehörde wurde in "Landeskirchenamt" umbenannt.
Leitung der Landeskirche
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern steht der Landesbischof (bis 1933 "Kirchenpräsident"), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit endet mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. Er kann unter gewissen Voraussetzungen aber auch schon vorher durch die Landessynode abberufen werden.
Oberkonsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe
- 1883 - 1897: Adolf von Stählin, Oberkonsistorialpräsident
- 1897 - 1909: Alexander (von) Schneider, Oberkonsistorialpräsident
- 1909 - 1917: Hermann von Bezzel, Oberkonsistorialpräsident
- 1917 - 1933: D. Friedrich Veith, Kirchenpräsident (bis 1921 Oberkonsistorialpräsident)
- 1933 - 1955: Dr. Hans Meiser
- 1955 - 1975: Dr. Hermann Dietzfelbinger
- 1975 - 1994: Dr. Johannes Hanselmann
- 1994 - 1999: Hermann von Loewenich
- 1999 - heute: Dr. Johannes Friedrich
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden durch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der einzelnen Gemeinden gewählt. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode beziehungsweise die Präsidentin der Synode, derzeit Heidi Schülke.
Da die Synode nur 2 mal im Jahr tagt, gibt es für die Aufgaben in der restlichen Zeit einen Landessynodalausschuss, welchem das Präsidium der Synode und 12 weitere gewählte Synodale angehören. Die Präsidentin der Synode leitet auch den Landessynodalausschuss.
Landessynode und Landessynodalausschuss bilden gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in München. Er ist Vorsitzender des Landeskirchenrats (LKR), also dem ständigen Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" der Kirche), dem die Leiter der jeweiligen Abteilungen des Landeskirchenamtes sowie die 6 Regionalbischöfe angehören. Die Mitglieder führen den Titel "Oberkirchenrat". Dieses Kollegium tagt in der Regel einmal im Monat im Landeskirchenamt in München, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des "Landeskirchenrats" die Landeskirche verwalten.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands heißen "Kirchenvorsteher". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Dekanatsbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Mehrere Dekanatsbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze ein Oberkirchenrat steht, der zugleich den Titel Regionalbischof führt. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 6 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Die 6 Kirchenkreise mit ihren zugehörigen Dekanatsbezirken
Kirchenkreis Ansbach-Würzburg
Ansbach, Aschaffenburg, Bad Neustadt an der Saale, Bad Windsheim, Castell, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Heidenheim, Kitzingen, Leutershausen, Lohr, Markt Einersheim, Rothenburg ob der Tauber, Schweinfurt, Uffenheim, Wassertrüdingen, Windsbach, Würzburg
Kirchenkreis Augsburg
Augsburg, Donauwörth, Kempten, Memmingen, Neu-Ulm, Nördlingen, Oettingen
Kirchenkreis Bayreuth
Bad Berneck, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim (in Wiesenthal-Muggendorf), Hof, Kronach, Kulmbach, Ludwigsstadt, Michelau, Münchberg, Naila, Pegnitz, Rügheim, Selb, Thurnau, Wunsiedel
Kirchenkreis München
München mit 7 Prodekanen (München-Süd, München Süd-Ost, München Süd-West, München-Nord, München-Ost, München-West, München Mitte), Fürstenfeldbruck, Rosenheim, Traunstein und Weilheim in Oberbayern
Kirchenkreis Nürnberg
Altdorf, Erlangen, Fürth, Gräfenberg, Hersbruck, Neustadt an der Aisch, Nürnberg mit 3 Prodekanten (Nürnberg-Mitte/Nord, Nürnberg-Ost, Nürnberg-West), Pappenheim, Schwabach, Weißenburg
Kirchenkreis Regensburg
Cham, Ingolstadt, Landshut, Neumarkt in der Oberpfalz, Passau, Regensburg, Sulzbach-Rosenberg, Weiden in der Oberpfalz
Kirchengemeinden
Die 66 Dekanatsbezirke sind in 1.531 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern singen beziehungsweise sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Gesangbuch für die protestantische Gesammt-Gemeinde des Königreichs Baiern, Sulzbach; eingeführt durch Genehmigung des Königs Maximilian Joseph vom 26.12.1810; später unter dem Titel "Gesangbuch für die protestantische Kirche des Königreichs Bayern"
- Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern, Nürnberg, 1854
- Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Ansbach; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 6.9.1927 zum 1.4.1928
- Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, so genanntes "Übergangsgesangbuch" mit Liedern des Evangelischen Kirchengesangbuchs (EKG), Ansbach, eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 6.9.1927 sowie des Anhangs durch Beschluss der Landessynode vom 20.9.1950
- Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, München; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 3.5.1957
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern und Thüringen, München und Weimar, eingeführt am 1. Advent 1994
Weblinks