Heinrich Sudermann
Heinrich Sudermann (* 31. August 1520 in Köln; † 7. September 1591 in Lübeck) war Jurist und erster Syndikus der Hanse.
Werdegang
Sudermann wurde als Sohn des Kölner Bürgermeisters und Patriziers Hermann Sudermann geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln, wo er auch zum doctor utriusque iuris promovierte. Sein Vater führte ihn auf den Bereich der Außenbeziehungen Kölns als Hansestadt hin, und Sudermann wurde zunächst auf Seiten der Stadt Köln in Gesandtschaften zu den Hansetagen und den für Köln wichtigen Hansekontoren (dem Stalhof in London und dem Hansekontor in Brügge) eingebunden. 1556 trat er als Syndikus in den Dienst der Hanse und wurde damit der erste leitende Angestellte, der jemals im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu der ansonsten ja bewusst nicht rechtsfähigen Hanse stand. Er wurde zunächst auf sechs Jahre mehrfach wiederkehrend bestellt und erst 1576 auf Lebenszeit übernommen.[1] Diese Stellung muss heute wie die eines Generalsekretärs verstanden werden.
In seine Amtszeit fiel der turbulente Niedergang der aus Kölner Sicht besonders wichtigen Kontore in England und Brügge. Der Kontakt mit und die Reisetätigkeit zu den Kontoren in Bergen und Nowgorod gehörten nicht in seinen Aufgabenbereich als Syndikus.
Sudermann und die Engländer
Bereits 1552 hatte König Eduard VI. die im Frieden von Utrecht (1474) bestätigten Handelsprivilegien der Städte widerrufen. Seine Nachfolgerin Königin Maria I. bestätigte diese zwar wie erwartet 1553 erneut, aber die einheimische Wirtschaft setzt eine erneute Einschränkung durch, so dass die Hoffnung hansischer Diplomatie bald auf der absehbaren Nachfolgerin Königin Elisabeth I. ruhte. Allein diese Hoffnung wurde enttäuscht, die repressive Handelspolitik Elisabeths bedeutete schließlich allen diplomatischen Missionen Sudermanns zum Trotz das aus für eine privilegierte Stellung deutscher Kaufleute im Englandhandel. Dies wurde begünstigt durch einige der Hansestädte selbst, die die englische Konkurrenz, ohne Reziprozität erlangt zu haben, mit Stapelrechten in deutschen Häfen begünstigten. Das sich verschlechternde Verhältnis Englands zu den Niederlanden brachte zwar eine Annäherung zwische der Hanse und den Niederlanden, aber auch hier scherten Städte der Hanse um ihres eigenen Vorteils willen aus, so dass es zu keiner effizienten Handelsblockade gegen England kam. Als Hamburg den Merchant Adventurers 1567 Niederlassungsrechte einräumte, waren für England keinerlei Gründe mehr gegeben, seinerseits deutsche Kaufleute in England zum Handel zuzulassen. Im Stalhof waren nur noch vier Deutsche zurück geblieben. Die Engländer hatten keinerlei Veranlassung zu Entgegenkommen mehr und kaperten am 30. Juni 1589 im Hafen von Lissabon 68 Handelsschiffe der Hanse.
Sudermann und Flandern
In gleicher Weise geht die berufliche Tätigkeit Sudermanns als Syndikus in Flandern mit dem Religionskrieg dort einher. Das rechtlich als juristische Person selbstständige Hansekontor in Brügge vereinbarte im Jahr 1545 mit Antwerpen die künftige Niederlassung der Hanse an der Schelde, die nicht die Versandungsprobleme des Zwin aufwies. Das neue Haus der Osterlinge in Antwerpen wurde von der Stadt Antwerpen 1563 vereinbarungsgemäß bei einer Investitionssumme von 124.000 Gulden mit 64.000 Gulden subventioniert, aber aufgrund der unruhigen Zeit erst 1569 seiner Bestimmung übergeben.
Die laufende Finanzierung des neuen Kontors wurde hingegen dadurch immer wieder infrage gestellt, dass Sudermanns Heimatstadt Köln sich am Schoss nicht beteiligen wollte, was für ihn auch in Anbetracht seiner persönlichen Herkunft einen ständigen Interessenkonflikt bedeutete. 1567, ein Jahr nach dem Bildersturm in der Stadt, nahm Sudermann zeitweilig sogar in Antwerpen Wohnung. Da die Stadt und das Haus Oranien zwischen dem gemäßigten Katholizismus Georg Cassanders und dem Augsburger Bekenntnis schwankte, waren Unruhe und Unsicherheit dennoch so groß, dass er seine Familie nach Köln zurück sandte. Die unterschiedlichen Interessen der Städte und der im Kontor tätigen Kaufleute zerrütteten die Finanzen des Kontors außerordentlich. Sudermann weigerte sich - auch vor dem Hintergrund persönlicher Aversionen gegen einzelne Älterleute- entschieden, in Antwerpen dauerhaft weiter Residenz zu nehmen und sah auch keine reale Chance, die Missstände gegen die vorhandenen Machtstrukturen abzustellen.
Würdigung
So unlösbar das Problem im Umgang mit England für Sudermann war, so ist es ihm im Umgang mit seiner Vielzahl von Dienstherren mit ihren oftmals widerstreitenden Interessenlagen doch gelungen, eine Alternative für den niedergehenden Stapel von Brügge zu finden und zu realisieren. Allerdings merken viele Historiker in diesem Zusammenhang an, dass die Entscheidung für den Platz Antwerpen strategisch falsch war, dieses wurde von Amsterdam als Handelszentrum überflügelt.
Insgesamt ergeben seine persönlichen Aufzeichnungen eine reine Reisezeit im Dienst der Hanse von 14 1/2 Jahren. Er starb auf einer Tagfahrt in Lübeck und wurde in Köln begraben. Sein schriftlicher Nachlass wurde von den Hansestädten erworben und befindet sich im Historischen Archiv der Stadt Köln.
Literatur
- Philippe Dollinger: Die Hanse. 5. Auflage, Stuttgart 1998, ISBN 3520371057.
- Johann Peter Wurm: Die Korrespondenz des Hansesyndikus Heinrich Sudermann mit dem königlichen Statthalter in Schleswig und Holstein Heinrich Rantzau 1579-1591. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2005, S. 491-515. ISBN 3-7950-5555-5
- ↑ Text der Bestallung 1576 bei Dollinger im Quellenanhang.
Weblinks
- (Hermann) Keussen: Sudermann, Heinrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 37, Duncker & Humblot, Leipzig 1894, S. 121–127.
- Vorlage:PND
Personendaten | |
---|---|
NAME | Sudermann, Heinrich |
KURZBESCHREIBUNG | Jurist und erster Syndicus der Hanse |
GEBURTSDATUM | 31. August 1520 |
GEBURTSORT | Köln |
STERBEDATUM | 7. September 1591 |
STERBEORT | Lübeck |