Technisches Hilfswerk
Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern.
Aufgabe
Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Helferrechtsgesetz festgelegt:
Zivilschutz
Technische Hilfe im Zivilschutz,
ist historisch der hauptsächliche Grund für die Schaffung des THW's. Es sollte im Verteidigungsfall Schäden beseitigen und den Alltagsbetrieb aufrecht erhalten.
Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem BMI, und nicht dem BMVg unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation.
Im Kriegsfall hätten Zivilschutzkräfte wie z.B. auch Sanitätskräfte den sogenannten Non-Combattanten-Status, d.h. sie dürften nach der Genfer Konvention nicht bekämpft werden.
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.
Auch bei Aufträgen des Bundes zur humanitären Hilfe spielt das THW eine wichtige Rolle. Bei großen Unglücken in aller Welt mit den kleinen Schnelleinsatzeinheiten wie der SEEBA (v.a. bei Erdbeben) und der SEEWA; in europäischen Nachbarländern auch mit regulären Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z.B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003).
Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte durchgeführt, z.B. in Bosnien–Herzegowina beim Aufbau der Stari Most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z.B. Brunnenbau).
Bekämpfung von Katastrophen auf Anforderung der zuständigen Stellen
Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW hält seine bundesweit stationierten Einheiten nicht nur für den Kriegsfall vor, sondern leistet auf Anforderung Amtshilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtliche Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also den Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten oder dem BGS und dem Zoll (z.B. Beleuchtung).
So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potenzial an Technik und Organisation.
Geschichte
1950 gründete Otto Lummitzsch eine technische Hilfsorganisation für die Bundesrepublik Deutschland.
1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine Bundesanstalt.
1994 wurde der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.
siehe Hauptartikel Geschichte des Technischen Hilfswerks
Organisation

Behörde
Das THW hat 44.000 aktive Helfer, 17.000 Reservehelfer, 10.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 845 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich, beim THW seinen Wehrersatzdienst abzuleisten.
Als Behörde des Bundesinnenministerium steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Seit 2002 ist dies Dr. Georg Thiel. Der Sitz der THW Leitung ist in Bonn.
Acht Landesverbände oder Länderverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. In diesen Landesverbänden sind mehrere Geschäftsführerbereiche eingegliedert, diese wiederum betreuen die Ortsverbände.
Hilfsorganisation
![]() Die operativen Einheiten sind in einer STAN, in einer breiten Verteilung disloziert. In den Ortsverbänden gibt es insgesamt 810 Technische Züge (TZ). Durch diese breite geographische Organisation ist eine schnelle und flächendeckende Einsatzfähigkeit für die vielfältigen Bedürfnisse gegeben. Jeder Technische Zug besteht aus dem Zugtrupp als Führungs- und Kommunikationsmodul und zwei Bergungsgruppen. Des Weiteren sind fast jedem Ortsverband ein oder mehrere der folgenden Fachgruppen zugeordnet, die so eine gegenseitige bundesweite Verfügbarkeit garantieren:
AusbildungDie Helfer im THW durchlaufen eine Basisausbildung I in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit THW Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Den Abschluss der Grundausbildung stellt die Grundscheinprüfung dar. Die Grundscheinprüfung setzt sich aus einem theoretischen, einem praktischen Prüfungsteil sowie einer Einsatzübung zusammen. Nach der Basisausbildung wird der Helfer seiner Einheit zugeteilt. Dort durchläuft er dann die Basisausbildung II oder kann sich in weitere Themen durch die Basisausbildung III fortbilden lassen. In der Basisaubsildung II + III wird umfangreicheres Wissen für den speziellen Bedarf der jeweiligen Einheit (Bergung oder Fachgruppe) vermittelt. Zusätzlich können die Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter des THW an Lehrgängen in einer der Bundesschulen:
THW-JugendDie THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen ab zehn Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten. Einsätze
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