Innere Sicherheit
Der Begriff Innere Sicherheit ist kein exakt definierbarer Begriff. Er umfasst vielmehr die Sicherheit des Staates vor kriminellen, terroristischen, extremistischen und sonstigen Gefahren. Zum Schutz des Staates dienen als Institutionen der Exekutive auf Bundesebene
- das Bundeskriminalamt (BKA),
- der Bundesgrenzschutz (BGS),
- das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV),
- das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
- das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),
auf Landesebene die Polizeien der Länder und die Landesverfassungsschutzämter. Die Institutionen werden ihrerseits wiederum von der Legislative im Rahmen der Innenpolitik gesteuert.
Kritik
Die innere Sicherheit sollte die Balance halten zwischen Bürgerrechten und Freiheiten (Datenschutz, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Unverletzichkeit der Wohnung etc.) auf der einen Seite und Eingriffsrechten und Präventivmaßnahmen des Staates (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung usw.) auf der anderen Seite.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist leider der Trend zur Rechtfertigung fragwürdiger, meist die Grundrechte einschränkender Gesetze durch die "latente Bedrohung durch den Terrorismus" zu beobachten.
Hierzu gibt es ein schönes Zitat von Benjamin Franklin: "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdienen weder Freihet noch Sicherheit."
Links
Weblinks
- http://www.ak-innere-sicherheit.de Website des Interdisziplinären Arbeitskreis Innere Sicherheit
- http://www.eugefis.de Website der Europäischen Gesellschaft für Innere Sicherheit
- Günter Erbel: Die öffentliche Sicherheit im Schatten des Terrorismus. 2002(PDF-Dokument, 56 KByte)
- Bürgerrechte und Innere Sicherheit 2004 (PDF-Dokument, 464 KByte)