Zum Inhalt springen

Innere Sicherheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Dezember 2004 um 23:28 Uhr durch C.Löser (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Innere Sicherheit ist kein exakt definierbarer Begriff. Er umfasst vielmehr die Sicherheit des Staates vor kriminellen, terroristischen, extremistischen und sonstigen Gefahren. Zum Schutz des Staates dienen als Institutionen der Exekutive auf Bundesebene

auf Landesebene die Polizeien der Länder und die Landesverfassungsschutzämter. Die Institutionen werden ihrerseits wiederum von der Legislative im Rahmen der Innenpolitik gesteuert.

Kritik

Die innere Sicherheit sollte die Balance halten zwischen Bürgerrechten und Freiheiten (Datenschutz, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Unverletzichkeit der Wohnung etc.) auf der einen Seite und Eingriffsrechten und Präventivmaßnahmen des Staates (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung usw.) auf der anderen Seite.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist leider der Trend zur Rechtfertigung fragwürdiger, meist die Grundrechte einschränkender Gesetze durch die "latente Bedrohung durch den Terrorismus" zu beobachten.

Hierzu gibt es ein schönes Zitat von Benjamin Franklin: "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdienen weder Freihet noch Sicherheit."