Benutzer:Michaelsy/Sandkasten04
Der Begriff Wille steht für starke Wünsche, Ziele oder Begehrlichkeiten oder bewusster Entscheidungen für oder gegen etwas. Diese werden aber nur dann als Wille im engeren Sinn bezeichnet, wenn sie aus eigenem Antrieb heraus, d.h. ohne die Einwirkung fremder Einflüsse (z. B. Krankheit, Sucht, gesellschaftliche Zwänge) und auch nicht notwendigerweise (z. B. Instinkt- und Zwangshandlungen), entstehen. Mit dem Begriff des Willens wird demnach die Freiheit des Willens verbunden. Was unter dieser so genannten Willensfreiheit zu verstehen ist und ob sie überhaupt gegeben ist, ist umstritten.
Als ein äußerlich sichtbares Zeichen des Willens wird eine entsprechende Willensumsetzung erwartet. Dazu zählen alle Handlungen, die zur Verwirklichung des Gewollten führen können, mündliche oder schriftliche Willensäußerungen, aber auch das Unterlassen einer Handlung, z. B. das Nichtrauchen, kann die Verwirklichung eines Willens sein. Beim Fehlen einer nach außen sichtbaren Willensumsetzung, wird darin häufig ein schwacher oder nicht vorhandener Willen gesehen. Es sei denn, eine Willensumsetzung ist aufgrund unbeeinflussbarer Umstände (z. B. Gefängnis) nicht oder zur Zeit nicht möglich. Die Vorstellung vom einem freien Menschen beinhaltet also, dass seine Handlungen allein von seinem freien Willen bestimmt werden.