Zum Inhalt springen

Diskussion:Stiftung

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. September 2007 um 19:29 Uhr durch Dominikhans (Diskussion | Beiträge) (Gliederung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Dominikhans in Abschnitt Familienstiftungen

Literatur

So langsam erreicht das Literaturverzeichnis Vollständigkeit - ich bin nicht sicher, ob das sinnvoll ist, nach der Bibliografie von Rawert gibt es ungefähr 2.000 Titel und Aufsätze zum Stiftungswesen an und für sich. Ich bin da natürlich selbst etwas befangen, was die Auswahl angeht, wäre aber dafür, dass man die Titel wenigstens alfabetisch nach Autoren sortiert, wenn sich schon keiner an eine inhaltliche Auswahl wagt. Alternativ würde ich die Liste auf 3 juristische Klassiker beschränken (Seifart/v. Campenhausen, Rawert in Staudinger, Reuter in MüKo) + evt. die Bibliografie von Rawert. Christian Meyn 15:46, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Auf einige erschwingliche Handbücher neben Staudinger und MüKo sollte schon hingewiesen werden, damit sich auch der Laie orientieren kann. Eine alfabetische Sortierung und das Löschen veralteter Werke wäre aber sicher sinnvoll. --Dominikhans 20:19, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Einleitung/Definition

Ich hatte auf der alten Diskussionsseite ja noch einmal angeregt, die Einleitung/Definition zu korrigieren. Da sich weder dort noch auf dieser Seite in den letzten zwei Wochen Widerspruch regte, habe ich die Einleitung entsprechend geändert (Stiftung ist kein Vermögen, sondern hat ein Vermögen). Christian Meyn 09:59, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Reviewdiskussion

Der Artikel erklärt die rechtlichen Sachverhalte ziemlich gut und lohnt den Ausbau zum lesenswerten Artikel.

Zunächst müssten im Text auftretende Doppelungen beseitigt werden.

Es fehlt noch etwas zur Geschichte des Stiftungswesens. Seit wann gibts das? Wie entwickelte sich das Stiftungsrecht? Ein paar Hinweise mehr auf das Stiftungswesen in anderen Ländern wären gut: Österreich, die berühmt-berüchtigten Liechtensteiner Stiftungen zum Vermögen verstecken und Steuern sparen. --Decius 22:59, 4. Sep 2006 (CEST)

Österreich und Liechtenstein beim Thema Stiftung in einem Atemzug zu nennen ist meines Erachtens gemein. --Fritz Moser 21:22, 22. Okt. 06 (Central Time, GMT -6)

Diskussion Lesenswert Sept 2006

  • Dafür: Kommt aus dem Review, meiner Meinung reicht es zu lesenswert. -- Dishayloo + 01:26, 30. Sep 2006 (CEST)
  • Neutral Reform des Stiftungsrechts von 2001? Anzahl der Stiftungen in Deutschland? Stiftungsrecht in Österreich? Das fehlt leider alles... Thorbjoern 06:59, 30. Sep 2006 (CEST)
  • Contra Neben den von Thorbjoern angesprochenen Punkten finde ich den Geschichtsteil als äußerst dürftig. Der zentrale Begriff für die Motivation mittelalterlicher Stifter ist nicht erwähnt, geschweige denn verlinkt. -- Tobnu 08:24, 30. Sep 2006 (CEST)
  • Kontra. Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen - dieser Artikel leistet fast ausschliesslich die Darstellung der rein rechtlichen Seite, und die sogar nochmal unvollstændig (Was ist mit Schweiz, Ausland?). Da Stiftungen momentan ja regelrecht "boomen", reicht es so oder so einfach nicht zum lesenswert. --Kantor Hæ? 18:47, 30. Sep 2006 (CEST)
  • Kontra da fehlt noch viel z.B. im Abschnitt geschichtliche Entwicklung, ich hatte den Artikel ins Review gestellt, um eine Überarbeitung/Erweiterung anzuregen, bin über die schnelle Kandidatur überrascht. --Decius 23:44, 30. Sep 2006 (CEST)
  • contra zu unvollständig, siehe Vorredner --Felix fragen! 12:06, 1. Okt 2006 (CEST)
  • Contra. Lückenhaft, unvollkommen formatiert, mangelhaft bebildert. -- Carbidfischer Kaffee? 12:07, 1. Okt 2006 (CEST)
  • Pro ausgezeichneter und umfassender Artikel. Fragen an Nichtjuristen: Was wäre zu kürzen? Was wäre aus anderen Gebieten zu ergänzen? --Fritz 22:09, Oct. 25, 2006 (Central Time, GMT -6)

Österreich

Lieber Dr. Meyn,

habe deinen Satz "Bei der Übertragung von Vermögen auf eine Privatstiftung gelten in Österreich gewisse Steuererleichterungen, die dazu führen, dass Vermögen überwiegend erst dann besteuert wird, wenn es von der Stiftung an die Destinatäre ausgeschüttet wird." vorläufig ganz gestrichen. Ich weiß nicht, was du damit meinst. Österreich hat die Vermögensteuer im vorigen Jahrtausend abgeschafft.

"Überwiegend werden sie zu privatnützigen Zwecken errichtet." Bitte gib eine Quelle an. In Österreich gibt es zurzeit etwa 2600 Privatstiftungen. Hat jemand eine ausreichende Stichprobe befragt? Fritz Moser, 22.10.06, 20:42 Central Time (GMT -6)

Danke Christian für deine fundierten Ergänzungen. Stimme Ihnen inhaltlich zu. Zweifle, ob wir Lexikonleser damit belasten sollen.

Der Absatz mit dem Vorstand ist sehr juristisch. Er läuft darauf hinaus, was nicht möglich ist. Außerdem mögen wir Österreicher den Vergleich mit Deutschland nicht so gern. Wir wollen unsere Lösungen nicht ständig mit euren verglichen sehen. Die meist gehandhabte Lösung des von dir dargestellten Problems: Die Stifterinnen verfassen bei der Errichtung der Stiftung eine Willenserklärung, in welcher die Begünstigten und die Größen, Zeitpunkte und Bedingungen der Zuwendungen festgehalten sind.

Der Steuerabsatz ist sehr speziell. In Österreich läuft gerade eine Diskussion, die Schenkungs- und Erbschaftssteuer gänzlich abzuschaffen. Damit wäre ich persönlich in einem Staat mit alter und vermögender Bevölkerung nicht einverstanden. Aber das gehört nicht hier her. Dein Vergleich mit Schenkungen stellt sich für ein Stifterin zunächst nicht. Sie will aktuell nichts schenken oder vererben, sie will stiften. Da ist die Eingangssteuer von 5 % vom gestifteten Kapital eine zusätzliche Belastung. Außerdem bringst du weiterhin Vermögensteuer und Einkommensteuer in einem Zug. Was sagst du zum Thema "überwiegend privatnützig", siehe oben?

Sollen wir ein Beispiel erwähnen? Etwa die "Erste österreichische Spar-Casse Privatstiftung". Die hat vor kurzem die "Zweite österreichische Spar-Casse" für Leute gegründet, die sonst keine Kontoverbindung kriegen.

Herzlichst Fritz, 24.10.06, 22:05 Central Time (GMT -6)

Hallo Fritz,
Dein Hinweis ist natürlich richtig, ich habe das sehr aus der deutschen Perspektive geschrieben. Dabei ist die steuerliche Behandlung natürlich von hohem Interesse (und die war ja letztlich auch einer der Gründe, die Privatstiftung einzuführen, um das weitere Abfließen von Kapital in die benachbarten Länder zu vermeiden, so jedenfalls Maximilian Eiselsberg und Ferdinand Lacina (vormaliger Finanzminister), zwei der "Väter" des Privatstiftungsgesetzes, auf einer Podiumsdiskussion zum 10. Jahrestag des Privatstiftungsgesetzes in Wien).
Die Regelung zum Vorstand ist aus deutscher Sicht auch etwas Besonderes (und - ehrlich gesagt - ein großer Fortschritt in Sachen Foundation Governance); das kann man natürlich auch positiv formulieren.
Ich habe keine exakte Quelle für die Anzahl der gemeinnützigen Privatstiftungen in Österreich, habe das aber immer wieder einmal gelesen, z. B. auf http://www.ngo.at/recht/stift.htm . Wenn ich es richtig sehe, sind die meisten großen gemeinnützigen Stiftungen in Österreich keine Privatstiftungen, sondern haben eine andere Rechtsform.
Ich sage übrigens nach wie vor nichts zur Vermögenssteuer. Eine Steuer auf die _Übertragung_ von Vermögen ist - jedenfalls nach deutschem Verständnis - keine Vermögenssteuer. Von Vermögenssteuer sprechen wir nur, wenn der (unveränderte) Bestand besteuert wird. Aber bitte: Auch hier kann der Artikel sicher noch eine Überarbeitung vertragen.
Man kann natürlich darüber streiten, ob die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung eine "Stiftung" oder eine "Schenkung" ist. Tatsache ist: Vorher gehört es der Stifterin, hinterher der - ihr nicht gehörenden - Stiftung, und es gibt dafür keine Gegenleistung. Das ist entspricht aber ganz dem Tatbestand einer Schenkung. Deswegen ist es jedenfalls in Deutschland auch so, dass Stiftungen ausdrücklich von der Schenkungsteuer befreit sein müssen, sonst müssen sie Schenkungsteuer zahlen (und das müssen nicht-gemeinnützige Stiftungen (Familienstiftungen) in Deutschland tatsächlich). Erbschaften und Schenkungen werden insofern gleich behandelt (Vermögenserwerb ohne Gegenleistung).
Christian Meyn 18:59, 26. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Möchte mich auf die Frage gemeinnützig oder privatnützig konzentrieren. Die österreichischen Privatstiftungen müssen sich in den Urkunden nicht auf einen dieser zwei Sektoren festlegen. Gemeinützige Privatstiftungen haben keine Steuervorteile gegenüber den privatnützigen. In Österreich gibt es aber bei nützlichen Aktionen meist einen speziellen Weg. Wer mir eine EMail schickt, dem kann ich einen Text über Steuerbegünstigungen für Privatstiftungen bei gemeinnützigen Aktionen zukommen lassen. Zur Zeit diskutieren wir in Österreich die Absetzbarkeit von Spenden von der Einkommensteuer für alle. Wenn das kommt, wird auch das gemeinnützige Wirken von Privatstiftungen steuerlich gefördert werden.
Sollen wir eine Liste von gemeinnützigen Aktionen österreichischer Privatstiftungen in der Wikipedia publizieren? Das wäre für potentielle Begünstigte interessant.
Fritz 12:52, 26. Okt. 2006 (GMT -6)

Studienleiter

Ich sehe, dass die Einfügung meines Studienleiters aus Studienleiter nicht in die Struktur des Artikels passt. Das liegt vor allem daran, dass, dem Inhaltsverzeichnis nach, der spezielle Aufbau von Bildungsfördernden Stiftungen nicht behandelt wird. Das sollte nachgereicht werden. igel+- 13:59, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe mir erlaubt, die Abschnitte "Bildungsfördernde Stiftungen" und "Studienleiter" wieder zu entfernen. Die Tatsache, dass einige Stiftungen Bildung fördern, ist allein noch nicht sehr hilfreich. Man könnte allerdings darüber nachdenken, darauf aufbauend einen Abschnitt vorzusehen, auf welche Weisen Stiftungen ihre Ziele verfolgen; die Förderung von Bildung durch Stipendien etc. ist aber nur ein sehr spezieller Ausschnitt aus dem weiten Spektrum von Möglichkeiten. Wie der zuständige Mensch in einer Stiftung heißt, der für Bildungsprogramme zuständig ist, ist m.E. jedoch a) völlig zufällig (warum nicht "Abteilungsleiter Bildung"?) und b) auch nicht von allgemeinem Interesse. Ob er oder sie in jeder Stiftung "Vorstand und Kuratorium" unterstellt ist, wage ich zu bezweifeln, da viele Stiftungen eine ganz andere Organstruktur haben. Jedenfalls ist dies eine autonome Entscheidung des Stifters und/oder der Stiftungsorgane, die sich nicht ohne weiteres verallgemeinern lässt. Widerspruch erwünscht, wenn es jemand anders sieht. Christian Meyn 11:12, 12. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Rechtliche Grundlagen

Meines Erachtens gehören der zweite und dritte Absatz dieses Artikels «Das Stiftungsrecht des [...] sich stellen müssen.» inhaltlich nicht zu dieser Überschrift. Abgesehen davon sind die Aussagen wenig konkret. Ich würde empfehlen, diese Absätze zu streichen. C. Hesebeck, 12. Feb. 2007

Stiftungsziele und ihre Verwirklichung

Ich finde diesen Abschnitt unübersichtlich und unklar. Beispiel: "Ein großer Teil der Stiftungen nimmt nämlich seine Aufgaben als reine Eigentumsträgerstiftung wahr. Dies mag zunächst erstaunen und gilt auch nur für einen kleinen Teil der rd. 18.000 deutschen Stiftungen, von denen heute gemeinhin gesprochen wird. ..." Nach 3 mal Lesen ahne ich was gemeint ist.

Es werden "4 Grundarten" genannt, das könnte man doch übersichtlicher darstellen.

Leider verstehe ich nicht wirlich was von der Thematik und möchte es nicht verschlimmbessern. --84.152.22.147 20:59, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, das ist teilweise irreführend- so als ob es nur gemeinnützige Stiftungen, womöglich kirchlicher Art, gäbe. Ich habe den Abschnitt daher ganz herausgenommen, mögliche Zwecke und Zweckverwirklichungen, auch gemeinnützige, mildtätige opder kirchliche, werden ohnehin weiter unten erläutert. Thorbjoern 09:52, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich finde das Anliegen des Abschnitts richtig, auch den gesellschaftlichen und historischen Hintergrund etwas zu beleuchten, plädiere aber auch für eine grundlegende Überarbeitung, die etwas weniger apodiktisch ("Es gibt vier Grundarten...") ausfallen sollte. Vieles im Stiftungswesen ist nicht so unbestritten, wie es hier dargestellt wird. Christian Meyn 15:04, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Gliederung

Die Gliederung des Artikels sollte einmal grundsätzlich überdacht werden. Insbesondere die Erscheinungsformen der Stiftung unter den Ziffern 2.5 bis 2.9 fügen sich nicht logisch in die Gliederung ein. Vielleicht sollte eine neue Ziffer "Erscheinungsformen der Stiftung" als letzte Ziffer unter 2. eingefügt werden, die Ziff. 2.10 und 2.11 wandern nach oben. Ideal ist auch nicht der Abschnitt "rechtliche Grundlagen", 2.1. Z.B. Ziffer 2.11 würde wohl auch zu diesem Gliederungspunkt gehören. Kleine Umarbeitung der vorhandenen Gliederung oder Neugestaltung wäre die Frage... --Dominikhans 20:20, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Familienstiftungen

Warum verwaltet die Familienstiftung zwingend nur steuerliches Privatvermögen? Es gibt durchaus Familienstiftungen mit Unternehmensbeteiligungen. --Dominikhans 19:29, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten