Arzt
Ein Arzt (griechisch: archiatros, "Oberarzt") beschäftigt sich mit der Prävention, Erkennung und Behandlung von Krankheiten.
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Seit 1990 (?) ist zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als "Arzt im Praktikum" unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig.
Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre in einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben.
Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
Berufsverband der Ärzte sind die Landesärztekammern, die sich in der Bundesärztekammer zusammengeschlossen haben.
In Österreich ist man mit der Promotion (dem abgeschlossenen Universitätsstudium) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde. Selbständig als Arzt tätig werden kann man auch hier nur, wenn für mindestens drei Jahre im Rahmen des "Turnus" verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit hier vom jeweiligen Abteilungsvorstand postiv bewertet wurde. Damit hat man sich das "jus practicandi" erworben: Die Berechtigung zur selbständigen Berufsausführung als Arzt für Allgemeninmedizin. ....