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Inquisitionsverfahren

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Die Einführung des Inquisitionsverfahrens geht auf Papst Innozenz III. zurück. Das Inquisitionsverfahren löste die bisher angewanden Akkusationsverfahren und Infamationsverfahren ab, die für den Kläger große Risiken, für den Beklagten aber viele Möglichkeiten zum manipulieren des Prozesses boten.

Das Inquisitionsverfahren war bereits im römischen Recht bekannt.

Kennzeichend ist, das eine Institution von sich aus, das heißt ohne Kläger (Akkusationsverfahren) oder Denunziation durch Dritte (Infamationsverfahren) gegen eine bestimmte Person oder Organisation vorgeht.

Bekannt wurde das Verfahren vor allem im Einsatz gegen Ketzer.

Inquisitionsprozess (Untersuchungsprozess) bezeichnet weiterhin den früheren gemeinen deutschen Strafprozess, in welchem der Richter von Amts wegen gegen einen Verdächtigen vorzugehen hatte.

Siehe auch: Inquisition, Infamie