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Liftachse

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Als Liftachse bezeichnet man bei LKW oder Sattelaufliegern eine Achse, die nicht dauernd auf der Fahrbahn mitläuft, sondern bei geringer Belastung des Fahrzeuges in die Höhe gehoben werden kann.

Dies bedeutet, dass ein leer fahrendes dreiachsiges Fahrzeug so z.B. nur Fährgebühren oder Maut für zwei Achsen zahlen muss, hat aber auch technische Vorteile: Im gehobenen Zustand erfolgt keine Beanspruchung des Reifens. Auch das Abrollgeräusch ist insgesamt geringer. Üblicherweise ist nur eine Einfachbereifung auf dieser Achse.

Je nachdem ob die Liftachse gehoben oder gesenkt ist ergibt sich ein größerer oder kleiner Wendekreis des Fahrzeuges.

Normalerweise senkt sich die Liftachse beim Überschreiten einer bestimmten Belastung der anderen Achse automatisch hinunter.

Beachten muss man auch, dass die Bremswirkung bei gehobener Liftachse geringer ist.

Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr