Zum Inhalt springen

Bundesebene (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. September 2007 um 13:31 Uhr durch Benatrevqre (Diskussion | Beiträge) (wortfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Das Staatsmodell des Föderalismus bedingt in der Bundesrepublik Deutschland eine Trennung des Staates in eine Bundesebene und eine Landesebene.

Dieser Konzeption liegt der Gedanke eines Bundesstaats zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab. Originäre und völkerrechtliche Souveränität besitzt dagegen ausschließlich der Bundesstaat.

Gesetzgebungsbefugnis

Im korporativen Föderalismus, wie er in Deutschland existiert, werden auf Bundesebene im Deutschen Bundestag Bundesgesetze mit Geltung für das gesamte Bundesgebiet verabschiedet. Die auf Bundesebene beschlossenen Normen stehen grundsätzlich in der Normenhierarchie über denen des Landesrechts, vgl. Art. 31 des Grundgesetzes (GG): "Bundesrecht bricht Landesrecht". Bei in der Kompetenz des Bundes stehenden Gesetzgebungsbefugnissen wirken die Länder über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit.

Verwaltung

Auf Bundesebene steht die Bundesregierung an der Spitze der Verwaltung.

Gerichtsbarkeit

Der Bund verfügt über fünf Bundesgerichte, die an der Spitze ihrer jeweiligen Fachgerichtsbarkeit stehen, Art. 95 Abs. 1 GG. Dies sind für Straf- und Zivilsachen der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der für Steuern und Zölle zuständige Bundesfinanzhof in München, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und für das Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit das Bundessozialgericht in Kassel. Das Bundespatentgericht in München nimmt eine Sonderstellung ein, als es ein auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiertes Gericht im Rang eines Oberlandesgerichts bei bundesweiter örtlicher Zuständigkeit ist.

Verfassungsorgane des Bundes

Die wichtigsten Verfassungsorgane der Bundesebene: