Guantanamo Bay Naval Base
Die Guantanamo-Bucht (span.: Bahía de Guantánamo) ist eine kleine Bucht des Karibischen Meers im südlichen Teil Kubas. Sie trägt den Namen der nahe liegenden Stadt Guantánamo. Im deutschen Sprachraum ist auch die englische Bezeichnung Guantanamo Bay geläufig, die dann aber zumeist auf die gleichnamige US-Militärbasis zielt, die im südlichen Teil der Bucht - rund 15 Kilometer außerhalb der Stadt - liegt.
Die US-Basis wurde im Februar 1903 bis 2003 für 5000 Dollar Jahrespacht von Kuba an die USA verpachtet, im Jahr 1934 aber nachträglich auf unbestimmte Zeit verlängert. Die heutige kubanische Regierung bestreitet die Gültigkeit des geänderten Vertrages, da er durch militärischen Druck zustande gekommen sei. Die Pachtzahlungen der USA sollen von Kuba angeblich auch nie angerührt worden sein.
Da Kuba die US-Militärbasis in den 1960er Jahren vom Strom- und Wassernetz abkoppelte, wird diese seither von den USA aus mit Schiffen und Flugzeugen versorgt. Eine Meerwasser-Entsalzungsanlage produziert Trinkwasser. Ein 28 Kilometer langer Grenzzaun mit 44 Türmen umschließt die Bucht.
1999 flogen die USA Flüchtlinge des Kosovo-Krieges nach Guantanamo Bay. Nach der US-amerikanischen Intervention in Afghanistan wurden 2002 über 1000 Gefangene aus den Reihen der Taliban und der Al-Qaida nach Guantanamo Bay verbracht, wo ihnen ihre Rechte als Kriegsgefangene verwehrt bleiben. Statt dessen werden sie als so genannte unlawful combatants (ungesetzliche Kombattanten) in einem Camp X-Ray (engl.: Lager X, X-Ray nach der NATO-Buchstabiertafel) genannten Teil des Stützpunkts interniert. Die Rechtmäßigkeit der Einstufung als ungesetzliche Kombattanten ist umstritten.

Im November 2003 kamen in der weltweiten Presse Gerüchte auf, dass in Guantanamo Bay auch Kinder und Jugendliche, die während des Afghanistan-Krieges (2002) gefangen genommen wurden inhaftiert seien. Auch ihnen sei der Zugang zu einigen grundsätzlichen Menschenrechten verwehrt geblieben. Im Januar 2004 wurden drei inhaftierte Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren nach Afghanistan zurückgebracht und freigelassen. Sie seien "keine Gefährdung mehr für die Sicherheit der Vereinigten Staaten".
Am 11. März 2004 entlassen die USA fünf britische Gefangene ohne Auflagen aus der Haft. Einer der Freigelassenen erhebt schwerste Vorwürfe wegen eklatanter Verstöße gegen die Menschenwürde. Auf in den Medien weit verbreiteten Fotos sieht man die Gefangenen in orangenen Schutzanzügen, mit Atemmaske, verbundenen Augen, Hörschutz, Handschuhen und gefesselten Händen und Füßen in knieender Position. Dies geschieht nicht zu ihrem Schutz, sondern ist Teil von Verhören, die durch sensorische Deprivation jede psychische Normalität brechen sollen - ein Verfahren das bereits in nationalsozialistischen Konzentrationslagern und sowjetischen Gulags sehr erfolgreich angewandt wurde. Es ist evident, dass derartige Methoden den internationalen Menschenrechtskonventionen eklatant widersprechen. Noch immer sind 610 Menschen inhaftiert, denen sowohl der Kriegsgefangenenstatus als auch jeglicher Rechtsbeistand verweigert wird.
Wie jetzt offenkundig wird, werden in dem militärischen Konzentrationslager gegen die Inhaftierten systematisch und absichtlich Verhörmethoden und Haftbedingungen eingesetzt, die in einem vom Internationalen Roten Kreuz (IRK) der US-Regierung bereits im Juli 2004 übergebenen, vertraulichen Bericht erstmals ohne Umschweife als völker- und menschenrechtswidrige Folter bezeichnet werden.
Die zuständigen US-Behörden bestreiten die erhobenen Vorwürfe regelmäßig unter Anderem damit, dass sie sich auf die Visiten von Vertretern des Roten Kreuzes berufen, während das IRK die Richtigkeit der Informationen weder bestätigen noch dementieren kann, da die Vertraulichkeit seiner Berichte Voraussetzung für die Durchführung der Visiten ist.
Literatur
- David Rose: Guantánamo Bay: Amerikas Krieg gegen die Menschenrechte. Verlag S. Fischer, Frankfurt am Main 2004. ISBN 3-10-066300-4