Benutzer Diskussion:Scialfa
|Hallo spricht Scialfa
Also, der Artikel hat den Justizwachtmeister zum Thema. Der Anspruch ist irgendwann eine exellente Bewertung.
Folgende Fragen habe ich fürs erste:
Ist JWM ein Berufsbezeichnung? Durch die 6monatige Ausbildung ist es ja kein Lehrberuf im herkömmlichen Sinne.
Kann jemand was zur Geschichte dieser Tätigkeit beisteuern?
Ist die Gliederung fürs erste OK? --scif 12:02, 29. Nov. 2006 (CET)
| Beruf |
|---|
- Ich hab auf deinen Beitrag auf meiner Seite geantwortet--HolgerB 18:41, 16. Aug. 2007 (CEST)#
nach Bundesländern
| Bundesland | Dienstkleidung, Uniform | Hilfsmittel für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs | weitere Ausrüstungsgegenstände |
|---|---|---|---|
Rheinland-Pfalz |
Oberbekleidung bambusfarben (Hemd oder Poloshirt), khakifarbene Jeans oder Stoffhose, Wappen von RP mit Aufschrift "Justiz" auf linker Oberarmseite, keine Schulterstücke | Handfesseln, Fußfesseln, Führkette, Pfefferspray, Schlagstock | Funkgerät |
}
Hallochen Scialfa ich habe dir mal hier einige Landkreisbildchen vom Bezirk Karl Marx Stadt bearbeitet. Eigentlich müsste man das mit jedem externen Programm hinbekommen das png Dateien bearbeitet. Dafür habe ich doch schon die einzelnen Bezirksbilder gemacht so das man durch das ausmalen der Kreisgrenzen, den Kreis hervorheben kann. Siehe mal bei Image:Kreis-Rochlitz.png
Verwaltung
Territorialverwaltung
- ab 1816 Sitz des Amtes Rochlitz der 2. Amtshauptmannschaft der Kreishauptmannschaft Leipzig
- ab 1835 Sitz der Amtshauptmannschaft Rochlitz der Kreisdirektion Leipzig
- ab 1874 Sitz der Amtshauptmannschaft Rochlitz der Kreishauptmannschaft Leipzig
- ab 1939 Sitz des Landkreises Rochlitz des Regierungsbezirkes Leipzig
- ab 1952 Kreisstadt des Kreises Rochlitz mit dem Rat des Kreises Rochlitz als Verwaltungsbehörde
- 1990-1994 Kreisstadt des Landkreises Rochlitz mit dem Landratsamt Rochlitz als Verwaltungsbehörde
Justizverwaltung
- seit 1464 ist der Stadtrat Inhaber der höheren und niederen Gerichtsbarkeit sowie Inhaber der Erbgerichtsbarkeit in Köttern, Poppitz und Spernsdorf, den sog. Ratsdörfern
- ab 1834 mit Einführung der Allgemeinen Städteordnung Stadtgericht Rochlitz als eigenständige Behörde neben dem Stadtrat
- ab 1835 entsteht zusätzlich noch ein Ratslandgericht für die gerichtlichen Angelegenheiten der Ratsdörfer
- um 1850 werden Räume auf dem Schloss Rochlitz für die Justiz eingerichtet
- 1852 wird auf dem Schloss Rochlitz das Zellengebäude für die Untersuchungshaftanstalt errichtet, welches bis 1961 genutzt wird
- 1855 geht die Gerichtsbarkeit des Ratslandgerichts und 1856 die Gerichtsbarkeit des Stadtgerichts an das Justizamt Rochlitz
- 1856 wird das Gerichtsamt Rochlitz als Nachfolger des örtlichen Justizamtes auf Grund des Gesetzes über die Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 eingerichtet
- 1856 wird ebenfalls das Königliche Bezirksgericht Rochlitz mit der Zuständigkeit für die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Colditz, Geithain, Geringswalde, Hartha, Leisnig und Penig eingerichtet, es hat aber nur Bestand bis zu seiner Auflösung im Jahre 1860
- ab Oktober 1879 wird das Amtsgericht Rochlitz als Nachfolger für die juristischen Belange des Gerichtsamtes geschaffen
- am 6. Dezember 1945 nimmt das Amtsgericht wieder seine Tätigkeit nach dem 2. Weltkrieg auf
- 1952 wird im Rahmen einer Justizreform das Kreisgericht Rochlitz als Nachfolger des ansässigen Amtsgerichts geschaffen
- 1990 zieht das Kreisgericht vom Schloss in das Gebäude der ehemaligen SED-Kreisleitung Rochlitz
- 1994 wird das Kreisgericht Rochlitz aufgelöst
Finanzen
andere übergeordnete Behörden
Entsprechend dieser Verwaltungsfunktion besaß Rochlitz schon zu Beginn des 19.Jh. ein Gerichtsamt und ab 1835 auch die Bezirkssteuereinnahme Rochlitz des gleichnamigen Steuerbezirks. Mit der Verordnung vom 27. September 1919 galten dann alle Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern verantwortlich waren, als Finanzämter. In Folge des Gesetzes "über die Verwaltung der sächsischen Landessteuern" vom 25. März 1920 wurden die Bezirkssteuereinnahmen endgültig durch die dem Reichsfinanzministerium unterstellten Finanzämter abgelöst.
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