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Liste der Wappen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Amtsfreie Städte und Gemeinden

Amt Ortrand


Folgende Gemeinden führen kein Wappen:


Frühere Wappen


Folgende Gemeinden führen kein Wappen:


Frühere Wappen

Blasonierungen

  1. Landkreiswappen: „Geteilt von Silber und Blau, oben ein unbewehrter schreitender roter Stier mit über den Rücken geschlagenem Schweif, unten eine dreigezinnte goldene Mauer, belegt mit einem goldenen Schild, darin ein aufrechter schwarzer Löwe.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  2. Lübbenau/Spreewald: „In Blau einen schwimmenden silbernen Fisch zwischen drei (1 : 2 gestellten), sechsstrahligen silbernen Sternen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  3. Amt Ortrand: „Das Wappen ist das Landeswappen. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  4. Frauendorf: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  5. Großkmehlen: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  6. Kroppen: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  7. a b Ortrand: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  8. Lindenau: „Die Gemeinde führt als Gemeindewappen unter blauem Zinnenschildhaupt in Gold eine blaue Wellenleiste überdeckt von dem Stamm einer bewurzelten schwarzen Linde mit grünen Blättern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  9. Tettau: „Die Gemeinde führt als Gemeindewappen in Blau eine goldene Spitze, darin zwei blaue Wellenbalken überhöht von einem blauen Wassertropfen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs, 1)
  10. Amt Ruhland: „Das Wappen des Amtes zeigt durch Wellenschnitt von Silber und Blau schräglinks geteilter Schild, oben drei ungleiche grüne Nadelbäume, unten eine goldene Kirche mit barocker Turmhaube und schwarzen Spitzbogenfenstern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  11. Grünewald: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  12. Guteborn: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  13. Hermsdorf: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  14. a b Hohenbocka: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  15. Schwarzbach: ohne Wappen (Hauptsatzung)
  16. Ruhland: „Das Wappen der Stadt zeigt einen schwarzen doppelköpfigen Adler mit roter Zunge und Bewehrung.“ (Hauptsatzung § 2)