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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. August 2007 um 20:04 Uhr durch H-stt (Diskussion | Beiträge) (Wer ist "wir"? Welches Urheberrecht ist anwendbar, wenn Personen aus den U.S.A. in der deutschsprachigen Wikipedia posten?: Exkurs vergleichendes Urheberrecht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

andere freie Lizenzen

von Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen: Mal eine Frage von mir: Wie gehen wir mit Bilder wie Bild:Netbeans50.jpg um? Die Lizenz ist frei, also sollte hier anerkannt werden, aber wir haben keinen Lizenzbaustein für "andere freie Lizenzen" und so wird der böse Bot irgendwann das Bild mit der Dateiüberprüfung markern. Das Herranziehen einer ungefähr äquivalenten Lizenz können wir auch nicht bringen. --jodo 21:34, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist kein Problem des Urheberrechts sondern eines des Bots und seiner Bediener. Dass ich Bots, die mit Benutzern kommunizieren, außerst skeptisch gegenüberstehe, ist kein Geheimnis. Aber vielleicht sollte man ihn so umbauen, dass er bei jeder Erwähnung des Wortes Lizenz und jedem Eintrag in den entsprechenden Abschnitt der Seite einen menschlichen Bediener ruft und nicht von sich aus tätig wird. Das entwertet die Arbeitserleichterung durch den Bot natürlich teilweise, aber das ist sein/euer Problem. --h-stt !? 21:47, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir haben keinen Lizenzbaustein für diese Lizenz. Wir müssten diesen Baustein also erschaffen. Da die Lizenz unseren Ansprüchen genügt, ist das denk ich kein Problem. Der Bot hat damit nicht viel zu tun. Außer dass er Bilder ohne Lizenzbaustein markiert. Dazu ist er gedacht. Wenn er bei jedem Botaluf einen Menschen zu Rate ziehen würde, wäre er überflüssig. Dann könnte man auch gleich Vorlage:DÜP per Hand setzen und die Benutzer informieren. -- ChaDDy 21:52, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass Lizenzen nur in Form von Bausteinen erteilt werden dürfen. Ein Bot, der nur Bausteine akzeptiert, braucht eine enge Führung durch seinen Betreiber. Die gibt es ja offenbar und das ist dann so auch OK. --h-stt !? 22:00, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Der Bot schreibt ja auf gar keinen Fall User eigenmächtig an. Da ist immer noch ein Mensch dazwischengeschaltet, der die Arbeit des Bots überprüft bevor dieser einem User "auf die Nerven geht" um Fehlmeldungen zu mininmieren. (siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Anleitung / Schritt 2 wird nur durch Menschen gemacht).
Entsprechend stimm ich dir voll zu, dass es keine Urheberrechtsfrage ist sondern eine wie wir das hier kennzeichnen wollen. Wenn natürlich die allgemeine Meinung besteht, dass Bilder mit ungewöhnlicher aber akzeptierter Lizenz ohne Baustein bleiben sollen ist das von meiner Seite aus auch in Ordnung. --jodo 21:56, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur mit Baustein kann man auf dem ersten Blick erkennen, untzer welcher Lizenz das Bild steht. Mit Hilfe der Bausteine kann man auch viel leichter URVs erkennen und entsorgen. Wir fangen erst gar nicht an, wieder Bilder ohne Baustein zuzulassen, es gibt immer noch tausende Altlasten aus der Prä-Baustein-Ära. -- ChaDDy 01:16, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer hat das wo beschlossen, dass Bilder nur mit einem der vorgegebenen Bausteinen lizensiert werden dürfen? --h-stt !? 10:16, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da der Bot alles "anschleppt", was keinen Lizenzbaustein hat ist es für einen sinnvollen Einsatz schlicht nötig Bilder die ordnungsgemäß lizenziert sind so zu markieren, dass der Bot das erkennt. Sonst landen die Bilder immer wieder in den Wartungskategorien der DÜP und spätestens beim dritten Mal wirds langweilig.
Wäre es evtl. möglich eine Art Universalbaustein für solche eher seltene Lizenzen zu schaffen, z.B. indem man die Lizenz als Parameter in eine einfache Vorlage (einfache Box, Kiste) packt. Das könnte ja auch als zusätzliche Angabe zu der des Uploaders passieren, wenn der Bot das erste Mal zugeschlagen hat. Gruß --Btr 13:45, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

z.B.

{{Benutzer:Btr/Spielwiese
|Lizenz               = Common Development and Distribution License
|Lizenz_Informationen = [[Common Development and Distribution License]]
}}

ergibt Benutzer:Btr/Spielwiese

Ich finde die Idee von Btr sehr gut. Das dient nicht nur dem kleinen Botproblem, sondern vereinheitlicht auch das ganze WirrWarr um andere Lizenzen. Die Vorlage sollte dann halt wie alle anderen Lizenzvorlagen nicht in irgend einem Benutzerraum stehen. Das hat nix damit zu tun, dass es nur mit Baustein lizensiert werden dürfen, sondern es fördert nur die Erkennung auf den Ersten Blick um was für eine Lizenz es sich handelt. Deswegen haben wir ja auch Bausteine für den Rest. --jodo 20:38, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

ausgewählte VIP-Daten aus Wikipedia in eigene webpage übernehmen

Hallo Wikipedianer,

vor einiger Zeit habe ich hier schon mal wegen meines Problems angefragt, aber die Antwort war nicht so eindeutig wie ich es mir gewünscht hätte.

Es geht um Folgendes: Aus dem historischen Kalender habe ich alle Geburtstage ab 1850 übernommen und in einer mySQL-Tabelle abgelegt. Format: Nachname, Vorname, Geburtstag, Beschreibung. Z.B.:

18.02.1964; Dillon; Matt; „US-amerikanischer Schauspieler“ 18.02.1954; Travolta; John; „US-amerikanischer Schauspieler, Tänzer, Produzent und Autor“

Diese Infos aus Wikipedia werden ergänzt durch weitere astrologische Angaben, die sich über das Geburtsdatum berechnen lassen.

Der Besucher meiner Website kann nach verschiedenen Kriterien VIPs suchen. z.B. Zeige mir alle deutschen Schauspieler mit Sternzeichen Löwe. Oder statistische Abfragen starten: Wie hoch ist der relative Prozentanteil aller Politiker, die mit Saturn im Skorpion geboren sind?

Die Ergebnislisten sind auf maximal 100 Datensätze beschränkt.

Um die Seriosität der Datenquelle zu unterstreichen, werde ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Daten von Wikipedia stammen – also auf gar keinen Fall von mir selber erfunden wurden. Der Besucher meiner webpage, soll die Möglichkeit haben, stichprobenartig direkt auf Wikipedia die Korrektheit der berechneten Ergebnisse (z.B. „Kardinäle“ oder „Bischöfe“ haben auffallend oft Jupiter in TK Schützen, „Leichtathleten“ haben eine Jungfraubetonung etc. ) zu überprüfen.

Jetzt die Lizenzfrage: Ich finde zwar Links zu den Autoren der einzelnen Artikel zu den Personen der Zeitgeschichte – aber die übernehme ich ja nicht. Ich biete auch keinen kompletten Dump aller Wikipedia-VIPs an, sondern nur listenweise einen kleinen Ausschnitt - je nachdem nach welchen Kriterien gesucht wurde in der Größenordnung von etwas 30 bis 50, max. 100 Datensätze pro Abfrage.

Ich habe mir überlegt, hinter jedem ausgegebenen Datensatz (siehe obige Beispiele) einen klar erkennbaren Link einzufügen (z.B. „siehe Datenquelle“), der auf eine Unterseite meiner Homepage verweist, wo die Datenherkunft aus der Wikiepdia ausführlich erläutert wird. Plus einen Link auf die Wikipedia Startseite, plus Link auf die Unterseite des historischen Kalenders. Oder zusätzlich eine Unterseite mit der Original GNU-Lizenz (englisch), mit ergänzender Erklärung, daß alle per Abfrage aufgelisteten VIP-Datensätze (Name, Geb.Datum, Kurzbeschreibung) unter dieser GNU-Lizenz weiterverwendet werden dürfen.

Unabhängig davon wäre natürlich auch noch ein aus dem Namen generierter Link direkt zum Wiki-Hauptartikel eines VIPs machbar; z.B. für Joe Cocker:

http://de.wikipedia.org/wiki/Joe_Cocker

spätestens hier sind ja dann die Autoren/Versionen in der oberen Menüleiste abrufbar.

Andererseits: haben die hier aufgeführten Wikipedia-Autoren auch die Kurzbeschreibung z.B. „britischer R&B Sänger“ für Joe Cocker (auf der Seite „historische Jahrestage“) verfasst? Denn nur diese Info übernehme ich ja in meine Datenbank.

Mit den ganzen Links und Erläuterungen will ich jedenfalls keine Zweifel daran lassen, daß die VIP-Daten allesamt aus einer neutralen und objektiven Quelle – Wikipedia - stammen und gemäß der GNU FDL weiterverwendet werden dürfen; ausgenommen davon wären aber alle weiteren von mir selbst verfassten Texte, Erläuterungen oder abgeleitete Tabellen mit statistischen Kennzahlen, z. B. Chi-Quadrat-Summen für Sternzeichen/Vip-Attribute etc...


Sorry, daß mein Beitrag etwas länger geworden ist: kann ich mein Projekt in der hier beschrieben Weise realisieren oder gibt es noch etwas Besonderes zu beachten?


Vielen Dank und Grüße von C.T.D.

Wikipedia ist leider keine sehr seriöse Quelle. Das Prinzip, dass jeder editieren kann und darf ist zwar unsere Stärke (und unsere Besonderheit), allerdings vergrößert genau das auch die Gefahr von Fehlinformationen.
Ich lege dir Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen ans Herz. Da deine Frage nichts mit Wikipedia direkt zu tun hat, darf ich dir eigentlich keine Rechtsberatung geben. Ich beschreibe nun aber dennoch kurz, wie die rechtliche Lage ist: Wenn ich das richtig verstanden habe, werden keine ganzen Texte, sondern höchstens kurze Satzfragmente, vor allem aber Daten übernommen. Geburtsdatum und Name sowie kurze Sätzchen erreichen keine Schöpfungshöhe, sind also gemeinfrei. Im Zweifel hilft allerdings das Zitatrecht. -- ChaDDy 06:03, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Danke für die Antwort, ChaDDy Es werden wirklich nur diese kurzen Satzfragmente übernommen. Dein Tip mit dem Zitatrecht hat mir weitergeholfen. Ich werde alle Stellen, wo ein Datensatz mit Personendaten und Kurzbeschreibung ausgeben wird mit einem Zitatlink ergänzen. Dieser Link führt dann direkt auf die Unterseite des entsprechenden Tages im historischen Wikipedia-Kalender.

Bsp: Byrne, Gabriel; geboren am 12. Mai 1950; „irischer Filmschauspieler“ (zitiert nach: http://de.wikipedia.org/wiki/12._Mai)

oder kürzer und von der Optik etwas eleganter: Byrne, Gabriel; geboren am 12. Mai 1950; „irischer Filmschauspieler“ [Zitatquelle]

[Zitatquelle]= auffällig formatierter Link zu http://de.wikipedia.org/wiki/12._Mai)


Grüße - C.T.D.

Wikipedia:Zitate#Zitieren aus der Wikipedia und Spezial:Cite sollten dir eine Hilfe sein. -- ChaDDy 19:37, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Finde eigentlich nur ich das lachhaft, dass auf eine Nachfrage für eine Horoskop-Website (!!!) der Fragende erst mal die Antwort bekommt: "Wikipedia ist leider keine sehr seriöse Quelle." Also so weit muss die Selbstkasteiung ja nun nicht wirklich gehen, dass sich die Wikipedianer gar für unseriöser als die Astrologen halten... --AndreasPraefcke ¿! 13:30, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Public Domain Bilder drucken

Ich recherchiere gerade bezüglich möglicher Bilder für eine Erstellung eines Kalenders in Deutschland. Dabei stieß ich auf den Satz: „Gelegentlich beanspruchen auch US-Regierungsbehörden außerhalb der USA einen Urheberrechtsschutz, weshalb die Vorstellung einer weltweiten "Public domain" hinsichtlich dieser Bilder irreführend ist.“, aus welchem ich folgere, dass eine uneingeschränkte Nutzung für einen Druck welcher in Deutschland erfolgt und vertrieben wird nicht möglich ist. Ist das soweit korrekt und gehe ich damit richtig, dass ich bei jedem PD Bild einer US-Regierungsbehörde anfragen muss, ob eine Nutzung als Druckerzeugnis in Deutschland möglich ist? Ich hoffe eure Nerven nicht zu sehr zu strapazieren, habe jedoch bis jetzt nichts passendes zu diesen Fall gefunden. Dankend, Conny 10:10, 27. Aug. 2007 (CEST).[Beantworten]

Dir ist schon klar, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann, oder? Wenn du einen Kalender vertreiben willst nutzt du die Bilder auf eigene Gefahr. Richtig ist, dass es in Deutschland kein "Public Domain"-Konstrukt gibt und Werke von US-Bürgern in Deutschland wie Werke von deutschen Bürgern geschützt werden. Daraus folgt, dass die US-Regierung sich im Prinzip darauf berufen könnte, dass diese Werke zwar in den USA per Gesetz nicht geschützt sind, in allen anderen Ländern aber schon. Eine solche Handlungsweise wäre natürlich ziemlich schizophren, da die gesetzlichen Grundlagen in den USA ja auch einfach geändert werden könnten. Wir haben uns hier bei WP darauf festgelegt, PD als äquivalent zu einer einfachen Lizenz für jedermann erteilt durch die US-Regierung zu betrachten. Ob das wasserdicht ist und ob du dich für deinen Kalender auf die gleiche Position begeben willst kann man nicht letztgültig sagen. Man muss halt die Wahrscheinlichkeit, dass einer der konstruierten Fälle eintritt, abschätzen.--Wiggum 10:24, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Diese Festlegung hat auch etwas damit zu tun, dass eine Klage der USA gegen eine US-amerikanische Website bei einem Gericht außerhalb der USA zu geringfügigen Vollstreckungsschwierigkeiten in Florida führen könnte.--sугсго.PEDIA-/+ 16:39, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank für deine Hilfe, Conny 11:00, 27. Aug. 2007 (CEST).[Beantworten]

Darf man in einem Bitmaps proprietäre Schriften einbinden?

Auf www.linotype.com werden Schriften wie Helvetica und Arial verkauft. Hier in Auszug aus dem Nutzungsvertrag der angebotenen Schriften:

Die Einbettung der Schriften-Software1) in elektronische Dokumente oder Internetseiten ist nur gestattet, wenn zweifelsfrei sichergestellt ist, dass der Empfänger die Schriften-Software nicht zum Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann (Read-Only). Es muss ausgeschlossen sein, dass die Schriften-Software ganz oder teilweise aus solchen Dokumenten wieder extrahiert werden kann.
Kurz: Proprietäre Schrift darf für Dokumente verwendet werden, in denen die Schrift selbst nicht eingebettet ist, z.B. HTML, SVG. In SVG-Grafiken darf die proprietäre Schrift allerdings nicht in Pfade umgewandelt werden, damit die Grafik für die GNU Lizensierung geeignet ist.

Der Lizenznehmer darf die in Dokumenten eingebettete Schriften-Software nur elektronisch weiterleiten, wenn diese Dokumente ausschließlich »für persönliche oder interne Geschäftszwecke« bestimmt sind und die Schriften-Software darin als statische graphische Abbildung (z.B. als »gif«) eingebettet ist und in einem sicheren Format, das nur die Ansicht und das Drucken (nicht das Editieren, Ändern, Verbessern oder Modifizieren) von statischen graphischen Abbildungen oder solchen eingebetteten Dokumenten erlaubt, weitergeleitet wird.
Kurz: Proprietäre Schrift ist damit nicht für Bilder (.gif, .png, .jpeg) geeignet, die in Wikipedia hochgeladen werden. Für SVG-Grafiken ist das selbe wie oben herauszulesen.

1) Software ist hier nicht im Sinne von Programm gemeint. Computerschriften sind halt keine Hardware, sie sind Software, und somit Schriften-Software.

Desweitern ist zu wissen, dass allein der Besitzt von nicht regelrecht erworbenen Schriften auf dem PC ist strafbar. SVG-Grafiken, für die eine nicht auf dem PC vorhandene Schriftart definiert, wird vom SVG-Viewer (z.B. Internet-Browser) eine andere Schrift gewählt.

Ein Wikipedianer meinte, dass niemand die Schriften aus Bitmaps herauskopieren und neuauflegen würde. Man könnte aber auch so argumentieren, dass ein Autor eine Karte mit Helvetica-Beschriftungen in einem Buch abdruckt. So käme der Autor, ohne den Besitz der Lizenz für die Helvetica Schrift, dennoch dazu eine lizensierte Schrift kommerziell zu nutzen.

Es wurde bereits eine Diskussion von mir angestoßen, bei der diese Frage (siehe Überschrift) nicht eindeutig geklärt werden konnte. So stelle ich diese Frage hier erneut, in der Hoffnung, dass jemand mit etwas Rechtswissem und der Berücksichtgung des Nutzungsvertrages von proprietären Schriften antworten kann. Ein tabellarische Übersicht von mir, was die Lizensierung von Schriften angeht existiert bereits hier. Eventull könnte die eine große rote Zelle nach diese Diskussion grün werden. Grüße, --Algos 18:48, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

my2cents: Laut unserem Artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen kann "der Inhaber des Geschmacksmusters an den Schriftzeichen ... gegen die Verbreitung von Büchern und anderen Druckerzeugnissen, die in der geschützten Schrift gedruckt sind, sowie gegen anderweitige Verwendungen der Schrift einschreiten" (Gernot Schulze, Beck-Rechtsberater im dtv, 5. Auflage, 2004). Also wohl auch deren Nutzung in Wikipedia-Grafiken. In diesem Sinne wäre die Verwendung reiner Open-Source-Schriften wohl anzuraten. Andererseits ignorieren wir den Geschmacksmusterschutz in anderen Fällen (siehe z.B. ICE) - und nur auf einen solchen, nicht aufs Urheberrecht (!) kann sich der Schriftendesigner berufen. Darauf berufen wir uns auch, wenn wir in der Wikipedia Schriftproben abbilden. Conclusio: Wir ignorieren HIER den Geschmacksmusterschutz, der aber für Weiternutzer natürlich zu beachten ist (!); wir dürfen in der Wikipedia unfreie Schriften nutzen, VERSUCHEN aber im Sinne der Weiternutzung möglichst viele freie Schriften zu verwenden.
Auf die Durchsetzbarkeit der Einschränkungen der Lizenzgeber möchte (und kann) ich nicht eingehen; wiewohl wir selbst als Freunde unserer eigenen Lizenzen jede Art von Lizenzvertrag ernst nehmen sollten. --Fb78 19:00, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort!--Algos 14:06, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gerne. Bisher hat sich ja sonst niemand dazu geäußert. Ich finde übrigens gut, dass du diese Problematik aufgezeigt hast, ich war mir dieses Problems bisher nicht bewusst. Ich sehe darin auch wie gesagt kein Problem für die Wikipedia, sondern nur eine (unnötige) Hürde für Nachnutzer. --Fb78 16:03, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es schon ziemlich dreist, wie der Artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen manipuliert wurde und wie tendenziös Fb78 ihn heranzieht. Maßgeblich sind nicht Ansichten einiger Autoren, sondern der in der Amtlichen Begründung niedergelegte Wille des Gesetzgebers. Außerdem habe ich aufgrund meiner Recherchen für den Artikel keineswegs den Eindruck gewonnen, dass diese unsinnige Ansicht, dass die Weiterverwendung von gesetzten Inhalten dem Verbotsrecht des Inhabers des Schrift-Geschmacksmusters unterliegt, irgendwie "herrschende Meinung" sei. Aber das wurde dann nachträglich reingeflickt und mit genau 1 (in Worten: einem) Literaturzitat belegt --84.62.243.191 21:10, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich verfasse hier keine Rechtsgutachten, sondern versuche, Algos eine praktische Richtlinie zum Umgang mit Schriften in der Wikipedia zu geben. Ich denke, mit meinem Rat, nur freie Schriften in Grafiken zu verwenden, liege ich jedenfalls auf der Linie des Wikipedia-Gedankens. Alles andere liefe darauf hinaus, den Lizenzvertrag der Schriftenvertreiber zu ignorieren, und dazu werde ich ihm nicht raten. --Fb78 13:27, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Strawinski-Brunnen

Für den Artikel Strawinski-Brunnen habe ich das Foto [1] augenommen + hochgeladen. Nun wurde es mit folgendem Hinweis entfernt:

„Bild wieder entf. wg. Urheberrechtsverletzung, in F gilt nicht Panoramafreiheit“

Rufus46

Soweit ich [2] - im speziellen dem Satz

„In der deutschsprachigen Wikipedia werden aber auch Bilder geduldet, die nach den Maßstäben der deutschsprachigen Länder bedenkenlos sind“

allerdings entnehme, müsste dass in DE doch OK sein, oder? Danke für Klärung. --trm Linux retten! 21:07, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unter dem Aspekt, dass in F die Panoramafreiheit nicht gilt, müssten dann beispielsweise auch die Fotos in Centre Georges Pompidou oder Viaduc de Millau gelöscht werden? Klingt doch fast absurd. --Brunosimonsara 21:49, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Bild wird dir auf den Commons innerhalb einiger Tage gelöscht werden, die dulden dort tatsächlich keine Bilder asu Frankreich, die sich auf Panoramafreiheit berufen. Lade es bitte nochmal auf de hoch und binde es wieder ein. In der de-WP akeptieren wir die Bilder. --h-stt !? 22:03, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Bild wieder eingefügt. Auf .de kann das Bild nur hochgeladen werden, wenn man Admin ist. Ich würde das empfehlen, da die lebensdauer auf Commons recht begrenzt sein dürfte. Wenn der Urheber dies wünscht, lade ich es auf .de. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:06, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kein Problem. Je nachdem, wie das mit [3] aussieht, wäre es das gleiche. --trm Linux retten! 23:36, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Person der Zeitgeschichte?

Haltet Ihr die in Race War Abgebildeten für Personen der Zeitgeschichte, deren Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird? --Noddy93 01:06, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, das sind keine Personen der Zeitgeschichte. Übrigens, meine persönliche Meinung über diese Band behalte ich jetzt lieber für mich... -- ChaDDy 02:32, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, das Problem liegt auch noch woanders Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zählen meistens Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozessbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen soll nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen.[4]. Wären es alles Bilder von öffentlichen Auftritten der Band (auch Pressekonverenzen), würde ich sagen, das Recht am eigenen Bild ist nicht verletzt.
Das einzige Bild das ich sagen würde das durchgehen sollte (allerdings mit Vorbehalten), ist das von der Demonstration. Denn dazu, gibt es schon abschlägige Urteile, allerdings sind das Berichterstatungsurteile, und da hier über die Band und nicht über die Demo geschrieben wird könnte diese schon nicht mehr greifen. Hier ist es also immer wichtig in welchem Zusammenhang zwischen Auftritt in der Öffentlichkeit des Abgebildeten und die Verwendung des Fotos steht. Der Auftrittsort muss klar von der Abgebildeten Person als öffentlicher Auftritt gewählt worden sein. Die Frage laute in dem Fall; hat sich die Person selber ins "Rampenlicht" gestellt, und hat somit die öffentliche Veranstaltung geprägt? Nur wenn diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, ist das Recht am eigenen Bild nicht verletzt. Je "unwichtiger" die Person (als Personen der Zeitgeschichte) ist, desto vorsichtiger sollte man sein. Bobo11 08:59, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Benutzer:ChicagoBullsSupport1 hat die Bilder unter Berufung auf das Recht am eigenen Bild gelöscht. In der Löschdiskussion auf Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/28. August 2007 war wohl der Konsens das die Bilder die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen und demnach auch nicht gelöscht werden. Ich reverte erstmal--Sickle 12:47, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lieber "Sickle". Die von dir genannte Begründung, dass diese laut der "Löschdiskussion" die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen, wurde noch nicht endgültig geklärt. Laut Diskussionsverlauf bescheinigen mehrere Personen, dass dies der Fall ist. Gemäß demokratischen Bestimmungen, würde ich die Bilder vorerst entfernen um rechtlichen Schritten zu entgehen. Hochachtungsvoll, Ch. Bulls Support.

Das ist ein verbreitetes Missverständniss, in der Wikipedia gibt es was Sachfragen angeht keine Demokratie. Nur eine Person hat in der Vergangenheit deine Meinung gestütz nämlich der Benutzer:Chaddy der auch den Löschantrag gestellt hat. Soweit ich das beurteilen kann hat trägt er die Entscheidung zumindest soweit mit dass er keine weiteren Massnahmen unternimmt die Bilder doch noch zu löschen. Im Moment bist der einzige derdarin eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sieht. Wenn glaubst neue und bessere Argumente zu haben steht es dir frei einen erneuten Löschantrag für die Bilder zu stellen. Solange bis darüber entschieden wurde solltest du den vorherrschenden Konsens akzeptieren. --Sickle 13:26, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Kontext eine Bandartikels halte ich Bilder der Bandmitglieder für statthaft. Klar wären Bilder von einem Konzert sicher sinnvoller, nur vermutlich ich, dass in dieser doch recht speziellen Musikrichtung selbst der Uploader der Bilder auf einem solchen noch nicht gewesen ist. Was die rechtliche Position angeht würde ich ggf. eine "Meldung" der abgebildeten Personen abwarten. --jha 13:55, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder gelöscht --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:48, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nach reiflichem Überlegen... Das Recht am eigenen Bild überwiegt. Da sich die abgebildeten Personen bei mir gemeldet haben, sind die Bilder weg. In ähnlich gelagerten Fällen haben wir ebenfalls schon gelöscht, hier war es grenzwertig. Wenn eine abgebildete Person um Löschung bittet, wurde dem bisher immer entsprochen, auch wenn sonst keine Löschgründe vorliegen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:48, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei den betreffenden Personen handelt es sich nicht zufällig um die selben die Heute morgen versucht haben die Bilder aus den Artikel zu entfernen? Ich frage nur weil der Eindruck entstehen könnte forderndes und regelwidriges Verhalten lohne sich. --Sickle 14:57, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der bisherigen Kenntnislage nach gehe ich davon aus, daß keine Übereinstimmung vorliegt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:05, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zur Dokumentation: Anfrage ans OTRS weitergeleitet und dort für Zugangsberechtigte unter Ticket#: 2007082910008269 abrufbar. -- ShaggeDoc Talk 15:12, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beethoven-Darstellung von Andy Warhol

Die Vorlage

Dieses Bild ist einem gemeinfreien Bild von Stieler nachempfunden. Darf man Warhols Version hochladen? Grüße --Tankwart 15:51, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. --sугсго.PEDIA-/+ 15:52, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein. --Fb78 15:59, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke --Tankwart 16:00, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht bei Urkunden

Besteht Urheberrecht auf Kopien von Urkunden? Genauer gesagt geht es um die Todesurkunde des Musikers Marc Bolan (vor 30 jahren in GB ausgestellt), die ich grad im Netz gefunden habe und wenn sie frei ist, könnte man sie ja in den Artikel stellen. --91.15.222.6 21:02, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich mir die Frage selbst beantworten muss dann muss ich wohl anhand des letzten Absatzes hier davon ausgehen, dass es nicht frei ist. Oder gilt das nicht für D? --91.15.222.6 21:34, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Äh, hier kann's schon mal länger als 30 Minuten dauern, bis man eine Antwort bekommt. Wenn du uns das betreffende Schriftstück nicht zeigen willst, dauert's natürlich noch länger. Crown Copyright gilt natürlich nicht für D, aber für dich, falls du in England angeklagt werden solltest.--Fb78 08:49, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ist diese Urkunde den überhaupt urheberrechtlich geschützt? Ist sie illustriert? Weist sie schutzfähige Texte auf? --h-stt !? 14:18, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist diese Urkunde den überhaupt urheberrechtlich geschützt - Na das wollte ich wissen. Irgendein Fan hat den Wisch ins Netz gestellt. Ist eine Fotokopie der Urkunde. Da steht Name, Adresse, Todesursache und so ein Krempel drauf. Keine Gedichte, Zeichnungen oder Fotos. Ich hatte mir die nur runtergeladen - ich such sie nochmal. @fb 78 - also können mich die Briten verklagen, wenn ich das in meinen Blog stelle? Und die (deutschsprachige) Wikipedia? --91.15.232.228 19:07, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn du uns nicht endlich einen Link zu dieser Urkunde gibst, bekommst du hier keine Antwort. --Fb78 19:48, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

www.kathpedia.com

Der vor kurzem eingestellte Artikel Chusak Sirisut wurde wortwörtlich von http://www.kathpedia.com/index.php?title=Chusak_Sirisut kopiert. Diese Quelle habe ich soeben nur durch Zufall entdeckt, selbst Schreibfehler wurden übernommen. Ist das jetzt eine URV oder nicht? KathPedia selbst gibt auf der Hilfeseite als Lizenzbestimmung an: Attribution-Share Alike 2.0 Austria, wobei mir nicht klar ist, ob das für Quellen der KathPedia-Artikel gilt, oder für das gesamte Material dieser Site? --Hdamm 14:37, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte einfach einen URV-LA stellen --Fb78 14:44, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
OK, danke. Habe ich gemacht. Mal sehen, was draus wird. --Hdamm 15:02, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Toten Hosen - Alles wird Gut Cover

Die Vorlage

Eine ähnliche Frage habe ich vor ein paar Tagen hier schon gestellt. Es geht heute um dieses Cover. Es basiert auf dem Bild Die Kreuzigung Christi von Peter Paul Rubens († 1640). Darf man es in der Deutschen Wikipedia veröffentlichen? Ich bedanke mich für die Hilfe. --Tankwart 16:06, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein - ob die Bearbeitung des Bildes die nötige Schöpfungshöhe erreicht, kann man diskutieren. Aber die Abbildung des Rahmens ist zumindest als Lichtbild geschützt. --h-stt !? 16:41, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, das leuchtet ein. Kann man denn das Bild ohne Rahmen hochladen? Grüße--Tankwart 17:50, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist der enzyklopädische Wert eines Bildausschnitts von einem Album-Cover, der zudem nicht sachlich, sondern durch den Wunsch Urheberrechte zu umgehen bestimmt ist? Also: Nein, nicht so sehr wegen der Rechte sondern weil es eine Verfälschung des Covers und damit in der Wikipedia fehl am Platz ist. --h-stt !? 19:04, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schade, Schade. Es gibt so selten Möglichkeiten, Albenartikel zu illustrieren. Aber danke für die Hinweise. --Tankwart 21:29, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verwendung diverser Artikel

Hallo, ich möchte gerne ehrenamtlich für unseren Tierpark einige Hinweisschilder für unsere Tiere kreieren und würde gerne Teile Ihrer Artikel nutzen, die ja bekanntlich frei zur Verfügung stehen. Kann ich auch die Bilder kopieren, da unsere eigenen Fotos (vom Uhu z. B.) nicht so toll geworden sind? Und dann würde ich noch gerne wissen, wo ich den Namen des jeweiligen Autors finde, da ich ja Quelle und Autor angeben soll.

Ich finde Wikipedia wirklich enorm!!!!! Bitte machen Sie weiter so!

Schon im voraus vielen Dank für die Antwort!

S. Thollon --195.93.60.73 17:37, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte Lizenzbestimmungen für die Texte beachten, die Lizenz der Bilder läßt sich über einen Klick auf das Bild ermitteln. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:40, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Commons PD-Old vs. Wikipedia.de Bild-PD-alt-100

Ich sehe ein Problem mit Bildern mit unbekanntem Urheber die älter als 100 Jahre alt sind auf Commons, da dort nur die Lizenz PD-OLD zur Verfügung steht und nicht wie in der deutschen Wikipedia die PD-alt-100. Wenn man das Sterbedatum des Autors nicht kennt kann man diese Bilder eigentlich nur in Wikipedia.de hochladen, da man ansonsten falsch lizensiert - oder sehe ich das falsch? Beispiel [[Image:KalkkaserneAk.jpg]] --Schweinepeterle 12:57, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Soweit ich informiert bin wird die "PD-alt-100 - Regel" auf Commons auch nicht akzeptiert, lade die betreffenden Bilder einfach hier hoch. Wenn du dich über die Regel weiter informierst wirst du erfahren, dass das eine reine Sache der deutschsprachigen Wikipedia ist und vor einiger Zeit unter Abwägung des Risikos, ob die Regelschutzfrist schon abgelaufen ist oder nicht ausgeknobelt wurde - steht ja so auch im Bausteintext. Gruß --Btr 13:37, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde das mit PD-old auf Commons nicht ganz so schwarz sehen. Wenn man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Urheber (auch wenn er unbekannt ist) mehr als 70 Jahre nicht mehr unter uns weilt, dann kann man PD-old schon verwenden. Da muss man halt ein wenig mit gesundem Menschenverstand rangehen. Wenn plausibel ist, dass die Schutzfrist abgelaufen ist, wird es auch auf Commons keiner löschen und je weiter vor 1937 du bist, desto plausibler wird es. -- ShaggeDoc Talk 13:57, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Genau das sehe ich als Problem, da liegt dann eine Datei die evtl. nach Spekulation gemeinfrei sein kann und auf der Bildbeschreibungsseite steht das dann als eindeutige Behauptung ohne den Unsicherheitsfaktor überhaupt nur zu erwähnen. Wenn man derartigen Kompromisse eingeht, dann sollte man wenigstens so offen sein und das erwähnen, dass jeder (z.B. Nachnutzer) selbst entscheiden kann ob er das Risiko eingeht oder nicht.
1937, einmal kurz pi mal Daumen gepeilt - angenommen der Urheber war zur Zeit der Aufnahme 20 Jahre alt und ist mit 60 Jahren verstorben, dann wäre 2047 die Regelschutzfrist von 70 Jahren abgelaufen und das Bild gemeinfrei. --Btr 14:23, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gerade deshalb versuchte ich etwas zu finden was ich irgendwo hier oder auf einer anderen Wikipedia gesehen habe, doch vergebens: irgendwo las ich über eine Regel 2 mal 70 Jahre, also nicht 100, sondern 140, was eigentlich sehr gut hinhauen müßte auch bei komplizierten Konstellationen. Circa 14:33, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Deshalb sollte zu diesem Problem ein Hinweis in die Wikipedia:Bildrechte oder ein Warnhinweis auf Hochladen.--Schweinepeterle 15:02, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man kommt, wenn man hier produktiv mit Bildern arbeiten will einfach nicht drum herum sich die einschlägigen Seiten wenigstens einmal durchzulesen. Der ganze Urheberrechtskram ist leider für den "Otto-Normal-User" nicht gerade einfach, ... man kann froh sein, wenn auf der Uploadseite die grundsätzlichsten Dinge verständlich rüberkommen. Für so Sonderregelungen und kleine Spitzfindigkeiten des Urheberrechts bzw. der Regeln hier in WP, wie z.B. "PD-old-100" muß man schlicht auf weitere Seiten verweisen. --Btr 15:58, 30. Aug. 2007 (CEST) PS: Hochladen ist der allgemeine Artikel zum Thema und hat mit dem Upload der Wikipedia nichts speziell zu tun.[Beantworten]
@Circa: Das mit 140 Jahren haben wir auch so ähnlich. Der zweite Baustein, nämlich {{PD-alt}} ist nicht nur für sicher gemeinfreie Werke (also wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tod ist), sondern ebenfalls auch für Werke mit unbekanntem Urheber, die schon mehr als 150 Jahre alt sind. Es gibt also sowohl die 100-Jahre-Regelung, als auch die unbekanntere, aber noch sicherere 150-Jahre-Regelung. -- ChaDDy 17:07, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Grund für die n-100-Regelung, die de facto auch den meisten Hochladevorgängen deutscher Benutzer auf Commons bei älteren Bildern entspricht, ist nicht, dass die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist, sondern ein Bündel von pragmatischen Erwägungen:

  • de kennt keine fair-use-Klausel
  • bei den meisten Bildern dürfte die Schutzfrist abgelaufen sein
  • bei verwaisten Werken können keine Rechtsinhaber kontaktiert werden
  • bei anonymen Werken gilt an sich die 70-Jahres-Frist nach Erscheinen, die wir aus Beweisproblemen nicht ausschöpfen, obwohl an sich der Beweis negativer Tatsachen so gut wie nicht führbar ist (also der Beweis, dass sich ein Urheber wirklich niemals zu seinem Werk bekannt hat)
  • das Riskiko, dass sich ein Rechtsnachfolger meldet und wir wirklichen kostenpflichtigen Ärger bekommen, ist verschwindend gering, es sind keine Klagen bei so alten Bildern bekannt geworden --84.60.248.214 16:53, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer ist "wir"? Welches Urheberrecht ist anwendbar, wenn Personen aus den U.S.A. in der deutschsprachigen Wikipedia posten?

Auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern heißt es

Bilder, die in Wikipedias anderer Länder zulässig sind, müssen nach deutschem Recht nicht unbedingt frei sein, häufigstes Beispiel ist „fair use (z.B. USA)“, das bei uns nicht greift. Wie es funktioniert, steht weiter unten.

Frage 1: Wer genau ist "wir" (also diejenigen, die mit "uns" adressiert sind) und warum greift "fair use" nicht?

Frage 2: Ist es zutreffend, dass die Serverstandorte für das deutschsprachige Angebot der Wikipedia in den U.S.A. liegen?

Frage 3: Wer genau ist im Sinne des Urheberrechts für erstellte deutschsprachige Seiten verantwortlich?

Frage 4: Welches Urheberrecht findet Anwendung, wenn eine in den U.S.A. ansässige Person einen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia veröffentlicht?

Frage 5: Eine in Deutschland ansässige Person sehe sich durch einen deutschsprachigen Artikel in der Wikipedia in ihren (deutschen) Urheberrechten verletzt. Aus den IP-Daten lasse sich kein Autor des Artikels namentlich ermitteln, es lasse sich nur feststellen, dass der Artikel von einer IP-Adresse in den U.S.A. eingestellt wurde. Gegen wen kann die in ihren Rechten beeinträchtige Person vorgehen und wie?

--87.183.141.101 23:33, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

1. Damit ist die deutschsprachige Wikipedia gemeint.
2. Nein, nicht ausschließlich. Es gibt auch Server in Holland und weiteren Ländern. Die Daten sind über zahlreiche Rechner verteilt.
-- ChaDDy 23:37, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


1. "wir" ist die Gemeinschaft der deutschen Wikipedia.
2. ja, mit ein paar Ergänzungen (siehe oben)
3. die Foundation und die Benutzer, die Inhalte zur Verfügung stellen
4. hängt vom Gerichtsstand ab
5. den Inhaber der IP. Sie könnte auch die Foundation dazu auffordern, die widerrechtlich eingestellten Inhalte zu entfernen.
Ich bin kein Jurist und übernehme keine Haftung für das eben Geschriebene. Im Zweifel solltest du einen Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht befragen. sebmol ? ! 23:40, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
zu 4. siehe auch Forum shopping --Isderion 23:45, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
zu Chaddys 1.: Unter "der deutschsprachigen Wikipedia" verstehe ich die unter US-Recht gehosteten und administrierten Web-Angebote der Wikipedia, die sich in deutscher Sprache präsentieren und die unter der Domain de.wikipedia.org abrufbar sind. Es handelt sich also nicht um eine Person, auf die mit "uns" oder "wir" bezug genommen werden kann. Daher verstehe ich deine Antwort nicht.
zu Chaddys 2: Ist es zutreffend, dass die Master-Server, die Server-Administratoren, die Datenbankadministratoren allesamt in den U.S.A. ansässig sind? Ist es zutreffend, dass die Server, die außerhalb der USA gehostet werden, inhaltlich Replikate der US-Server sind?
zu sebmols 1: Google kann "Die Gemeinschaft der deutschen Wikipedia" nicht nachweisen. Handelt es sich um ein fiktives Objekt? Oder möchtest du damit andeuten, dass du unter "Der Gemeinschaft ..." einfach nur die Menge der gleichgesinnten Personen verstehst? Gibt es dafür irgendwo eine Definition? Wie grenzt sich die "Gemeinschaft" von "Nichtmitgliedern" ab? Warum und wie setzt "Die Gemeinschaft" einschränkende Regeln gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern durch?
zu sebmols 3: Sei ein Benutzer, der einen Inhalt zur Verfügung stellt, nicht ermittelbar. Ist es dann zutreffend, dass dann nur die Foundation, und nicht "Die Gemeinschaft" oder ihre Mitglieder, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann? Ist es dann auch zutreffend, dass die Foundation mit Sitz in den USA US-Recht unterliegt? Wenn das so ist, warum sollte ein Benutzer, der anonym Beiträge in die Wikipedia einstellt irgendein anderes Urheberrecht beachten als dasjenige der USA?
Zusatzanmerkung zu sebmols 3a: Es ist nicht auszuschließen, dass eine Veröffentlichung in der Wikipedia nach deutschem UrhR zulässig, nach US-Recht unzulässig ist. Wie setzt die Foundation durch, dass (auch) in der deutschsprachigen Wikipedia die Auflagen des US-UrhR eingehalten werden, um eine Inanspruchnahme der Foundation auszuschließen? Müsste nicht konsequenterweise in der deutschsprachigen Wikipedia eine Veröffentlichung nach beiden Rechtssystemen auf Zulässigkeit geprüft werden (wenn überhaupt).
zu sebmols 4: Ist es zutreffend, dass die Foundation in Deutschland keinen Gerichtsstand hat?
zu sebmols 5: Ist es also zutreffend, dass ein zu beanstandender Artikel ohne bekannten Autor von der Foundation rechtlich nach US-Recht beurteilt wird, weil in den USA deutsches Urheberrecht in der Regel nicht wirksam ist?
--87.183.168.89 13:04, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach einigem Grübeln mal eine Gegenfrage, da mir so spontan nichts einfällt: Was wäre urhebererchtlich gesehen nach deutschem oder DACH Recht zulässig, das nach US-Recht unzulässig wäre? Es mag zwar manches mit einer anderen Argumentation nutzbar sein, aber in der Regel ist das US-Recht wesentlich großzügiger. -- ShaggeDoc Talk 13:11, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Stichworte sind hier Panoramafreiheit und Copyright Term Extension Act.--Wiggum 14:10, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mal generell: Hast Du ein konkretes Anliegen oder geht es Dir um eine Grundsatzdiskussion (vulgo = Trollerei)? --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:16, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nun, da gab es irgendwann eine aufgeregte Diskussion über freie Werke, die nach hiesigem Recht 70 Jahre nach dem Tod des Autors frei werden, in den USA gäbe es dazu aber andere Regeln, die dann auch die Anwendung des deutschen bzw. EU-Rechts nicht akzeptieren. Circa 13:18, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

In den USA unterliegen nach dem 1.12. 1990 errichtete Gebäude dem Copyright. Wenn ein Architekt sein Eigenheim als Kunst ansieht, unterliegt die Hütte nicht der Panoramafreiheit. Somit darf man US-amerikanische Straßenszenen mit halbwegs modernen Gebäuden nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:41, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


zu Taxman: Ich bin davon ausgegangen, dass unter dem Titel "Urheberrechtsfragen" auch Uhrheberrechtsfragen, also Rechtsfragen, geklärt werden können. Mein Problem ist, dass ich den Satz (s. Anfang meines Beitrags)
Bilder, die in Wikipedias anderer Länder zulässig sind, müssen nach deutschem Recht nicht unbedingt frei sein, häufigstes Beispiel ist „fair use (z.B. USA)“, das bei uns nicht greift.
nicht nachvollziehen kann. Die Botschaften dieses Satzes sind:
1. Aussage, dass "fair use" nach deutschem Rech nicht "greift" (soweit OK).
2. Die implizite Aussage, dass Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia deutschem Urheberrecht genügen müssten (das halte ich für nicht zutreffend oder zumindest nicht für die "ganze Wahrheit")
3. Daraus wird die Verhaltensregel abgeleitet, dass "fair use" in der deutschsprachigen Wikipedia nicht angewendet werden soll. Durch diese Regel wird eine möglicherweise dann auch eine "Legitimation" erteilt, Beiträge zu löschen oder zu verändern, die dieser Regel zuwiderlaufen.
Nach meinem Verständnis von Logik lässt sich die Schlussfolgerung 3. nicht aufrecht erhalten, wenn die Aussage 2 keinen Bestand hat. Ich vermute, dass Aussage 2 rechtlich keinen Bestand hat und daher bezweifele ich die rechtliche Begründetheit Geltung der Regel 3, dass "fair use" in der deutschen Wikipedia nicht anwendbar ist.
Ich versuche mich einmal anders auszudrücken: Es scheint allen Beteiligten klar, dass auch die deutschsprachige Wikipedia von der in den USA ansässigen Wikimedia Foundation Inc. auf US-amerikanischen Datenbanken und Servern, die von US-amerikanischen Administratoren verwaltet werden, veröffentlicht wird. Im Falle eines Artikels, dessen Autor sich nicht ermitteln lässt, ist weder "Die Gemeinschaft ..." noch die Wikimedia Deutschland e.V. passivlegitimiert (s. Disclaimer beim e.V.) Daher kann ich nicht nachvollziehen, wieso der Autor des FAQ-Eintrages offensichtlich (implizit) meint, Artikel in der deutschen Wikipedia müssten rechtlich (!) deutschem UrhR unterliegen. Weder der Autor des FAQ-Artikels, noch die Wikimedia Deutschland e.V. noch die Foundation wären davon betroffen, wenn ein Regel-3-widriger Artikel mit "fair use"-Komponenten veröffentlicht wird.
--87.183.166.253 14:07, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist schlicht die Entscheidung dieser Gemeinschaft, nichts zuzulassen, was sich mit dem deutschen Urheberrecht nicht vereinbaren lässt. Und diese Entscheidung wird durch Hinweistexte, Löschung und notfalls Benutzersperrung umgesetzt. sebmol ? ! 14:11, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was mit der Feigheit/Rechtstreue (Ansichtssache) der beteiligten Nutzer zu tun haben dürfte. Einige sind Juristen, die meisten in DACH ansässig. Und das Urheberrecht ist nunmal Schutzland bezogen, dass heißt die StA Bern, Salzburg oder Slazburg bzw. die Zivilgerichte in DACH werden das DACH-Recht auf die WP-Inhalte anwenden und die Urteile auch vollstrecken lassen. Während mir US-Urteile persönlich ein wenig am Arsch vorbei gehen. Da die WMF das etwas anders sieht, wenden wir einige DACH-Reglungen recht restriktiv an.--sугсго.PEDIA-/+ 14:19, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
In den USA nicht panoramafrei
Das hier auch das deutsche Urheberrecht derart mit einbezogen wird hat doch vor allem den Grund, daß die Inhalte der Wikipedia unter einer freien Lizenz stehen und damit auch anderen die Nutzung der Inhalte ausdrücklich erlaubt ist. Und da die Weiternutzer der Inhalte der dt. Wikipedia primär im deutschen Sprachraum (sprich DACH) angesiedelt sein dürften, sollten die Inhalte auch den dortigen gesetzlichen Reglungen entsprechen, um eben diese Weiternutzung ohne zusätzliche gesetzliche Hindernisse zu ermöglichen. "Fair use" ist übrigens auch in der englischen Wikipedia alles andere als unumstritten, weil es nicht ganz zum Ziel der Wikipedia, freie Inhalte (=unter einer freien Lizenz) zu schaffen, passt. Es gibt auch drüben viele, die fair use gerne grundsätzlich aus der Wikipedia entfernt sehen würden. Und wenn ich mir die unzähligen, endlosen Diskussionen zum Thema "fair use" allgemein (weil nur die wenigsten dort wissen, was fair use eigentlich darstellt und wie es gesetzlich geregelt ist) und dann die Schlammschlachten zur Nutzung/Verwendung einzelner Bilder da drüben anschaue, bin ich froh, daß der dt. Wikipedia dieses Kuddelmuddel erspart geblieben ist. --91.65.124.74 15:58, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) Das deutschstämmige, aber reichlich amerikanisierte Boardmitglied Moeller hat neulich in wikide-l eine kurze, aber heftige Diskussion ausgelöst, an der ich mich auf Weisung von Herrn Roletschek nicht beteiligen durfte. Moeller hielt es für problematisch, auf de Bilder zu hosten, die in den USA nicht zulässig sind. Herr Roletschek hat leider in seinem Beitrag die Rechtslage falsch wiedergegeben: Für Gebäude (auch urheberrechtlich geschützte) GILT in den USA die Panoramafreiheit, aber nicht für Skulpturen usw. Das bezieht sich natürlich auf Skulpturen weltweit, also auch auf unsere deutschen, urheberrechtlich einwandfreien Bilder (Logos, Schrifttafeln usw.), denn ein Richter in den USA urteilt nach US-Recht und sichert dem klagenden Urheber damit den Schutz des US-Copyrights, das unabhängig vom Standpunkt des fotografierten Objekts ist.

Bei europäischen Urhebern, deren Werke nach 1922 erschienen sind und die nach 1925 verstorben sind, besteht in den USA noch Urheberrechtsschutz (also z.B. für Werke von Karl Kraus - es lassen sich aber auch ohne weiteres Fotografen ermitteln). Diese dürfen, wenn sich Moeller durchsetzt, auch auf de nicht mehr oder nur mit Ausnahmeregelung gehostet werden. Es leuchtet ein, dass davon tausende und abertausende Bilder hier betroffen sind --134.130.68.65 14:19, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich wiederhole es gerne mal wieder: Unsere Bilder können in den verschiedenen Rechtsordnungen aus unterschiedlichen Gründen legal sein, es genügt, wenn sie in den maßgeblichen Rechtsordnungen legal sind. Die oben dargestellten Großvergrößerungen von Becher-Bildern fallen nach deutschem Recht unter die Panoramafreiheit - und wären nach US-Recht in einem Artikel über die Bechers als fair-use zulässig. Ich sehe keinen Grund, warum wir das Bild also nicht in den USA hosten sollten. --h-stt !? 20:04, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte armeniapedia

Ich habe festgestellt, dass die armenische Wikipedia (http://www.armeniapedia.org) ihre Bilder grundsätzlich nicht in Commons - Medien einstellt. Kann man da über Spendengelder Druck ausüben? --Old Man 09:30, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist NICHT die armenische Wikipedia. Selbige findest Du unter hy:Գլխավոր Էջ, wie aus Wikipedia:Sprachen hervorgeht. Nur weil jemand MediaWiki benutzt heißt das noch lange lange nicht, dass er auch zu Wikimedia gehört! Erst recht nicht, wenn ein fetter Copyright Hinweis unter jeder Seite steht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:43, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es wäre manches einfacher, wenn die deutschsprachige Wikipedia ebenfalls nur lokal hochlöaden würde...--RalfRBIENE braucht Hilfe 09:44, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte - Bild von Max Blokzijl aus Commons

Verwendetes Bild

Hallo, bei dem Artikel Max Blokzijl habe ich in Abstimmng mit dem Hauptautor Mauretanischer Eisbrecher dieses Bild eingefügt, das ich bei Commons gefunden hatte. Es handelt sich wohl um das Buchcover eines 1943 erschienenen Buches. Inzwischen sind Bedenken aufgetaucht, ob das Bild den URV-Bestimmungen genügt? Was sagt ihr dazu? Grüße --Horst (Disk.) 11:50, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Woher hat der ursprüngliche Uploader die Erlaubnis das Cover hochzuladen und freizugeben? Schöpfungshöhe sehr wahrscheinlich vorhanden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:54, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zur Erlaubnis kann ich nichts sagen. In der niederländischen Wikipedia wird das Bild übrigens im dortigen Artikel Nenasu verwendet, aber das bringt hier wahrscheinlich auch keinen Erkenntnisgewinn... --Horst (Disk.) 12:10, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Verwendung in .de ist nicht gestattet. Es widerspricht unseren Festlegungen. Schöpfungshöhe ist zweifelsfrei gegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:16, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun, wenn ich es richtig sehe, hat Flominator ja auch bereits heute Morgen auf Commons die Löschung dieses Bildes beantragt? (Für mich alles sehr verwirrend dies, weil ich - ohne von dem Commons-LA zu wissen - heute Morgen bei Flominator anfragte und von ihm den Rat erhielt, mich hierher zu wenden... Welchen Sinn bringt Commons denn überhaupt für den "Normalo-.de-User", wenn man da auf nix vertrauen kann und allerlei Zulässigkeits-Recherchen anstellen muss...)... *seufzend* --Horst (Disk.) 12:28, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
siehe Ralfs Kommentar einen Abschnitt weiter oben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:35, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aha. Wie nun weiter? Bild aus dem Artikel raus? (Und vor dem Commons-Zugang ein dickes, fettes Warnschild-Bild für "Normalo-.de-User" anbringen?..;-) --Horst (Disk.) 12:57, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bild aus dem Artikel raus, Löschantrag ist ja schon gestellt. Warum ihr jetzt wegen eines URV-Bilds auf Commons rumhacken müsst? Mal sind euch die Bestimmungen dort zu lasch, mal sind sie zu streng. ob der Mist jetzt hier hochgeladen wird oder in Commons - von der Sorgfaltspflicht ist keiner entbunden. --Fb78 13:21, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Korrekt. Mal zu lasch, mal zu streng. Daran ist niemand direkt auf Commons verantwortlich, das liegt an der unterschiedlichen Rechtsauffassung in den anglo-amerikanischen und kontinentaleuropäischen Ländern. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:37, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
@Fb78: Mit Verlaub, ich hacke hier nicht auf Commons rum, sondern ich meine im konstruktiv-kritischen Sinne, dass es offensichtlich in der Tat ratsam wäre, generell die "Normalo-de.-User" von Commons "vorzuwarnen"?!
Wäre es nicht unter den gegebenen Umständen sinnvoll + fair, (noch) deutlicher als bisher (-es steht sicherlich irgendwo, aber ich wüsste auf Anhieb nicht, wo ich solches finden würde-) auf die unterschiedlichen Rechtsauffasssungen und die strengeren URV-Regelungen für die dt. Wikipedia hinzuweisen, und dass diese insbesondere beim Hochladen von Bildern zum Tragen kommen etc.?
Meinungen dazu? --Horst (Disk.) 14:18, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warnungen liest eh niemand, und Commons ist oft strenger als wir --134.130.68.65 14:22, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So ist es. Es gibt sehr wenig Material auf Commons, das bei uns nicht verwendet werden darf. Das Blokzijl-Bild war auch auf Commons eine URV, die nur bislang nicht entdeckt worden ist. --Fb78 14:25, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich gehe davon aus, dass dann von [5] auch zum Beispiel auf das Bild [6] ein Löschantrag zu stellen wäre, oder? --Mauretanischer Eisbrecher Disku Bewertung 14:45, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja. Wie es aussieht, hat es Willem_Huberts nie besonders genau genommen mit den Urheberrechten. So etwas müsste eigentlich schon derjenige bemerken, der das Bild auf Commons umzieht. --Fb78 15:43, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Herr Huberts hat auch einen eigenen Artikel in der nl:Wikipedia [7], über seine Urheberrechtsverletzungen wird im letzten Absatz eine Schlammschlacht geführt, furchtbar... Vielen Dank für die Aufklärung, auch wenn ich das Blokzijk Bild nicht selbst hochgeladen habe, hätte ich selbst bis ganz zuende denken können, ein leichtes Buchgrummeln war immer dabei, das einfach davon überdeckt wurde dass das Bild so gut zum Artikel passte. --Mauretanischer Eisbrecher Disku Bewertung 16:21, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Foto von einer Büste (Bernhard Schnackenburg) aus einem Rathaus, Fotograf hat Presseausweis

Es handelt sich um das Foto in dem o.g. Artikel. Ich habe es heute gemacht und auf Commons hochgeladen. Ein (versierter) User hat mich gefragt, ob das ok ist. Ich denke schon. Die Diskussion findet sich hier. Was meint ihr? Ist das ok, ist das fraglich, muss ich das Bild auf Commens wieder löschen lassen? Grüße --Atomiccocktail 17:37, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Presseausweis hilft uns im Zoo. Er bewirkt zwar eine Fotoerlaubnis, das Urheberrecht des/der Künstler wird jedoch nicht abgedeckt. Andererseits erhält man eine kommerzielle Verwertungserlaubnis für das jeweilige Presseorgan. Die Sache ist schwierig. Bei einem Foto von mir wurde das mal diskutiert: Bild:Forssmann-bueste.jpg. Mir ist keine entsprechende Rechtssprechung bekannt. Meine Meinung ist, daß der Presseausweis die Veröffentlichung unter freier Lizenz ermöglicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:46, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hilft hier aber wohl nicht weiter, da die Büste wohl nach der Wahl zum Bürgermeister 1909 bis kurz nach seinem Tod 1924 entstanden sein dürfte, also weder bei uns (PD-100) noch auf den Commons (PD-old) erlaubt wäre.--sугсго.PEDIA-/+ 18:24, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Büsten sind keine Bilder, Büsten sind drei, nicht zweidimensional. Es gibt viele ganz unproblematische Aufnahmen von 3D-Kunstwerken lebender und nicht so lang toter Künstler im öffentlichen Raum (Beispiel Gerhard Marcks). Die Frage geht stellt nicht auf Bilder ab, sondern auf Gegenstände, Untergruppe Gegenstände in geschlossenen Räumen, Untergruppee Gegenstände in öffentlich zugänglichen Räumen. Verkomplziert (hier aber für Wikipedia erleichtert, meine ich), wird der Vorgang durch meinen Presseausweis. --Atomiccocktail 19:11, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das sehe ich ebenso. Wie schon erwähnt, hat man mit Presseausweis eine kommerzielle Verwertungsmöglichkeit. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:17, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]