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Kompatibilität (Technik)

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Unter Kompatibilität wird in der Technik entweder die Austauschbarkeit von Baugruppen, die Vereinbarkeit oder die Gleichwertigkeit von Eigenschaften verstanden. Erfüllt ein (oft neueres) System die Anforderungen eines anderen, geht jedoch darüber hinaus, spricht man von Abwärtskompatibilität. Kann ein altes System die Anforderungen eines neuen erfüllen, nennt man dies Aufwärtskompatibilität.

Ein elektronisches Bauteil kann zu einem anderen mit unterschiedlicher Bezeichnung kompatibel sein. Die Bauteile können dann ausgetauscht werden, da sie die gleiche oder einen ähnliche Bauform und dieselben Eigenschaften haben.

Kompatibilität von Computersoft- und -hardware

Neuere Versionen eines Programms sind in der Regel abwärtskompatibel zu älteren Versionen. Diese älteren Versionen sind jedoch nicht aufwärtskompatibel, da ihnen einige Funktionen fehlen. Werden Funktionen nicht nur erweitert, sondern geändert, so kann eine neue Version in Teilbereichen inkompatibel zur alten Version werden. Geschieht dies bei Dynamischen Bibliotheken, so tritt leicht der Zustand ein, den Programmierer scherzhaft als „DLL Hell“ bezeichnen: da verschiedene Programme versuchen, für sie jeweils leicht unpassende Komponenten zu verwenden, funktioniert gar nichts mehr richtig.

Ein konkretes Beispiel: Der moderne Athlon 64-Prozessor der Firma AMD ist abwärtskompatibel zum 8086-Prozessor der Firma Intel, der im Jahre 1978 erschien. Der Athlon kann also Programme des alten 8086 ausführen. Umgekehrt gilt dies jedoch nicht. Die Kompatibilität beschränkt sich hier auf den Befehlssatz, wobei die Ausführungsgeschwindigkeit drastisch zugenommen hat. Der neue Prozessor selbst kann wegen unterschiedlicher Gehäusebauformen, Signale, Versorgungsspannungen usw. nicht mit dem alten ausgetauscht werden. Die beiden Prozessoren sind also hinsichtlich dieser Eigenschaften inkompatibel.

Siehe auch