Angriffskrieg
Angriffskrieg bezeichnet einen Krieg, bei der ein Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
Zur Definition einen Angriffkrieges gehört die Festlegung eines Angreifers, aus der Sicht des Angegriffenen handelt es sich in der Regel um einen Verteidigungskrieg.
Angriffskriege sind völkerrechtlich geächtet. Laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg unter bestimmten Bedingungen verboten und unter Strafe zu stellen (Art. 26). Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet:
- Wer einen Angriffskrieg (Art. 26 I GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Tatbestandsmäßig ist also nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs mit Deutschland als Teilnehmer, wenn die konkrete Gefahr eines solchen Krieges auch tatsächlich droht.
Wegen der völkerrechtlichen Ächtung wird in vielen Fällen versucht, einen Angriffskrieg als Verteidigungskrieg darzustellen oder zu konstruieren. So wurde beim Polenfeldzug (siehe 2. Weltkrieg) behauptet, Polen hätte einen deutschen Sender angegriffen. Teilweise wird ein Angriffskrieg auch als präventiver Verteidigungskrieg dargestellt. Allerdings ist auch hier ein Paradigmenwechsel zu beobachten. Es wurde nicht versucht, den Krieg der NATO gegen Rest-Jugoslawien als Verteidigungskrieg darzustellen, noch mit dem bestehenden Völkerrecht zu begründen, sondern mit einer der Nothilfe vergleichbaren erweiterten Auslegung des humanitären Völkerrechts.
Beispiele für Angriffskriege
- Im 2. Weltkrieg Deutschland gegen Polen, Russland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Norwegen
- Der Krieg Japans gegen China und die USA (Zweiter Weltkrieg)
- Der Krieg der NATO gegen Rest-Jugoslawien (Kosovo-Krieg)
- Der Krieg Irak gegen Kuwait (Zweiter Golfkrieg)
- Der Krieg eines USA - geführten Bündnisses gegen Irak (Dritter Golfkrieg)
siehe auch: Verteidigungsfall