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Schrägaufzug

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Schrägaufzug Hohenwerfen in Österreich
Skizze des Schrägaufzugs im Rathaus Hannover

Die offizielle Bezeichnung für den Schrägaufzug lautet: "Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn". Früher wurden unter dem Begriff "Schrägaufzug" eine Vielzahl von verschiedenen Aufstiegshilfen mit unterschiedlichsten sicherheitstechnischen Anforderungen und Einsatzzwecken (z.B. Bau- und Möbelaufzüge, Treppenlifte, Standseilbahnen, Schiffshebewerke etc.) versammelt.


Erst die Einführung der europäischen Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge) machte es möglich, den Begriff "Schrägaufzug" auf europäischer Ebene klar zu definieren: Demnach ist ein Schrägaufzug ein Beförderungsmittel, das, von Seilen oder Ketten gezogen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und das sich zwischen Führungsschienen, die mit einem maximalen Winkel zwischen 15° und 75° gegen die Senkrechte geneigt sind, ohne Beschränkung des Fahrwegs bewegt (europäische Norm für Schrägaufzüge - prEN 81-22).

Schrägaufzüge funktionieren in den meisten Fällen wie konventionelle Vertikal-Aufzüge.

Die Neigung

Schrägaufzug in Deva (Rumänien)

Die Neigung kann jeden beliebigen Winkel zwischen 15 ° und 75 ° aufweisen. Auch Neigungsänderungen sind möglich. Um den Neigungswechsel auszugleichen, werden Niveauregelungen eingesetzt, die den Fußboden stets waagrecht halten. Dabei wird der Boden während der Fahrt elektrisch oder hydraulisch verstellt.

Das Gegengewicht

Um den Strombedarf dieser Systeme möglichst niedrig zu halten wird bei Schrägaufzügen üblicherweise ein Gegengewicht eingesetzt. Auch Schrägaufzüge, auf deren Schienen zwei Aufzugkabinen verkehren, sind möglich.

Die Anordnung des Antriebes kann sowohl oben wie auch unten erfolgen.

Unterschied zur Standseilbahn

Der wesentliche Unterschied liegt in der jeweils angewandten Vorschrift:

Schrägaufzug - Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge). Standseilbahn - Seilbahnrichtlinie (Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr).

Da für den Benutzer in vielen Fällen kaum zu erkennen ist, ob er mit einem Schrägaufzug oder mit einer Standseilbahn fährt, entscheiden die Rahmenbedingungen, welches System optimalerweise eingesetzt werden sollte.

Liste der stationären Schrägaufzüge Europas

Datei:Schacht Schrägaufzug Hannover.JPG
Schacht des Schrägaufzuges im Neuen Rathaus von Hannover

(unvollständig)

Schrägaufzug an der Schattenbergschanze in Oberstdorf
Schrägaufzug im badischen Pforzheim, Terassenwohnanlage
  • Schrägaufzug im Hitel Costa de Bahia auf Fuerteventura (ab 2006)
  • Schrägaufzug zur S-Bahn-Station «Stadtmitte», Stuttgart, Deutschland

Siehe auch