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Finanzdienstleistung

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Finanzdienstleistungen sind alle Dienstleistungen, welche Finanzprodukte und Kapitalanlagen betreffen.

Umfang

Mit dem Begriff Finanzdienstleistungen im weiteren Sinne werden alle Dienstleistungen beschrieben, die Finanzprodukte oder Kapitalanlagen betreffen. Man kann drei Bereiche unterscheiden, nämlich die Bankgeschäfte, die Finanzdienstleistungen im engeren Sinne und die Versicherungen. Anbieter, welche Privatverbrauchern gegenüber das gesamte Spektrum abdecken, werden zur Allfinanz gerechnet.

Bankgeschäfte

Zu den Bankgeschäften zählt vor allem das Entgegennehmen von Einlagen (z.B. Spargelder, Termingelder), und das Gewähren von Krediten, das Anbieten von Bausparverträgen, das Finanzkommissionsgeschäft und das Investmentgeschäft.

Finanzdienstleistungen im engeren Sinne

Man unterscheidet folgende Finanzdienstleistungen:

Gegenstand

Gegenstand dieser Dienstleistungen kann jedes Anlageobjekt sein. In der Praxis dominieren Finanzinstrumente, wie beispielsweise Aktien, Anleihen (Schuldverschreibungen), Anteilsscheine an Fonds; Derivaten, Zertifikaten.

Dabei neben Produkte des so genannten 'grauen Kapitalmarkts', also Treuhandvermögen, stille Beteiligungen und Anteile an Publikums-Kommanditgesellschaften vertrieben. Als Anlageobjekt kommen weiterhin Immobilien und Kunstgegenstände in Betracht.

Versicherungen

siehe unter Versicherung

Anbieter

Finanzdienstleister sind

Aufsicht

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel mit Sitz in Frankfurt und Bonn. Grundlage dieser Aufsicht ist das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Investmentgesetz für die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und das Versicherungsaufsichtsgesetz für die Aufsicht über Versicherungen. Daneben ist die BaFin für die Aufsicht über die Einhaltung einer Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Gesetze verantwortlich, so für das Wertpapiererwerbs- und Übernahmengesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Verkaufsprospektgesetz (VerkaufProspG) und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

siehe auch