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Industriegesellschaft

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Die Industriegesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die von anderen Gesellschaftsformen vor allem durch die Art der wirtschaftlichen Produktion und die daraus resultierenden sozialen Strukturen unterschieden wird. Die dabei jeweils vorherrschende gesellschaftspolitische Ordnung bleibt bei dieser Begriffsdefinition unberücksichtigt.

Die Industriegesellschaft ist gekennzeichnet durch Industrialisierung sowie einen hohen Grad der Arbeitsteilung. Meist ist dies mit einer zunehmenenden räumlichen Trennung von Arbeits- und Wohnstätten verbunden. Folge der Arbeitsteilung ist häufig eine Bürokratisierung von Staat, Gesellschaft und Produktionsbetrieben. In kapitalistisch orientierten Industriegesellschaften mit freien Märkten ist regelmäßig eine Konzentration des vorhandenen Kapitals bei wenigen Unternehmen zu beobachten, die ohne staatliche Gegenmaßnahmen zu oligopolistischen Strukturen und zur Aushöhlung der Marktwirtschaft führt.

Häufig wird die Industriegesellschaft als Zwischenstufe zwischen der Agrargesellschaft und der Dienstleistungsgesellschaft betrachtet; dies geht zurück auf eine Interpretation der Drei-Sektoren-Theorie von Fourastié und anderen. Diese wird heute aber wieder sehr kritisch diskutiert. Insbesondere hat der hohe technische Fortschritt im Dienstleistungsbereich eine Grundannahme dieser Theorie ausgehebelt, so dass die Schlußfolgerung, dass sich eine Industriegesellschaft quasi automatisch zur Dienstleistungsgesellschaft weiter entwickeln müsse, neu überprüft und modifiziert werden muss.

Beobachten lässt sich aber heute eine vermehrte Arbeitsteilung (bis hin zum Outsourcing) und daraus resultierend ein größerer Anteil des Dienstleistungsbereichs an der Wertschöpfung in hochindustrialisierten, marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaften. Damit einher geht häufig auch eine Zunahme der Bürokratisierung der Gesellschaft.

Siehe auch: Gesellschaft, Dienstleistungsgesellschaft, Industrie, Volkswirtschaft, Wirtschaft