Rechtsextremismus im Internet
Rechtsextremismus im Internet bezeichnet das extremistische Wirken rechtsradikaler Kräfte im Internet.
Rechtliche Situation
Heute werden neonazistische Seiten auf Betreiben der Bundesregierung Deutschlands sowie untergeordneter Stellen wie dem Landesamt für Verfassungsschutz von Niedersachsen bzw. Nordhrein-Westfahlens aus dem Netz genommen. Die Provider werden verpflichtet, rechtsextremistische URLs erst gar nicht zuzulassen oder zu blocken. Erschwert wird ihre Arbeit durch weltweit uneinheitliche Richtlinien: In den Vereinigten Staaten von Amerika ist durch den ersten Verfassungszusatz[1] jegliche staatliche Zensur verboten, während das deutsche Bundesverfassungsgericht 1994 festgestellt hat die Holocaustleugnung stelle eine erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung dar, und unterliege deshalb nicht der Meinungsfreiheit. Oft weichen die Betreiber neonazistischer und anderweitig rechtsextremistischer Internetplattformen und Foren deshalb ins Ausland aus, um die dort weniger strengen oder gar nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlagen auszunutzen und die Inhalte trotzdem auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz in deren Landessprache zugänglich zu machen.
Rechtsextreme Internetseiten
Ein Beispiel ist das National Journal, das deutschsprachig von der vermeintlichen „Weltlüge Holocaust“ schreibt und damit in Deutschland strafbare Holocaustleugnung betreibt.[2] Teilweise werden auf rechtsextremistischen Websites, einem auch von Antifa-Gruppen betriebenen Prinzip folgend, Schwarze Listen mit Fotos und Adressen politischer Gegner veröffentlicht, um diese einzuschüchtern. Neben den Verfassungsschutzämtern sind auch Privatpersonen und Gruppen bei der Beobachtung derartiger Seiten, deren Betreiber und Nutzer, so Die Zeit, ihre „weißen Gene“ von sogenannten „Schlammrassen“ bedroht sehen und zur Gewalt aufrufen, tätig.[2] Zu ihnen zählt HateWatch, die 200 Seiten überwacht und ihrerseits zumindest „die Führer beim Namen nennt“ und auch Interviews mit ihnen führt und veröffentlicht, wobei sie davon ausgeht, dass diese „sich dadurch selbst entlarven“.[2] Zwischen 1996 und 1999 hat sich die Zahl aus Deutschland eingespeister Websites mit rechtsextremistischen Inhalten verzehnfacht, wobei zu bedenken ist, dass auch das Internet als solches extrem expandiert hat.[3] Zur getarnten Kommunikation verwenden Rechtsextremisten im Internet oft Symbole und Zeichen, die legale Codes für teilweise illegale Botschaften darstellen, so steht die 88 in diesem Zusammenhang für den gemäß § 86 Absatz 3 StGB verbotenen Hitlergruß.
Literatur
- Pfeiffer, Thomas: Rechtsextremisten auf dem Daten-Highway, hrsg. v. Antifa Dortmund-Nord, Dortmund 1996.
- Fromm, Rainer / Kernbach, Barbara: Rechtsextremismus im Internet. Die neue Gefahr. München 2001.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Wortlaut: First Amendment to the Constitution of the United States of America Article I. Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.
- ↑ a b c zeit.de: „Haßparolen im Cyberspace - Rechtsextreme Gruppen rufen im Netz zu Gewalt auf. Eine Initiative überwacht sie - und zieht ihren Zorn auf sich“
- ↑ politik-digital.de: Rezension des Buches „Rechtsextremismus im Internet. Die neue Gefahr.“
Weblinks
- http://www.burks.de/nazis.htm Liste rechtsradikaler Adressen und solcher ihrer Gegener (nicht erschöpfend)