Zum Inhalt springen

Aufbauseminar für Fahranfänger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. August 2007 um 20:46 Uhr durch 89.53.35.142 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, siehe Liste unten im Weblink verkehrsportal.de) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Alkohol auffällige Fahranfänger

Fahranfänger in der Probezeit, die Alkohol getrunken haben und Auto fahren, müssen wegen der Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem "besonderen Aufbauseminar" teilnehmen, welches in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt wird. Dieser Kurs beginnt mit einem Vorgespräch und besteht aus drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen. Eine Fristüberschreitung zu diesem "besonderen Aufbauseminar" wird als Weigerung angesehen und hat ebenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Weiterführende Links:

Besonderes Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für das Fahren unter dem Einfluß von Alkohol bei Inhabern von Fahrerlaubnissen auf Probe

Amtliche Liste der A- und B-Verstöße - FeV Anlage 12 (zu § 34)

Gesetzliche Grundlage der Aufbauseminare - § 35 FeV

Verkehrsportal.de - FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße

Nachschulung, Begleitinformationen

Themen- und Sitzungsplan für ASF

Alternatives Begleitheft für ASF (als PDF)