Erzbischof

erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwanzig seitlich herabhängenden Quasten (fiochi), sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten erzbischöflichen Kreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof auch ein Metropolit ist.
Der Begriff Erzbischof (von griechisch αρχή, arché für Anfang, Führung und επίσκοπος, epískopos für Bischof, wörtlich Aufseher) bezeichnet ursprünglich den in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierenden Bischof (Religiöser Titel). Er berief und leitete die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht über die Bischöfe der Provinz entwickelte. Erzbischöfe in diesem Sinne (d. h. gleichzeitig Aufseher einer Kirchenprovinz) werden auch als Metropoliten bezeichnet, im Gegensatz zu residierenden Erzbischöfen, deren Erzbistum direkt dem Heiligen Stuhl oder einem anderen Erzbistum unterstellt ist.
„Archiepiscopus“ wurden seit karolingischer Zeit auch die angesehenen Bischöfe genannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst oder dem Patriarchen. Ein Erzbischof hatte eine Landeskirche zu leiten und deren Bischöfe zu weihen. Der Erzbischof ist als Bischof eines Erzbistums den anderen Bischöfen gleichgeordnet. In Deutschland wurden inzwischen neue Kirchenprovinzen mit Erzbischöfen an der Spitze errichtet.
Neben den residierenden Erzbischöfen gibt es die Bezeichnung „Erzbischof“ auch als Titel eines hochrangigen Prälaten der Kurie oder im diplomatischen Dienst (Titularerzbischof).
In der anglikanischen Kirche sowie in den lutherischen Kirchen von Schweden, Finnland, Russland und Estland bezeichnet Erzbischof den leitenden Bischof.
Erzbistümer können zugleich Sitz eines Metropoliten sein (z. B. Erzbistum Köln). Falls sie über keinen Metropolitansitz verfügen, können sie exemt (z. B. Straßburg oder Vaduz) oder auch selbst Suffraganbistümer sein (z. B. Sens). Es steht dem Apostolischen Stuhl zu, eine Kirchenprovinz zu errichten, wenn die Bedingungen es erfordern und damit einen Bischofssitz zum Erzbistum zu erheben oder aber einen Metropolitansitz aufzuheben und den Bischofssitz im Range eines Erzbistums zu belassen.
Siehe auch
- Diözese
- Großerzbischof,
- Kardinal, Primas (römisch-katholisch)
- Liste von Kirchen, religiösen Einrichtungen und Institutionen
- Liste der katholischen Bistümer