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Diskussion:Ablass

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. August 2007 um 03:35 Uhr durch 89.54.182.165 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Viktor.Smirnow in Abschnitt warum gibt es heute noch ablass?

Schreibweise

Ablass heißt es, nicht Ablaß! Das ist gut so, doch der Zusammenhang gerade mit dem Wettstreit der drei wichtigsten Pilgerziele, Jerusalem, Rom und Compostela müsste noch mehr hervorgehoben werden, Jerusalem war damals für die Kreuzritter reserviert und Compostela hat nicht nur tolles Marketing betrieben, es war auch weit sicherere Destination als das, damals in ewige Konflikte verstrittene, Italien. Da war auch päpstliche Eifersucht im Spiel, die Spanier haben gut 700 Jahre ihre Reconquista mit der so populär gewordenen Jakobs-Wallfahrt gut finanzieren können und in Rom wollte man auch bisschen von dem Pulver haben. Bis zu ½ Mio. Menschen sind damals in einem Jahr unterwegs geworden, ohne Autobahn, ohne Flugzeug, ohne Schlafwagen, per pedes und nicht mit Baumeler oder Neckermann! Das war eine toll florierende Riesenindustrie, von der würde so mancher Tourismusmanager heute noch träumen! Schließlich ist ja auch der Petersdom ja aus dem Ablass-Erlös finanziert worden, aber das musste gemanagt werden, dagegen ist der Josef Lauber nur noch ein Chorknabe. Und das gab natürlich Ärger - sprich Neid, damit hätte man rechnen müssen und damit lieferte man der Reformation und auch schon der Vorreformation die beste Munition.

Im Prinzip müsste man den ganzen Ablasshandel als eine Art Versicherungsgeschäft für die Zeit nach dem eigenem Ableben darstellen, die damaligen Vorstellungen von Fegefeuer, von der Kirche (und in den Kirchen) bunt ausgemalt waren natürlich die Treibkraft, die Pest und Kriege taten auch noch was dazu und die Ketzerverfolgung war noch ein Zusatzargument, damit man sich das Fegefeuer schon zu Lebzeiten anschaulich (mit O-Ton und Stereo) machen und plastisch vorstellen kann. -- Ilja

Mhm, obwohl ich selbst evangelisch bin, scheint mir die die Seite doch wirklich ein wenig zu sehr gegen die katholische Kirche gerichtet. Die Ablässe wurden nicht nur zugunsten von so "verwerflichen" Zwecken wie der Bau des Petersdoms usw. gewährt, sondern auch z.B. für den Deichbau in Holland. Je nach Zweck wurden die Ablässe auch unterschiedlich stark angenommen. Wichtig zum Verständnis der Einrichtung des Ablasses, scheint mir ein Verständnis der Frömmigkeitsvorstellung des Mittelalters. (Literatur hierzu: Angenend "Frömmigkeit des Mittelalters").

warum gibt es heute noch ablass?

Wie ich diesem Text entnehmen kann, sind heutzutage noch Ablassbriefe im Umlauf. Dies ist meiner Meinung völlig unverzeihlich. Konnte die katholische Kirche denn nicht die Zeichen der 95 Thesen verstehen?


Nein, es gibt keine Ablassbriefe mehr (schon seit dem Konzil von Trient nicht mehr). Es wird noch Ablass gewährt, nicht aber gegen Bares. Übrigens empfiehlt sich ein Blick in die 95 Thesen zur Geisteshaltung Luthers zum Ablass.

besonders These 71:Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und verflucht. http://de.wikipedia.org/wiki/95_Thesen


Das Problem hierbei ist, dass das Thesen sind und keine ausgefeilte Lehre. Diese Thesen stellte Luther zur (akademischen) Diskussion. Hieraus eine Geisteshaltung Luthers ableiten zu wollen, geht doch etwas zu weit, zumal die Thesen bekanntlich am Anfang Luthers Entwicklung standen (schon in der Diputation mit Eck geht er über sie hinaus).
Karin Bornkamm meint im Vorwort zu ihrer Übersetzung der Thesen: „Luthers Thesen richteten sich nur am Rande gegen diesen [= Ablasserwerb durch Geld] Mißbrauch des Ablasses. Sie trafen vielmehr die Buß- und Ablaßlehre im Kern. Luther glaubte noch, den Papst aus den Niederungen der Ablaßpraxis heraushalten zu können. Er hielt noch an der Notwendigkeit priesterlicher Absolution fest, wenn auch nicht mehr im instrumentalen, sondern im verkündigenden Sinne. Und der Glaube an das Fegefeuer begann ihm erst langsam fraglich zu werden.“ (Aus: Karin Bornkamm/Gerhard Ebeling (Hgg.): Martin Luther. Ausgewählte Schriften; Bd. 1; Insel Verlag: Ffm 1982; S. 26.)
Sei es dahingestellt, ob sie damit recht hat, dass das für diese frühe Phase bei Luther schon zutrifft. Zumindest wird später in den Schalkaldischen Artikeln die Lehre vom Fegefeuer aufs Schärfste abgelehnt: „Darumb ist Fegfeuer mit allem seinem Gepränge, Gottsdienst und Gewerbe fur ein lauter Teufelsgespenst zu achten; denn es ist auch wider den Häuptartikel, daß allein Christus und nicht Menschenwerk den Seelen helfen soll [...]“ (Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche; Göttingen 5. Aufl. 1963; S. 420, Z. 6-9.) Damit dürfte sich auch Ablass (für die Protestanten) erledigt haben.
Die obige Anfrage „Konnte die katholische Kirche denn nicht die Zeichen der 95 Thesen verstehen?“ halte ich jedoch für ziemlich danebengegriffen. Hätte sich die römische Kirche auf diese Position ganz eingelassen (und nicht nur die Missstände im Trientinum beseitigt), gäbe es sie nicht mehr...
-- Viktor.Smirnow 21:24, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten


in der Zeit = im Diesseits ???

Die zeitlichen Sündenstrafen bestehen (also in der Zeit) in den unmittelbaren Folgen der sündigen Tat, beispielsweise im Vertrauensentzug der geschädigten Person. So mag, kurz gesprochen, zwar die Sünde vor Gott hinsichtlich des ewigen Urteils schon durch vollkommene Reue vergeben sein, ihre Folgen (z.B. Misstrauen) sind aber noch vorhanden. Die Sünde ist vergeben, ihre Folgen sind aber nicht aus der Welt. Der Büßer ist aufgerufen, diese auf seiner Lebenszeit liegende Last stetig zu verringern. In dem Maße, wie er diese Obliegenheit verfehlt, ist eine Reinigung nach dem Tode noch unumgänglich.

Ist die Formulierung "in der Zeit" mit dem Begriff "Diesseits" gleichzusetzen ? Wenn ja, würde etwas dagegen sprechen dies im Artikel diesbezüglich zu ändern ?


im Diesseits oder im Jenseits ?

War diese Buße absolviert, wurde der Sünder wieder in die Gemeinschaft aufgenommen. Schon auf dem Ersten Konzil von Nicäa (325) erhielten die Bischöfe das Recht, Sündern bei nachweislich ernstgemeinter Reue einen Teil ihrer Bußzeit abzulassen.

Bezieht sich dies auf das Diesseits oder auf das Jenseits ? Wurden also z.B. die ursprünglich als Buße auferlegte Fastenzeit von 10 auf 5 Tage verkürzt ? Oder sagten die Bischöfe zu, daß dem Sünder 1 Jahr Fegefeuer vergeben wurde ?