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Kindergeld

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Kindergeld wird vom deutschen Staat zur Förderung von Familien mit Kindern ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkassen der Arbeitsämter.


Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich und richtet sich u.a. nach der Zahl und dem Alter der Kinder.

Kindergeld wird in der Regel monatlich in folgender Höhe gezahlt: ab 2002

  • für das erste Kind 154 ?
  • für das zweite Kind 154 ?
  • für das dritte Kind 154 ?
  • für jedes weitere Kind 179 ?

Welches Kind bei einem Elternteil erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind.

Die Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der richtigen Höhe gezahlt wird.

  • Leben die Kinder noch im Inland ?
  • Leben die Kinder noch im Haushalt der Eltern ?
  • Dauert die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch an ?
  • Hat sich das Einkommens der Kinder geändert ?