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Bahaitum

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Bahai (بهائي bahāʾī) nennen sich die Mitglieder einer weltweit verbreiteten Religion (auch Bahaismus oder Bahaitum genannt), die im 19. Jahrhundert von dem aus Persien stammenden Baha'u'llah (بهاءالله bahāʾuʾllāh ‚Herrlichkeit Gottes‘) gestiftet wurde. Im Mittelpunkt der Lehre steht der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen und eine handlungsorientierte Ethik, welche der Vision der Humanität, des sozialen Fortschrittes und des Zusammenwachsens der Menschen zu einer geeinten Menschheit verpflichtet ist.[1]

Das Haus der Andacht in Neu-Delhi, Indien, ist der meistbesuchte Sakralbau der Bahai
Datei:Shrine of Bahá’u’lláh2.jpg
Der Schrein des Religionsstifters Baha'u'llah in Bahji bei Akkon, Israel

Verbreitung

Haus der Andacht in Langenhain bei Hofheim am Taunus

2005 bekannten sich rund 7,5 Millionen Menschen zum Bahai-Glauben.[2] Demographen der Bahai-Gemeinde zählen nur offiziell registrierte Mitglieder und kommen aufgrund vorsichtiger Schätzungen auf rund fünf Millionen weltweit.[3] Nach Angaben der Bahá’í International Community stammen die Bahai aus 2112 ethnischen Gruppen[4] und leben vor allem in Indien, dem Iran, in Afrika südlich der Sahara und Südamerika.[5] In Indien gibt es mit ungefähr 2,2 Millionen Mitgliedern die größte Bahai-Gemeinde der Welt.[6] Die größte Bahai-Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist mit rund 750.000 Mitgliedern jene der USA.[1] Im historisch eng mit dem Bahai-Glauben verbundenen Iran leben heute noch rund 460.000 Bahai, deren Grundrechte stark eingeschränkt sind.[1] In Bezug auf die Bevölkerungszahl sind die Bahai-Gemeinden meist sehr klein, fast überall liegen sie unter einem Promille. In Bolivien und einigen Inselstaaten wie Kiribati erreichen sie mehrere Prozent.

In Deutschland leben seit 1905 Bahai. Momentan sind es rund 12.000,[1] die offiziellen Angaben der Bahai in Deutschland sprechen jedoch nur von rund 5000. Ihr Gemeindezentrum mit dem ersten „Europäischen Haus der Andacht befindet sich in Hofheim am Taunus und gilt dort als lokale Sehenswürdigkeit. Dort werden im Bahai-Verlag deutsche Übersetzungen der Bahai-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (sog. Bahai-Beschluss) erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. In Österreich und der Schweiz leben jeweils rund 3700 Bahai,[1] wobei auch hier die Angaben der Bahai wesentlich niedriger liegen.

Die Differenz zwischen allgemeinen Angaben und den Angaben der Bahai lässt sich wohl dadurch erklären, dass die Bahai nur offiziell erklärte Personen als Bahai listen. Kinder haben erst mit 15 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig zu erklären. In den externen Angaben sind wahrscheinlich auch alle zum Bahai-Glauben tendierenden Personen sowie deren Kinder miteinberechnet, daher die höheren Zahlen.

Lehre

Die Bahai besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres Religionsstifters Baha'u'llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Neben dem Heiligsten Buch, dem Buch der Gewissheit, dem Brief an den Sohn des Wolfes, der Ährenlese und den „Botschaften aus Akka“ sind die mystischen Schriften wie Die Sieben Täler, Die Vier Täler und die Verborgenen Worte für die Gläubigen von großer Bedeutung.

Menschenbild

Das kalligraphische Ringsymbol „Baha“ (arabisch: Herrlichkeit) zeigt drei Ebenen: die Ebene Gottes, die Ebene der Religionsstifter und der Menschheit. Diese Ebenen werden durch die Offenbarung miteinander verbunden.

Für die Bahai steht der Mensch von allen Geschöpfen Gott am nächsten, somit könne nur er Gott erkennen und mit ihm einen Bund eingehen. Dieser Bund befähige den Menschen auf eine kontinuierliche, mystische Reise in die Nähe Gottes zu gehen. Nach dem Tod werde diese mittels der Seele im Königreich Abha fortgesetzt. Himmel und Hölle sind für die Bahai daher nur Symbole für die Nähe oder Ferne zu Gott.[7]

Des Weiteren besitzt der Mensch nach dem Glauben der Bahai einen eigenen Willen, mit welchem er sich frei entscheiden kann, ob er den Pfad in die Nähe Gottes betrete oder nicht, jedoch trägt er auch die volle Verantwortung für seine Entscheidungen. Auf seinem Wege in die Nähe Gottes benötigt er die Leitung Gottes, wer den Weg allein mittels der Vernunft beschreitet, wird nach Auffassung der Bahai in die Irre gehen. Ein wichtiges Element dieser Lehre ist es, dass in dieser Welt Fähigkeiten für die darauf folgende Welt entwickelt werden müssen, die wichtigsten davon sind: Gotteserkenntnis, Geistigkeit, Glaube, Liebe, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, Gottergebenheit und die göttlichen Vollkommenheiten. Daraus müsse auch die Verwirklichung dieser Erkenntnisse folgen, denn: „Das Wesen des Glaubens ist es, wenig Worte zu machen und eine Fülle von Taten aufzuweisen.“[8].[9]

Selbstkasteiung, „Einsiedelei und harte Askese[10] werden aber ebenso abgelehnt wie ein hedonistisches Leben im Überfluss. Baha'u'llah empfiehlt, das „rechte Maß“ zu halten, und sieht im „Dienst an der Menschheit“ das Kriterium wahren Menschseins.[11] Gesellschaftliches Engagement und soziale Verantwortung, die aktive Gestaltung der Welt, wird als natürliche Folge individueller Spiritualität betrachtet und ist von dieser nicht zu trennen. Bettelei und die Beichte ist den Bahai verboten, da dies als Erniedrigung des Menschen vor anderen Menschen gilt.

Auch wenn die menschliche Vernunft allein, nach den Lehren der Bahai in die Irre führt, so wird ihr trotzdem eine große Bedeutung zugemessen. Baha'u'llah verbietet den Bahai im Kitab-i-Aqdas, Dinge zu konsumieren, welche sie ihres Verstandes berauben, es sei denn es ist medizinisch notwendig.[12] Wie an anderer Stelle erläutert wird, sind damit auch Glücksspiel, alkoholische Getränke und Drogen gemeint.[13] Die Bahai verstehen sich als vernunfts- und wissenschaftsgemäß.[1]

Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins sei die göttliche Liebe. Als wichtigstes Element von Religion bezeichnete Abdu'l Baha, die Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck und es sei besser ohne sie zu leben.[14] Das Wesen des Menschen sei seine unsterbliche Seele, die keine trennenden Merkmale der Rasse oder des Geschlechts trägt. Der Körper wird als der „Tempel des Menschen[15] bezeichnet, dem ebenfalls Wertschätzung entgegengebracht wird, was sich in den Reinheits- und Hygienegeboten Baha'u'llahs, aber beispielsweise auch im Verbot der Feuerbestattung[16] zeigt.

Religionsverständnis

Symbole verschiedener Religionen auf einem Pfeiler des Hauses der Andacht in Wilmette, Illinois, USA

Im Mittelpunkt des Religionsverständnis der Bahai steht eine dreifache Einheit: die Einheit Gottes, die „mystische Einheit der göttlichen Offenbarer“ und die „Einheit der Menschheit“.[17]

Theologischer Angelpunkt der Bahai-Lehre ist das heilsgeschichtliche Paradigma der „fortschreitenden Gottesoffenbarung“: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv und zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen „göttliche Offenbarer“ oder „Manifestationen Gottes“ schickt. Folglich sind die großen Religionen göttliche Stiftungen und sie geben immer die Botschaft Gottes wieder, nur in abgewandelter äußerer Form.[18] Nach dem Glauben der Bahai ist Baha'u'llah der jüngste dieser göttlichen Offenbarer, aber nicht der letzte. Baha'u'llah ist für die Bahai der Verheißene aller anderen großen Religionen und damit der Beginn eines neuen Zyklus der Gottesoffenbarung. Er sei ebenfalls derjenige, welcher einen neuen Abschnitt in der Menschheitsentwicklung einleitet, der schließlich im „Größten Frieden“ und im „Goldenen Zeitalter“ auf Erden münden wird.[19] Seine Gebote sollen die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.[20]

Ethische Grundsätze

Siehe auch den Artikel Zwölf ethische Grundsätze der Bahai

Im Jahr 1912 hob Abdu'l Baha in seinen Ansprachen in Paris (siehe Literatur) zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren Baha'u'llahs besonders hervor. Diese zentralen Lehrsätze der Bahai dominierten bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts die Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als die Vision der Humanität, des sozialen Fortschrittes und des Zusammenwachsens der Menschen zu einer geeinten Menschheit wahrgenommen wurde. Die spirituellen und philosophischen Lehren Baha'u'llahs, wie zum Beispiel über das Wesen der menschlichen Seele oder das Leben nach dem Tod, erfuhren erst in den 90er Jahren ein größeres Interesse.

Glaubenspraxis

Haus der Andacht in Panama-Stadt, Panama
Haus der Andacht in Wilmette, Illinois, USA
Der Schrein des Bab in Haifa, Israel, ist eines der Pilgerziele der Bahai

Im Vergleich zu anderen Religionen schreibt die Bahai-Religion relativ wenige Rituale vor. Individueller Gestaltungsfreiraum ist gegeben, Inkulturation wird begrüßt. Adressat fast aller Gebote ist der Gläubige, nicht die Gemeinde. Einen unmittelbar erlösenden oder heilsbringenden Charakter haben die Riten der Bahai nicht. Was zählt, ist die geistige Grundhaltung und nicht die äußere Form. Eine Etablierung kultischer Traditionen jenseits der von Baha'u'llah vorgeschriebenen Riten wird daher abgelehnt.[21]

Das Haus der Andacht ist die vorgeschriebene Andachtsstätte der Bahai. Es handelt sich um einen neunseitigen Kuppelbau, welcher an jeder Seite ein Eingangstor besitzt. Dieses soll im Idealzustand von Gärten und sozialen Einrichtungen umgeben sein. Die Gottesdienste darin sind reine Andachten, eine Liturgie oder Predigt existiert nicht, es werden Schriften aus allen Offenbarungsreligionen vorgetragen. Als musikalisches Element dienen gesungene Rezitationen und Gebete, Soloimprovisationen sowie Chorgesang. Musikinstrumente sind nicht vorgesehen, da die Häuser der Andacht allein dem Wort Gottes und der menschlichen Stimme vorbehalten sind.[22]

Für die Bahai sind das Gebet und das Fasten die Pfeiler der von Baha'u'llah offenbarten Vorschriften. Das Gebet gilt als Kommunikationsmöglichkeit mit Gott und sei damit unabdingbar. Eine besondere Rolle haben die Pflichtgebete, welche in drei unterschiedlichen Längen und Formen zur Auswahl stehen.[23] Mit Ausnahme des Totengebets werden alle Gebete einzeln und in Abgeschiedenheit gesprochen. Das Fasten findet im letzten Monat des Bahai-Kalenders statt und dauert den ganzen Monat, also 19 Tage, an. Fasten bedeutet für die Bahai völlige Enthaltung von Speisen und Getränken zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Vom Fasten ausgenommen sind Menschen, welche aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Des Weiteren soll ein Bahai am Morgen und Abend in den Heiligen Schriften lesen, um die Erkenntnisse daraus in das eigene Handeln einfließen zu lassen.[24]

Die wichtigsten Festtage der Bahai sind Naw-Rúz (Neujahrsfest am 21. März), Ridván (die Verkündigung Baha'u'llahs vom 21. April bis zum 2. Mai), die Verkündigung des Bab und Geburtstag Abdu'l Bahas (am 23. Mai), das Hinscheiden Baha'u'llahs (29. Mai), der Märtyrertod des Bab (9. Juli), der Geburtstag des Bab (20. Oktober) und der Geburtstag Baha'u'llahs (12. November).[25]

Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrer monatlichen Versammlung, welche von den Bahai „Neunzehntagefest“ genannt wird. Der Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Das Neunzehntagefest markiert den Monatsbeginn. Das Fest besteht aus drei Teilen: einem besinnlichen Andachtsteil, bei welchem aus den heiligen Schriften gelesen wird, einem Beratungsteil, bei welchem die Gemeinde über ihre Tätigkeiten berät und einem geselligen Teil, welcher mit einem Mahl und anderen geselligen Tätigkeiten einhergeht.[26][1]

Mancherorts werden öffentliche Andachten veranstaltet, welche auch gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Ein zentrales Anliegen der Andachten ist der Frieden in der Welt. Bei „Gebeten der Weltreligionen“ rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften in der jeweiligen Tradition. Als verbindendes Element dient die Musik. Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u. a. Gebetsversammlungen, Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen, Vorträge oder Tagungen.

Die Heiratszeremonie, welche als Form nur eine einfache Trauformel kennt,[27] ist nur zwischen Frau und Mann möglich[28] und erfordert die Zustimmung aller noch lebenden Eltern, was vor allem die Einheit innerhalb der Familie stärken soll.[29]

Die Gläubigen haben die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu respektieren und zu befolgen.[30] Parteipolitischer Aktivitäten sollten Bahai sich enthalten, da diese gegen das Prinzip der Einheit verstoßen.[31] Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen und dergleichen außerhalb der Bahai-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.

Gemeindeordnung

Gerechtigkeit, Recht und Ordnung haben aus der Sicht der Bahai in der Offenbarung Baha'u'llahs einen überragenden Stellenwert. Besonders die Gerechtigkeit gilt allgemein als eine der wichtigsten Tugenden[32] und ist die zentrale Tugend der Ordnung. Liebe hingegen ist die zentrale Tugend der Personenwelt.[33]

Die Struktur der Bahai-Gemeinde ist nicht das Ergebnis äußerer Umstände sondern basiert auf von Baha'u'llah selbst offenbarten Strukturen, auf welche sich heute alle Institutionen beziehen. Die Quelle für diese Strukturen sind die von Baha'u'llah offenbarten Texte, welche Gesetzescharakter haben und die einzigen verbindlichen Interpretationen durch Abdu'l Baha und Shoghi Effendi. Es werden nur niedergeschriebene Texte beachtet, eine mündliche Tradition existiert nicht. Als zentrale Rechtsquelle gilt das Kitab-i-Aqdas und das Testament von Abdu'l Baha.[33]

Die Bahai sehen sich durch den jüngsten Bund mit Gott miteinander verbunden. Dieser Bund soll die Einheit der Gemeinde und die Führung der Gemeinde durch die Institutionen sichern. Er hat jedoch nicht nur einen Selbstzweck, sondern soll auch ein Muster und Vorbild für die gesamte Menschheit sein.[33]

Einen besonderen Klerus gibt es nicht. Jeder offiziell erklärte Bahai kann ab dem 21. Lebensjahr grundsätzlich jedes Amt bekleiden. Die Struktur der Gemeindeordnung unterteilt sich in zwei Bereiche. In einen gewählten und in einen ernannten Zweig. Die gesamte Ordnung basiert auf dem „Prinzip der Beratung“ und der freien, geheimen und unabhängigen Wahl.[34]

Sitz des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, dem höchsten Gremium der Bahai, in Haifa, Israel

Entscheidungsträger sind die gewählten Gremien mit jeweils 9 Mitgliedern, welche die Aktivitäten der Gemeinde leiten und koordinieren.[34]

Diese Gremien sollen eines Tages die Häuser der Gerechtigkeit sein. Dieses existiert jedoch erst auf internationaler Ebene in Form des „Universalen Hauses der Gerechtigkeit“, der obersten Institution des Bahai-Glaubens. Die anderen Häuser der Gerechtigkeit, welche es auf örtlicher und nationaler Ebene gibt, werden als Zeichen der noch nicht erreichten Einheit als „Geistige Räte der Bahai “ bezeichnet. Der ernannte Zweig besteht aus verschiedenen Stufen von Beratern, welche von den gewählten Gremien ernannt werden, diese haben keine Entscheidungsgewalt.[34]

Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf nationaler Ebene wählen. Der internationale Rat, das Universale Haus der Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die männlichen und weiblichen Mitglieder aller nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen Gläubigen gewählt.

Sowohl die Wahl der Gremien als auch das Prinzip der Beratung sind für die Bahai ein Ideal. Eine „Bahai-Wahl“ ist ein Akt demokratischer Willensbildung, sie ist allgemein, frei, gleich und geheim, enthält aber auch einen spirituellen Charakter. Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder Bahai, welcher sich offiziell erklärt hat und das 21. Lebensjahr vollendet hat und dem seine administrativen Rechte nicht entzogen wurden. Es soll die Person gewählt werden, welche man als am geeignetsten empfindet, nicht jene Person, welche die eigenen Wünsche am Besten vertritt. Qualität des Charakters geht vor intellektueller Qualifikation, andere Maßstäbe wie Alter, Geschlecht, Stand und weiterem soll keine Bedeutung zugemessen werden. Absprachen, Empfehlungen, Kandidaten, Parteien und Wahlkampf sind untersagt[34].

Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu'l Baha, „kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.

Die Gemeinde finanziert sich über freiwillige und anonyme Spenden, die ausschließlich von Bahai angenommen werden.[35]

Geschichte

Dass sich die Grabstätte des Bab heute in Haifa (Israel) befindet, hat historische Gründe.

In der Ursprungsgeschichte der Baha'i-Religion stehen zwei Hauptfiguren im Vordergrund: Sayyid Ali Muhammad (1819-1850), genannt Bab (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali (1817-1892), genannt Baha'u'llah (arab. „Herrlichkeit Gottes“).

Der Bab

Der Bab (1819-1850) erhob 1844 im südpersischen Shiraz den Anspruch, ein Gesandter Gottes zu sein mit dem Auftrag, als Vorläufer und Herold auf das baldige Erscheinen eines weiteren Offenbarer Gottes hinzuweisen, der die Erfüllung der Verheißungen aller Religionen - die Erscheinung eines endzeitlichen Welterneuerers - erfüllen würde. Dieser Anspruch einer nachislamischen Gottesoffenbarung erregte die Gemüter der islamischen Orthodoxie im damaligen Persien und führte zu Verfolgungen der Babisten. Der Bab wurde 1850 öffentlich hingerichtet. 1852 versuchten zwei Anhänger des Bab ein Attentat auf den Schah, das scheiterte. Daraufhin begann eine blutige Verfolgung der Babi, bei welcher bis zu 20.000 Menschen ihr Leben verloren.

Baha'u'llah

Baha'u'llah (1817-1892), einer der führenden Anhänger des Bab, wurde gefangen genommen und lebte die letzten 40 Jahre seines Lebens in Verbannung. 1863 (in seinem ersten Verbannungsort Bagdad) erklärte Baha'u'llah seinen engsten Anhängern, dass er der von Bab verheißene Offenbarer sei und stiftete damit eine neue Religion, die als Baha'i-Religion bekannt wurde. Öffentlich erhob er diesen Anspruch erstmals 1866. Die alte Gemeinschaft der Babi-Religion ging weitgehend in der neuen Religion von Baha'u'llah auf. Eine kleinere Gruppe der Anhänger des Bab folgte Subh-i-Azal und nannte sich „Azali“. Andere, die Subh-i-Azal nicht akzeptierten, verstanden sich weiterhin als „Babi“. Baha'u'llahs Verbannung aus Persien führte ihn weiter über Edirne und Istanbul zur letzten Station seines langen Exils in die Festungsstadt Akko im heutigen Israel.

In der Nähe von Akko verstarb Baha'u'llah, wo er bestattet wurde und sich heute das geistige Zentrum der Baha'i-Gemeinde befindet.

Um einer unangebrachten Bilderverehrung vorzubeugen und aus Respekt vor der Person des Religionsstifters, ist den Baha'i die Verbreitung von Darstellungen Baha'u'llahs nicht gestattet. Jeder Baha'i kann während einer neuntägigen Pilgerreise für eine kurze Zeit einen Blick auf ein Bild Baha'u'llahs werfen.

Abdu'l Baha, Shoghi Effendi und die Folgezeit

Seine Nachfolge ging auf dessen ältesten Sohn Abdu'l Baha (1844-1921), über. Baha'u'llah bestimmte ihn zum Führer des Glaubens und bevollmächtigten Ausleger seiner Schriften. Diese Bestimmung gilt als Bund zwischen Baha'u'llah und seinen Jüngern. Ein jüngerer Sohn stellte den Anspruch von Abdu'l Baha in Frage, worauf dieser ihn und seine Anhänger als „Bundesbrecher“ exkommunizierte.

Abdu'l Baha folgte 1921 sein Enkel Shoghi Effendi (1897-1957), der als „Hüter der Sache Gottes“ die Geschicke der Gemeinschaft leitete. Nachdem Shoghi Effendi keine männlichen Nachkommen hatte, gibt es keinen bevollmächtigten Ausleger mehr.

Seit 1963 führt das Haus der Gerechtigkeit die internationale Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa (Israel). Hier befindet sich daher auch das administrative Bahai-Weltzentrum.

Bahá'í International Community (BIC)

Seit 1948 ist die Bahá'í International Community bei den Vereinten Nationen als nichtstaatliche Organisation anerkannt. Seit 1970 hat sie einen beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, seit 1976 einen beratenden Status beim Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Des Weiteren arbeitet sie eng mit der Weltgesundheitsorganisation, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, dem Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen und dem Entwicklungsfond der Vereinten Nationen für Frauen zusammen.[36][37] Außerdem hat die Bahá'í International Community 1992 in New York das „Büro für die Förderung der Frauen“ eingerichtet. Dieses hat die Aufgabe, die Stellung der Frau weltweit zu fördern und zu verbessern.

Die Bahá'í International Community führt weltweit 1714 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte im Sinne der Bahai-Lehre durch.[38] Des Weiteren werden weltweit 348 Schulen auf allen Kontinenten von Bahai betrieben.[38]

Konversion

Beitritt

Als Bahai werden jene Personen definiert, welche sich „zum Glauben erklären“. Dies geschieht durch die Unterzeichnung einer Karte, auf welcher ausgeführt ist, dass man Baha'u'llah als Prophet für dieses Zeitalter und dessen Lehren anerkennt. Diese Erklärung kann frühestens ab dem vollendeten 15. Lebensjahr stattfinden. Kinder aus Bahai-Familien definieren sich zwar schon oft vorher als Bahai, jedoch haben sie im Gemeinwesen weder das aktive noch das passive Wahlrecht.

Die Erklärung zum Bahai sollte gründlich abgewägt sein und nicht aufgrund eines momentanen Gefühlszustandes oder mangelnden Wissens erfolgen, trotzdem ist spontanes Beitreten möglich. In Bahai-Familien ist es oft üblich, dass sich die Kinder mit dem 15. Geburtstag als Bahai erklären, dies ist jedoch nicht verpflichtend, und es darf kein Zwang jeglicher Art hinter einem Bekenntnis zur Bahai-Religion stehen. Die Erklärung kennt keinerlei Zeremonie oder Feierlichkeiten, weder bei der Erklärung, noch danach.

Die Erklärung wird dann zum Nationalen Geistigen Rat der Bahai des jeweiligen Landes gesandt, welcher dann über die Aufnahme entscheidet. In der Regel gibt es hierbei keine Ablehnungen, außer in ernsten Fällen, bei denen an der Ernsthaftigkeit der Erklärung oder der Integrität der Person gezweifelt wird. Nach erfolgreicher Aufnahme erhält man vom Nationalen Geistigen Rat der Bahai ein Willkommensschreiben, dem meist auch einige Geschenke beiliegen, wie etwa Bücher.

Austritt

Der Austritt aus der Bahai-Religion erfolgt durch eine ähnliche Prozedur wie die Aufnahme. Man formuliert schriftlich seinen Willen aus der Bahai-Gemeinde auszutreten und sendet diesen dann an den Nationalen Geistigen Rat der Bahai des entsprechenden Landes. In der Regel folgen hierauf Beratungen im Nationalen und Örtlichen Geistigen Rat der Bahai. Wenn man der Ansicht ist, dass der Wunsch des Gläubigen voreilig formuliert wurde, wird versucht mit diesem noch einmal darüber zu beraten. Wenn dieser jedoch nicht möchte, oder die Beratung so verläuft, dass der Austritt der einzig sinnvolle Weg bleibt, so ist der Austritt vollzogen. Formal geschieht ein Austritt also fast genauso wie der Eintritt. Die Gründe für den Austritt können verschiedener Natur sein. Der Austritt kann begründet werden, muss es aber nicht. Bahai dürfen mit ehemaligen Bahai normalen Kontakt pflegen, wie sie es mit allen anderen Menschen auch tun. Eine Diskriminierung ehemaliger Bahai wird von den Bahai selbst abgelehnt.

Vom Austritt zu unterscheiden ist der Fall des „Bundesbruches“. Ein „Bundesbrecher“ ist für die Bahai eine Person, welche den Bund mit Gott durch das Anerkennen von Baha'u'llah´s Offenbarung eingegangen ist und diesen dann gebrochen hat. Mit dem „Brechen des Bundes“ ist jedoch nicht der Austritt aus der Bahai-Gemeinde oder der Verstoß gegen administrative Bestimmungen sondern wiederholte Angriffe auf den Glauben, die Gemeinde und/oder die Institutionen der Bahai-Religion gemeint. Nur das Universale Haus der Gerechtigkeit kann nach Beratung jemanden zum Bundesbrecher erklären. Die Bahai brechen jeglichen Kontakt zu Bundesbrechern ab, Gewalt oder sonstige Repressionen gegen diese Personen werden jedoch von den Bahai abgelehnt. Fälle von Bundesbruch gab es in Europa extrem selten.

Vom Bundesbruch wiederum zu Unterscheiden ist der „Verlust der administrativen Rechte“. Diese können, zeitlich begrenzt, vom Nationalen Geistigen Rat der Bahai entzogen werden, wenn man gegen eine der administrativen Regeln verstößt. Der Verlust der administrativen Rechte bedeutet, dass man sein aktives und passives Wahlrecht in der Gemeinde in dieser Zeit verliert und dass man vom 19-Tagefest ausgeschlossen ist.

Kontroversen

Im Gegensatz zu anderen neuen religiösen Bewegungen ist die Bahai-Gemeinde kaum in Kontroversen verwickelt. Die Bahai nehmen gegenüber Andersdenkenden und Ehemaligen einen toleranten Standpunkt ein; es ist kein Problem auszutreten und den Kontakt abzubrechen. Die bekannteste Kontroverse in der Geschichte der europäischen Bahai-Gemeinde wurde durch Veröffentlichungen Francesco Ficicchias ausgelöst, der nach drei Jahren Mitgliedschaft 1974 von den Bahai-Institutionen „aufgrund seiner fortgesetzten subversiven Aktivitäten“[39] zum Bundesbrecher erklärt wurde. 1977 erklärte Ficicchia dem Haus der Gerechtigkeit seine „erbitterte“[39] Feindschaft und verfasste schließlich eine Monographie[40] über die Bahai, die 1981 mit Unterstützung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, welche sich später jedoch von dem Werk distanziert hat,[41] publiziert wurde. 1995 erschien mit dem Titel Desinformation als Methode. Die Bahāʾismus-Monographie des F. Ficicchia eine Erwiderung von Udo Schaefer und anderen Bahai. Seit 2001 betreibt Ficicchia eine Website mit überarbeiteter Kritik [42].

Eine Regel der Bahai in den Vereinigten Staaten, die einige intellektuelle Bahai als interne Zensur und somit als problematisch ansehen, ist, dass dort alle schriftlichen Arbeiten über den Bahai-Glauben, auch akademischer Art, vor der Publikation einer internen Überprüfung durch den Nationalen Geistigen Rat unterzogen werden müssen.[43] So musste das in den achtziger Jahren von einer Gruppe von Intellektuellen in Los Angeles publizierte populäre Magazin Dialogue nach zwei Jahren sein Erscheinen einstellen, da den Autoren vom Nationalen Geistigen Rat öffentlich mangelnder Respekt gegenüber den Institutionen vorgeworfen wurde (obwohl jeder Artikel vor der Publikation die interne Revision passiert hatte).

Religionswissenschaftliche Einordnung

In der neueren Forschung wird das Bahaitum fast durchweg als Religion anerkannt.[44][45][46][47][48][49] In der älteren Forschung sah dieses Bild jedoch teilweise noch anders aus und lieferte ein merkwürdies Zerrbild. Dies mag daran liegen, dass die ersten Werke über die Bahai-Religion im deutschsprachigen Raum von christlichen Apologeten verfasst wurden.[44]

Die Bahai-Religion ist in einem islamischen Kulturraum entstanden, dies verleitete in der älteren Forschung oft dazu, die Bahai-Religion als islamische Sekte zu betiteln. Diese Fehleinschätzung wurde durch den unkritischen, unwissenschaftlichen und zum Teil apologetischen Gebrauch des Wortes Sekte noch begünstigt. Was jedoch verkannt wurde, ist, dass die Bahai-Religion sich auf eigene heilige Text stützt, einen eigenen universalen Anspruch hat und das islamische Religionsgesetz bereits 1848 aufgehoben wurde.
Das Verhältnis zwischen der Bahai-Religion und dem Islam ist vergleichbar mit dem zwischen Christentum und Judentum, auch wenn die Größenordnungen der Mitgliederzahlen in diesem Falle umgekehrt sind. Islamische Gerichte haben mehrmals entschieden, dass Bahai keine Muslime sind.[44]

Die These, dass die Bahai-Religion eine künstliche Religion sei, lehnen die Bahai ab. Diesen Vorwurf könne man jeder Religion machen und er wurde es auch. Die Bahai-Religion sei zwar wissenschaftlich nicht belegbar, aber das seien alle anderen Religionen ja eben auch nicht. Des Weiteren habe Baha'u'llah völlig neue Ideen verkündet, die Bahai-Religion sei also der Impuls und nicht das Ergebnis von einem solchen.[44]

Ein sehr eindeutiges Merkmal ist, dass es in der Bahai-Religion selbst keinerlei Strömungen gibt, welche sich als islamische Sekte oder Untergruppe sehen.[44]

Verfolgung

Siehe den Hauptartikel Verfolgung der Bahai

Da Muslime Mohammed als das „Siegel der Propheten“ bezeichnen, und ihn damit als den letzten einer ganzen Reihe von Propheten betrachten, kann es nach ihrem Glauben bis zum Jüngsten Tag keine weiteren Offenbarungen mehr geben. Baha'u'llah vertritt jedoch den Anspruch, die Reihe der Propheten fortzusetzen. Im Kampf um Einfluss und Macht innerhalb des Iran dienten und dienen die Baha'i, zu Erzfeinden des Schiitentums und des Nationalstolzes stilisiert, immer wieder als Sündenböcke, die instrumentalisiert werden, um die emotionale Unterstützung der Massen zu gewinnen.

Seit Mitte 1981 wurde den Baha'i bis heute die Aufnahme in höheren Bildungseinrichtungen, in manchen Orten auch in Schulen, verweigert, Studenten und Lehrkräfte wurden entlassen, Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente aus dem Dienst geworfen, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Baha'i-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Baha'i-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt und somit die Existenzgrundlage zerstört.

Nach einem Bericht der UNO-Sonderbeauftragten der Menschenrechtskommission, Asma Jahangir, vom Oktober 2005 hat der Oberste Revolutionsführer Chamenei die Oberbefehlshaber der Armee, die Geheimdienste, die Organisation der Revolutionswächter und die Polizei angewiesen, alle Menschen, die der Religionsgemeinschaft der Baha'i angehören, „zu identifizieren, zu registrieren und dauerhaft zu überwachen“.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Brockhaus Enzyklopädie: Band 3 - Seiten 125-126, F.A. Brockhaus, 21. Auflage Leipzig/Mannheim 2006, ISBN 9783765341038
  2. vgl. The World Almanac and Book of Facts 2006, S. 721
  3. Bahá’í International Community: Die Bahá’í, S. 13
  4. Bahá’í International Community: A Global Community
  5. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seiten 119 - 120, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  6. Tha Bahá'ís of India: BahaIndia.org
  7. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seite 110, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  8. Baha'u'llah: Worte der Weisheit
  9. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 122 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  10. Baha'u'llah: Worte des Paradieses; vgl. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas Erläuterungen 61
  11. Baha'u'llah: Ährenlese 218
  12. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas 119
  13. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas Erläuterungen 144
  14. Abdu'l Baha: Ansprachen in Paris 39.17
  15. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas 155
  16. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas 149
  17. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seite 108, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  18. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seiten 108 - 110, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  19. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 115 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  20. Abdu'l Baha: Briefe und Botschaften 16:5
  21. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 126 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  22. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 126 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  23. Zur Wahl stehen das lange Pflichtgebet (einmal in 24 Stunden), das mittlere Pflichtgebet (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und zwischen Sonnenuntergang und zwei Stunden danach) und das kurze Pflichtgebet (zwischen Mittag und Sonnenuntergang).
  24. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 126 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  25. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 130 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  26. Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 129 - 130 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  27. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas - Fragen und Antworten 3
  28. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas 63
  29. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas 65
  30. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas - Inhaltsübersicht D,1,m
  31. Shoghi Effendi: Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit 9:6
  32. Baha'u'llah: Die Verborgenen Worte Arabisch 2
  33. a b c Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seite 127 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  34. a b c d Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 128-129 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  35. Bahai.de: Häufig gestellte Fragen Wie finanzieren sich die Bahá’í?
  36. Bahá’í International Community: The Bahá'í International Community and the United Nations
  37. Bahá’í International Community: Advancement of Women
  38. a b Bahá’í International Community: Bahá'í Development Projects: A Global Process of Learning
  39. a b Udo Schaefer et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 6, ISBN 348710041X, (Kapitel 1, IV: Entstehungsgeschichte des Konflikts, S. 24 ff, wörtliche Zitate: S. 25, 27)
  40. Francesco Ficicchia: Der Bahā’ismus − Weltreligion der Zukunft? Geschichte, Lehre und Organisation in kritischer Anfrage, Quell Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3791860097
  41. Ulrich Dehn in Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), 10/1996, pp. 309-311: U. Schaefer/N. Towfigh/U. Gollmer, Desinformation als Methode. Die Baha’ismus-Monographie des F. Ficicchia, Hildesheim 1995
  42. [1]
  43. Barney Leith: Baha'i Review - Should the “red flag” law be repealed?
  44. a b c d e Theologische Realenzyklopädie - Studienausgabe Teil 1 - Band V - Seiten 130-131 Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  45. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seite 105, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  46. Lexikon der Religionen - Seiten 46-47 Verlag Hader, 1987 Freiburg/Basel/Wien, ISBN 3451207265
  47. Religion in Geschichte und Gegenwart - Band 1 - Seiten 1061-1062 Mohr Siebeck, 1998 Tübingen, ISBN 3161469410
  48. Evangelisches Kirchenlexikon - Erster Band - Seiten 352-354 Vandenhoeck & Ruprecht, 1986 Göttingen, ISBN 3525501285
  49. The Encyclopedia of Islam New Edition - Volume I - Seite 911 & 915 ff. E. J. Brill, 1986 Leiden (Niederlande), ISBN 9004081143

Literatur

Primärliteratur

Das Erscheinungsjahr und der Erscheinungsort beziehen sich auf die entsprechenden Auflagen der deutschen Übersetzung, nicht auf das ursprüngliche Werk an sich. Die Werke Baha'u'llah´s sind allesamt im 19. Jahrhundert entstanden. Die Werke Abdu'l Baha´s im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert und die Werke Shoghi Effendi´s im 20. Jahrhundert.

  • Eine Auswahl aus seinen Schriften. Hofheim 1991, Baha'i Verlag, ISBN 3870372478

Zusammenstellungen

  • Baha'u'llah, Abdu'l Baha: Dokumente des Bündnisses - Bahá'u'lláh: Buch des Bundes und `Abdu'l-Bahá: Das Testament. Hofheim 1989, Baha'i Verlag, ISBN 3870372311
  • Bab, Baha'u'llah, Abdu'l Baha: Gebete. Hofheim 1996, Baha'i Verlag, ISBN 3870373202
  • Bab, Baha'u'llah, Abdu'l Baha: Singe die Verse Gottes. Chants Recorded at the European Baha'i House of Worship. Gebete/Audio-CD.. Hofheim 2003, Baha'i Verlag, ISBN 3870374055

Sonstige Quellen

  • Der Nationale Geistige Rat der Baha'i in Deutschland (Hrsg.): Integration als Herausforderung und Chance – Eine Initiative der Baha'i. Hofheim 1998, Baha'i Verlag, ISBN 3870373504

Sekundärliteratur

  • Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha'i-Religion. Ein Überblick. München 2005, Olzog Verlag, ISBN 3789281638
  • Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen, 2. Auflage München 2006, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406508653
  • Prof. Manfred Hutter: „Heilige Schriften der Baha'i“, in: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften. Eine Einführung, Darmstadt 2000, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, ISBN 3534135946

Architektur und Kunst

  • Julie Badiee: An Earthly Paradise: Baha'i Houses of Worship Around the World. Oxford 1992, George Ronald, ISBN 085398316X
  • Roger White/Raghu Rai (Photographs): Forever in Bloom. The Lotus of Bahapur. New Delhi 1992, Time Books International
  • A. Mooghen: Mishkin Qalam: XIX Century Artist & Calligrapher. Darmstadt 1992, Reyhani, ISBN 3906714012
  • Moshe Zur Zurich/Ruhi Vargha (Photographs): Baha'i Shrine and Gardens. Mount Carmel, Haifa. Haifa 2001, Haifa Tourist Board, ISBN 9650511059

Magazine und Zeitschriften

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