Zahnärztekammer
Zahnärztekammern sind die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. sie ist eine Berufsständische Körperschaft. Sie nehmen von den Aufsichtsbehörden übertragene Aufgaben auf der Grundlage des Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen. In jedem Bundesland existiert mindestens eine Zahnärztekammer, zusätzlich besteht die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern („Bundeszahnärztekammer“) e.V.
Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärzte in Deutschland zwingend. Sie kann nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bestimmungen ruhen (Nichtausübung der zahnärztlichen Tätigkeit, Rentner).
Der Kammerbeitrag beträgt ca. 500 € im Quartal.
Aktuelle Entwicklung
Die Aufgabe einer Berufsständischen Kammer, so auch der Zahnärztekammer ist es, neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben auch als Interessenvertretung ihrer Mitglieder zu fungieren. Letztere Funktion ist durch aktuelle Gesetzesänderungen weitgehend beschnitten worden. Unter dem Deckmantel der Professionalisierung der Kammervorstände wurden diese in ihrer Zahl auf drei Personen reduziert, die persönliche Haftung der Kammervorstände wurde eingeführt, durch die gesetzlichen Vorschriften wird verhindert, dass die Funktion nebenberuftlich ausgeübt werden kann, der Vorstand kann also kein niedergelassener Zahnarzt mehr sein, der die Interessen und Probleme seiner Kollegen noch kennt. Die Politik ziel damit auf die Reduzierung ihr nicht genehmer Zahnärztefunktionäre.
Landeszahnärztekammern
- ZahnärztekammerBaden-Württemberg
- Bayerische Zahnärztekammer
- Zahnärztekammer Berlin
- Zahnärztekammer Brandenburg
- Zahnärztekammer Bremen
- Zahnärztekammer Hamburg
- Zahnärztekammer Hessen
- Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)
- Zahnärztekammer Nordrhein
- Zahnärztekammer Rheinland-Pfalz
- Zahnärztekammer Saarland
- Zahnärztekammer Sachsen
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
- Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
- Zahnärztekammer Thüringen
- Zahnärztekammer Westfalen-Lippe