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Elektronisches Rezept

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Definition

Erstellung und Weiterleitung von Datenprofilen mit Hilfe von Informationstechnologien (Netze). Speziell spricht man vom elektronischen Rezept (eRezept), wenn es sich um die ärztliche Verordnung handelt.

Nutzen

Die bisherigen Verordnungen werden formulargebunden (Muster 16) dem Patienten übergeben und damit ein mehrstufiger Kommunikationsprozess (Arzt-Apotheke-Apothekenrechenzentrum-Krankenkassenrechenzentrum-Krankenkasse) gestartet. Dabei kommt es zu Medienbrüchen (Papier, Datensatz). Abgesehen davon, dass ein Formularwesen typische Fehlerquellen beinhaltet, die Einfluss auf die Datenqualität haben, ist eine Rezeptmanipulation (ungerechtfertigte Zuzahlungsbefreiung) leicht möglich. Mit dem eRezept entstehen für alle Beteiligten Rationalisierungsvorteile die zugleich eine bessere Qualität bei einem durchgängigen Informationsfluss garantiert. Die Kostenersparnis wird wesentlich vom technischen-organisatorischen Konzept bestimmt.

Technisches-organisatorisches Konzept

Das eRezept soll mit der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden, weil dadurch die Anspruchsberechtigung einer Verordnung nachweisbar ist.

Zwei Konzepte werden diskutiert:

  1. eRezept im netzbasierten Informationsverbund (Serverlösung)
  2. eRezept auf Gesundheitskarte

Für bestimmte Fälle wird derzeit noch der genaue Umgang mit dem eRezept auf der Gesundheitskarte definiert. Wie kann bspw. die Medizin über Dritte aus der Apotheke abgeholt werden ohne die Gesundheitskarte aus der Hand zu geben? Ein Vorgang dazu ist unter [1] beschrieben. Hier wird ein Kürzel eingeführt, welches das problemlose Abholen durch Dritte ermöglicht.