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Diskussion:Nationale Volksarmee

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 87.79.189.63 in Abschnitt Geschichte

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Geschichte

Die "Freiwilligkeit" des Dienstes in der NVA war nach dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 bereits nicht mehr gegeben, auch wenn die Wehrpflicht offiziell erst im Januar 1962 eingeführt wurde. In verschiedenen Kampagnen ("FDJ-Aufgebot" u. ä.) im Herbst 1961 wurden junge Männer von ihren Betrieben, Universitäten, Schulen zur NVA "delegiert" - mit entsprechendem Druck. Im Raume standen etwa die Herabstufung am Arbeitsplatz, der Verlust des Studienplatzes ... Dem Problem konnte man sich nun nicht mehr durch die Flucht nach West-Berlin entziehen, wie überhaupt der Mauer-Bau erst die flächendeckende Einführung der Wehrpflicht in der DDR ermöglicht hat.

Man mag persönlich dazu stehen, wie man will, aber vor Einführung der Wehrpflicht war die NVA eine Freiwilligen-Armee. Auch der Meinung, das man unter Druck in die NVA eintrat bzw. später z. B. einen Wehrdienst auf Zeit (sprich 3 Jahre) leistete, stehe ich eher skeptisch gegenüber. Ich kenne deine persönlichen Erfahrungen nicht, aber bei mir erfolgte z. B. die Delegierung zum Studium durch den Betrieb erst, als ich es abgelehnt hatte, 3 Jahre zur NVA zu gehen. Dies geschah einzig aus dem Grund, daß ich dem Betrieb früher wieder zur Verfügung stand. Ich denke, wer eine Meinung hatte und diese auch vertrat, der hat sich auch "Druck" nicht gebeugt. Wie gesagt, andere Leute haben vielleicht andere Erfahrungen gemacht, aber ich kenne keinen, der zwangsweise etwas mit der bzw. für die NVA tat, der dies nicht wollte. --Pk59 20:37, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Nö Zwang hat es nicht gegeben ;-) Ich war 18 Jahre alt (Frau und Kind waren schon da) und sollte unbedingt 3 Jahre gehen. Beim Wehrkreiskommando habe ich gesagt, ich will das nicht. Da haben mir die Bonzen zu verstehen gegeben, dass ich erst mit dem spät möglichsten Alter eingezogen werde. Als ich dann sagte, ich werde den Wehrdienst verweigern, bin ich rausgeflogen. Im folgenden Mai wurde ich nach Prora einberufen (ich wohnte in Dresden!). Nö, Zwang oder Repressalien kann man das nun wirklich nicht nennen, zumal man dann nur aller 3 Monate nach Hause durfte. Achso, nicht zu vergessen, das war 1978. --87.79.189.63 20:07, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Rekrutierung

Ehe ich es korigiere frage ich erstmal nach, denn vielleicht liege ich ja falsch. Mich würde interessieren, woher die Feststellung kommt, daß Ungediente bis zum 36. Lebensjahr einberufen werden konnten. Soweit mir bekannt, war die Einberufung zum Grundwehrdienst vom 18. bis zum 26. Lebensjahr möglich. Allerdings konnten ungediente Reservisten bis zu 36 Monaten zum Reservistendienst einberufen werden, alle, die länger als ein Jahr gedient hatten nur 24 Monate. Die Möglichkeit zur Einberufung als Reservist bestand für den gesamte Zeitraum, in dem man wehrpflichtig war, also bis zum 50. Lebensjahr bzw. für Offiziere und Fähnriche bis zum 60. Lebensjahr. Möglicherweise liegt im Text nur eine Verwechslung zwischen Monat und Jahr vor. --Pk59 13:19, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Eine weitere Literaturstelle ist

Klaus Naumann (Hrsg.)

  NVA Anspruch und Wirklichkeit


Verlag E. S. Mittler & Sohn Hamburg . Berlin . Bonn 1996

ISBN 3 8132 0506 1

--87.170.226.180