Zinsswap
Definition
Ein Zinsswap ist ein Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen auf einen nominellen Kapitalbetrag für einen festgelegten Zeitraum.
Es gibt auch Optionen (Option (Wirtschaft)) auf Swaps. Diese werden als Swaptions bezeichnet.
Arten von Swaps
Man unterscheidet zwischen Payer-Swaps und Receiver-Swaps:
- Payer-Swap: Für die Vertragspartei, die den festen Zinssatz zu zahlen hat, stellt der Swap ein Payer-Swap dar. Diese Vertragspartei erhält dafür einen variablen Zinssatz.
- Receiver-Swap: Für die Vertragspartei, die den festen Zinssatz erhält, stellt der Swap ein Receiver-Swap dar. Diese Vertragspartei muss dafür den variablen Zinssatz zahlen.
Jeder Swap ist daher ein Payer- und ein Receiver-Swap. Es kommt immer darauf an, von welcher Vertragspartei man ihn aus betrachtet.
Anwendungen
Der Zinsswap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, Zinszahlungen unterschiedlicher Zinsfixierung auf einen (fiktiven) Bezugsbetrag untereinander auszutauschen. Entstehungsgrund ist der komparative Zinsvorteil, den hierdurch z.B. die beiden Kreditnehmer aus der Aufnahme zweier Kredite in dem jeweils von ihrem Partner gesuchten Kreditinstrument haben. Weiteres Motiv ist die Möglichkeit des sog. "Drehens" des Zinsstroms: da i.d.R. die eine Partei im Zinsswap einen festen Zinssatz zu zahlen hat, die andere jedoch einen variablen Satz (d.h. einen in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Marktsätze angepassten), kann je nach Bedarf und Interessenlage ein Zahlungsstrom aus einem anderen Finanzinstrument umgewandelt werden. So kann ein Unternehmen, das sich langfristig zu einem Festsatz refinanziert hat (der u.U. im Verlauf der Zinsbindung weit über dem Marktzins liegt), den passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap beziehen, während es dort einen variablen Satz zahlen muss und sich somit in der Nettobetrachtung immer marktgerecht refinanziert.