Konsul (Begriffsklärung)
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Der Begriff Konsul (auch Consul, von lateinisch: consulere "sich beraten") wird verwendet für
- das höchste und wichtigste Amt in der Römischen Republik des Altertums, das im Rahmen des Cursus honorum erreicht werden konnte; siehe Consulat; Liste der römischen Consuln.
- in der Gegenwart eine offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher Interessen eines Staates und der Interessen seiner Bürger betraute Person. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem (General-)Konsul als Angehörigem des regulären diplomatischen Dienstes und einem Honorarkonsul (Ehrenkonsul), der die Tätigkeit als Ehrenamt ausübt. Der Ehrenkonsul ist nicht notwendigerweise ein Bürger des Landes, das er vertritt.
- Im Mittelalter in Italien nach antiken Vorbild leitender Verwaltungsbeamter einer städtischen Kommune.