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Berlin-Brandenburg

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Berlin
Brandenburg

Berlin-Brandenburg ist ein möglicher Name für ein aus der Fusion der Bundesländer Berlin und Brandenburg entstehendes neues Bundesland mit Potsdam als Hauptstadt.

Eine solche Fusion war seit der Deutschen Wiedervereinigung in der Diskussion. Sowohl der Senat von Berlin als auch die Brandenburgische Landesregierung haben sie bis etwa 2005 konkret und seither eher theoretisch befürwortet. Allerdings bedarf es nach Artikel 29 Grundgesetz dazu eines Volksentscheides, der in allen beteiligten Ländern eine Mehrheit finden muss, die mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten umfasst (Zustimmungsquorum).

Volksentscheid 1996

1996 fand ein Volksentscheid über einen Fusionsvertrag zwischen beiden Ländern statt. Während die Berliner Bevölkerung mit knapper Mehrheit dafür stimmte, votierten die Brandenburger mehrheitlich gegen den Vertrag.

Die Nicht-Zustimmung der Brandenburger wurde vor allem auf die im Vertrag nicht ausbalancierte zahlenmäßige Dominanz städtischer Interessen (Berlin 3,4 Millionen zu Brandenburg 2,5 Millionen Einwohner), auf die bürgerferne Diskussion um die Fusion und auf die Finanzprobleme des Landes Berlin zurückgeführt. In Brandenburg ist die Befürchtung verbreitet, das Land könne im Falle einer Fusion zum Berliner Hinterland verkommen und neben seiner Identität auch finanzielle Fördermittel an die Bundeshauptstadt verlieren.

In Berlin herrscht die Auffassung vor, eine Fusion bringe aufgrund geringerer Verwaltungskosten finanzielle Vorteile für Berlin. Kritisch hingegen wird der drohende Verlust des Stadtstaatenprivilegs gesehen, der Nachteile im Länderfinanzausgleich zur Folge hätte.

Die Regierungen beider Länder haben konkrete Pläne für einen neuen Volksentscheid 2009 mittlerweile aufgegeben, bekennen sich jedoch nach wie vor zumindest theoretisch zu der Idee einer Fusion und demonstrieren immer wieder ihre enge Zusammenarbeit.

Zusammenarbeit der Länder

Trotz der fehlenden Zustimmung zum Fusionsvertrag im Volksentscheid wurde die Zusammenarbeit beider Bundesländer vor und auch nach 1996 intensiviert und viele Behörden und andere Einrichtungen zusammengelegt, beispielsweise

In der Präambel des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 heißt es unter anderem: „Die Länder Berlin und Brandenburg gehören historisch zusammen und stehen nicht zuletzt in einer gemeinsamen Rechtstradition. Sie bilden für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum. Sie sind natürliche Partner für eine landesgrenzenübergreifende Zusammenarbeit.“

Zum 1. Juli 2005 wurden das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin sowie das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 folgten das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin.

Im April 2003 beschlossen beide Länder, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der ein Bundesgesetz zur Fusion der Landesversicherungsanstalten schaffen soll.

Viele Institutionen, die für beide Bundesländer zuständig sind, tragen schon heute die Bezeichnung Berlin-Brandenburg im Namen. Hier einige Beispiele:

Historischer Hintergrund

Berlin gehörte seit dem Mittelalter zur Mark Brandenburg und war ein halbes Jahrtausend lang deren wichtigstes Zentrum, ab 1710 auch Haupt- und Residenzstadt Preußens und zeitweise Hauptstadt der 1815 gebildeten preußischen Provinz Brandenburg. Erst 1881 erhielt Berlin als Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs den Sonderstatus eines Stadtkreises, der jedoch nie mit dem eines Stadtstaates vergleichbar war. Die herausragende Stellung der Stadt Berlin innerhalb der Provinz Brandenburg verstärkte sich noch mit der Bildung Groß-Berlins im Jahre 1920.

Die Eigenständigkeit Berlins als Land war ein Ergebnis der alliierten Besatzung und Teilung Deutschlands nach 1945, als Berlin im Allgemeinen und West-Berlin im Besonderen von seinem brandenburgischen Umland abgetrennt wurde. Während West-Berlin trotz alliierter Vorbehalte de facto zwischen 1949 und 1990 den Rang eines westdeutschen Bundeslandes einnahm, kam Ost-Berlin in diesem Zeitraum als Hauptstadt der DDR der Rang eines Bezirkes in deren zentralistischem Verwaltungsaufbau zu. Erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde ganz Berlin ein vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Anders als im Falle der Hansestädte Hamburg und Bremen hat Berlins bundesstaatliche Souveränität also keine echte historische Tradition. Die emotionalen Vorbehalte der Berliner Bevölkerung gegen einen Verlust ihres Status als Stadtstaat sind daher vergleichsweise gering. Insofern gilt eine Fusion der Länder Berlin und Brandenburg als wahrscheinlicher als die verschiedenen ebenfalls diskutierten Neugliederungen im norddeutschen Raum (beispielsweise Bremen/Niedersachsen oder Hamburg/Schleswig-Holstein).

Name

Im Laufe der Debatte wurden verschiedene Namen für das durch die mögliche Fusion entstehende neue Bundesland diskutiert.

Preußen

Der Vorschlag Preußen erklärt sich damit, dass der brandenburgische Markgraf und Kurfürst Friedrich I. der erste Träger des Titels König in Preußen war, welcher unter Friedrich II. zu König von Preußen wurde. Allerdings wäre die Namensgebung historisch falsch, denn der Name Preußen stammt von den Prußen, die im sogenannten Altpreußen (West- und Ostpreußen) siedelten; die Mark Brandenburg hat mit Preußen nur soviel gemein, dass sie eben (wie andere Gebiete auch) in diesem Land lag. Im übrigen weckt der Name Preußen bei vielen Menschen negative Assoziationen, etwa mit dem angeblichen preußischen Militarismus des Deutschen Kaiserreichs im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Nicht zuletzt deshalb war Preußen 1947 vom Alliierten Kontrollrat de jure zu Unrecht aufgelöst worden. Der Namensvorschlag Preußen gilt momentan noch als aussichtslos, würde aber bei verstärkter Aufklärung der Bevölkerung über die Geschichte Preußens sehr wahrscheinlich größere Zustimmung finden.

Brandenburg

Eine historisch sinnvolle Namensvariante für das gemeinsame Bundesland wäre „Brandenburg“, da die Stadt Berlin jahrhundertelang ein Teil Brandenburgs war und die Trennung nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum umfasst (siehe Historischer Hintergrund). Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Berliner Seite diesen Namen akzeptieren wird.

Berlin-Brandenburg

Der Name „Berlin-Brandenburg“ gilt als die aussichtsreichste Option. Zwar ist die explizite Nennung Berlins aus historischer Sicht überflüssig und ein weiterer Bindestrichname unter den Bundesländern eigentlich vermeidenswert, doch ist dieser Name der einzige Vorschlag, gegen den keine schwerwiegenden Vorbehalte existieren.

Siehe auch