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Überwaldbahn

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Überwaldbahn: Stationen und Kunstbauwerke
Lage der Überwaldbahn in Deutschland


 
Abzweig nach links
-0,3 von der Weschnitztalbahn (Weiche ausgebaut)
Bahnhof (Strecke außer Betrieb)
0,0 Mörlenbach
Haltepunkt / Haltestelle (Strecke außer Betrieb)
2,6 Weiher
3,2 Weiher 26 m
3,7 Vöckelsbach 135 m
5,0 Mackenheim 73 m
Tunnel (Strecke außer Betrieb)
5,4 Mackenheim 64 m
7,3 Kreidach 80 m
Bahnhof (Strecke außer Betrieb)
7,8 Kreidach
Tunnel (Strecke außer Betrieb)
8,2 Wald-Michelbach 679 m
Bahnhof (Strecke außer Betrieb)
9,6 Wald-Michelbach
Abzweig nach links und geradeaus (Strecke außer Betrieb)
Coronet-Werke
Bahnhof (Strecke außer Betrieb)
10,8 Unter-Wald-Michelbach
Streckenende
Strecke (außer Betrieb)
Gleise bis Wahlen abgebaut
Haltepunkt / Haltestelle (Strecke außer Betrieb)
11,9 Aschbach
Haltepunkt / Haltestelle (Strecke außer Betrieb)
14,1 Affolterbach
Bahnhof (Strecke außer Betrieb)
15,9 Wahlen
16,0 Ursprüngliches Streckenende

Die Überwaldbahn war eine Eisenbahnstrecke im Odenwald, die von Mörlenbach nach Wahlen führte.

Geschichte

Bau

Viadukt der Überwaldbahn bei Weiher

Erste Bestrebungen, den Überwald an das Eisenbahnnetz anzuschließen, gab es bereits 1867. Von verschiedenen Varianten wurde schließlich der Bau einer Bahn mit Anschluss an die Weschnitztalbahn in Mörlenbach gewählt. Im Frühjahr 1898 begannen die Bauarbeiten. Zwischen Weiher und Wald-Michelbach waren drei größere Viadukte sowie zwei Tunnel nötig, um die Strecke in der bergigen Landschaft über den Anstieg der Kreidacher Höhe zu führen. 1901 wurde die Strecke eröffnet.

Niedergang

Seit Mitte der 1960er Jahre war der Güterverkehr der Coronet-Werke stark angestiegen, der Personenverkehr rückläufig, so dass im 24. September 1983 der letzte Personenzug fuhr. Zuletzt waren auf der Strecke im Personenverkehr Schienenbusse eingesetzt. Nachdem die Coronet-Werke von Affolterbach nach Wald-Michelbach verlagert wurden, war auf dem Teilstück Unter-Wald-Michelbach–Wahlen auch der Güterverkehr rückläufig und wurde im September 1983 eingestellt. 1985 wurden die Gleise zwischen Unter-Wald-Michelbach und Wahlen abgebrochen.

Seit 1985 betrieben nur noch die Coronet-Werke Güterverkehr auf dem verbliebenen Teilstück zwischen Mörlenbach und Wald-Michelbach. Da die Gleise jedoch nicht gepflegt wurden, verschlechterte sich der Zustand der Strecke zusehends. Am 31. März 1994 verkehrte der letzte Güterzug. In Mörlenbach wurde die Weiche des Gleisanschlusses an die Weschnitztalbahn ausgebaut. Die Empfangsgebäude an der Strecke sind an Private verkauft worden.

Denkmalschutz

Die Strecke ist zwischen Mörlenbach und Wald-Michelbach insgesamt ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz[1].

Projektierte Reaktivierung

1. Projekt: Wiederaufnahme des Personenverkehrs

ÜWEX Triebwagen 2006
ÜWEX Triebwagen 2006

Ende 2005 gründet sich eine Initiative, bestehend aus Vertretern der politischen Parteien der betroffenen Gemeinden und dem Überwaldbahn e.V., einem Verein, der für die Reaktivierung der Strecke eintritt, die es sich zum Ziel gesetzt hatten, die Strecke zwischen Mörlenbach und Wald-Michelbach bis 2007 wieder für den Schienenpersonennahverkehr zu öffnen.

Nach diesem Vorschlag soll der Endbahnhof in Wald-Michelbach am Wetzkeil liegen, um die Innenstadt und die Einkaufsmöglichkeiten mit der Region optimal zu verbinden.

Nach einer Trassenstudie der Deutschen Bahn AG wird es ab 2008 theoretisch möglich sein, einzelne Pendlerzüge nach Mannheim oder Heidelberg durchzubinden. Vorgesehen sind nach diesem Konzept deshalb täglich vier Fahrten im Schnellverkehr von Wald-Michelbach bis nach Mannheim und Heidelberg. Die Überwaldbahn sollte in den Baden-Württemberg-Takt integriert werden und Anschlüsse an die S-Bahn RheinNeckar in Weinheim erhalten.

Im Januar 2007 sollten Probefahrten auf Teilen der Überwaldbahn durch die ÜWEX Railway Solutions, die Betreibergesellschaft des Überwaldbahn e.V., durchgeführt werden. Die "Jungfernfahrt" des ÜWEX am 21. Januar 2007 musste aber aufgrund der in Mörlenbach nicht mehr vorhandenen Anbindung an die Weschnitztalbahn und des schlechten baulichen Zustands der Strecke – symbolisch – mit einem Kleinbus durchgeführt werden.

Da der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) derzeit nicht bereit ist, sich hier finanziell zu engagieren, ist das ursprüngliche Ziel einer Aufnahme des Verkehrs 2007 nicht mehr zu verwirklichen.

2. Projekt: Museumsbahnverkehr

Im November 2005 stellte der Überwaldbahn e.V. den Vertretern der Gemeinden Mörlenbach und Wald-Michelbach ein Konzept zum Museumsbahnbetrieb auf der Überwaldbahn vor. Geplant ist, ab Beginn der Frühjahrssaison 2008 in Kooperation mit dem Landkreis Bergstraße samstags und sonntags unter dem Namen "Nibelungen-Express" von Ostern bis Ende Oktober einen Museumszug fahren zu lassen. Dafür wäre der derzeit nur mögliche Inselbetrieb ausreichend.

3. Projekt: Draisinenbahn

Der Landkreis Bergstraße prüft derzeit auf der Trasse die Aufnahme des Betriebs einer Draisinenbahn. Technisch soll das – trotz des Gefälles der Strecke – möglich sein. Diese Nutzung könnte den Trassenerhalt ohne erhebliche Investitionen sichern, die ein „richtiger“ Eisenbahnbetrieb erforderte. Allerdings sind zusätzliche Investitionen in Höhe von fast 900.000 Euro z.B. für die Absicherung der fünf Viadukte und zweier Tunnel notwendig, die wohl kaum durch einen Investor finanzierbar sind. Angestrebt ist die Aufnahme des Betriebs der Draisinenbahn 2008 - derzeit hat sich allerdings noch kein Investor gefunden, der bereit ist, einen Betrag von zirka 1.700.000 Euro für Kauf der Strecke, Sanierungsarbeiten und sonstige Anschaffungen auszugeben.

Literatur

  • Eisenbahn in Hessen. Kulturdenkmäler in Hessen. Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Theiss Verlag, Stuttgart 2005, 3 Bände im Schuber, 1.448 S., ISBN 3-8062-1917-6, Bd. 2.2, S. 839ff (Strecke 0079).
  • Hans-Günther Morr: Mit Volldampf durch den Odenwald: Die Geschichte der Weschnitztal- und Überwald-Bahn im Wandel der Zeit. Edition Diesbach, Weinheim 2002, ISBN 3-936468-11-7

Verweise

  1. Eisenbahn in Hessen, Bd. 2.2, S. 839