Das Lied der Deutschen
Das Lied der Deutschen (Deutschlandlied) wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland gedichtet. Die dritte Strophe wird heute bei offiziellen Anlässen als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland gesungen. Dieses Deutschlandlied (Hoffmann-Haydn'sche Lied) wurde aber bis heute nicht offiziell, z.B. per Gesetz oder parlamentarischen Beschluss, verbindlich zur Nationalhymne für Deutschland erkoren.
Hörbeispiel
Nationalhymne (5KB) ("Das Lied der Deutschen")
Hintergrund des Textes
Als der Text 1841 verfasst wurde, waren viele deutsche Kleinstaaten nur lose zum 1815 geschaffenen Deutschen Bund zusammengeschlossen. Die Sehnsucht nationalistischer Gruppen nach Einheit drückte Fallersleben mit der Liedzeile der ersten Strophe aus: "Deutschland, Deutschland über alles" (daher oft auch die Bezeichnung: "Deutschlandlied"). Damit war nicht gemeint, dass Deutschland über anderen Staaten stehen sollte, sondern dass das Ziel der Einheit Deutschlands allen anderen Zielen (wie Freiheit oder Brüderlichkeit) vorgezogen werden sollte. Diese Zeile wurde im Laufe der Geschichte insbesondere von den Nationalsozialisten uminterpretiert und damit bewusst falsch gedeutet.
Das Gebiet Deutschlands definierte Hoffmann v. Fallersleben mit der heute ebenfalls umstrittenen Zeile "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt", vier Gewässern, die bestimmte historische Siedlungsgrenzen deutschsprachiger Volksgruppen markieren und damals Grenzgewässer des Deutschen Bundes bildeten. Die Memel war Preußens Nordgrenze zu Litauen, die Maas die Westgrenze des Fürstentums Limburg, die Etsch floß durch Südtirol, der Belt bildete die deutsche Siedlungsgrenze im Norden. Somit stellen sie Deutschlands Grenzströme zur Zeit des Deutschn Bundes dar und sie blieben es bis zum Versailler Vertrag von 1919.
Für die zweite Strophe ließ sich er vom Preislied des Minnesängers Walther von der Vogelweide inspirieren [1].
Melodie
Die Melodie des Liedes wurde von Joseph Haydn 1797 auf den Text "Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz!" von Lorenz Leopold Haschka komponiert. Haydn soll Teile der kroatischen Volksweise "Stal se jesem" - er stammte aus dem Grenzgebiet - verwendet haben. Haydn verwendete noch im selben Jahr die gleiche Melodie für einen Variationen-Satz in seinem Streichquartett Nr. 77, das unter der Bezeichnung "Kaiserquartett" in die Musikgeschichte einging. Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als "Kaiserhymne" bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem "Kaiserlied" der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde, das ab 1854 auf den Text: "Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land! ..." von Johann Gabriel Seidl gesungen wurde.
Kaiserreich und Weimarer Republik
Als 1871 Deutschland Kaiserreich wurde, bestimmte man das Lied "Heil dir im Siegerkranz" als Nationalhymne; die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne "God Save the King/Queen". Beim Volk war zu dieser Zeit - neben dem Fallersleben-Lied - auch das Lied "Die Wacht am Rhein" als Hymne beliebt. Keine der beiden Hymnen war aber beschlossen, es gab keine offizielle Hymne. Zur Nationalhymne wurde das Lied der Deutschen erst in der Weimarer Republik am 11. August 1922 und blieb es auch im Dritten Reich, hier auf fatale Weise umgedeutet. Als eine Art inoffizielle Nationalhymne fungierte daneben das Horst-Wessel-Lied.
Bundesrepublik Deutschland
Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben wurde, ist das Lied der Deutschen lediglich aufgrund mehrerer Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung als Nationalhymne anzusehen.
Bei der Republikgründung wurde zunächst keine Nationalhymne benannt; vielfach setzte man Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne ein. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen. Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, "das Hoffmann-Haydn'sche Lied" als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe zu singen und Heuss' Antwort erhoben das Lied der Deutschen faktisch zur Nationalhymne.
Nationalhymne der DDR
Bei Gründung der DDR 1949 entschied man sich für Johannes R. Bechers/Hanns Eislers "Auferstanden aus Ruinen" als Nationalhymne. Als Textvariante stand auch Bertolt Brechts Kinderhymne ("Anmut sparet nicht noch Mühe") zur Verfügung. Beide Texte folgen dem Versmaß der "Kaiserhymne", sind also ebenfalls mühelos auf diese Melodie zu singen.
Vereinigtes Deutschland
Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten erklärten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl im August 1991 in einem Briefwechsel die dritte Strophe des Deutschlandlieds zur Nationalhymne. Allerdings gilt weiterhin, dass Deutschland formell über keine Nationalhymne verfügt: es gibt kein einziges Gesetz, kein rechtskräftiges Dokument und keine parlamentarische oder sonstige Verfügung, in der ein bestimmtes Lied zur Nationalhymne bestimmt oder als solche deklariert wird. Der oben genannte Briefwechsel wurde jedoch veröffentlicht, und insofern hat der Bundespräsident ausgehend von seiner Ehrenhoheit - die Berechtigung zur Bestimmung dessen, was deutsche Ehren- und Hoheitszeichen sind, sofern nicht durch Gesetz oder Grundgesetz anderes bestimmt ist - das gesamte Lied der Deutschen als Nationalhymne festgelegt. Dies wurde 1991 in gleicher Weise auf die dritte Strophe verkürzt.
Text des "Lieds der Deutschen"
1.
- Deutschland, Deutschland über alles,
- über alles in der Welt,
- wenn es stets zu Schutz und Trutze
- brüderlich zusammenhält.
- Von der Maas bis an die Memel,
- von der Etsch bis an den Belt,
- |: Deutschland, Deutschland über alles,
- über alles in der Welt! :|
2.
- Deutsche Frauen, deutsche Treue,
- deutscher Wein und deutscher Sang
- sollen in der Welt behalten
- ihren alten schönen Klang,
- uns zu edler Tat begeistern
- unser ganzes Leben lang. -
- |: Deutsche Frauen, deutsche Treue,
- deutscher Wein und deutscher Sang! :|
3. (Text der Deutschen Nationalhymne)
- Einigkeit und Recht und Freiheit
- für das deutsche Vaterland!
- Danach lasst uns alle streben
- brüderlich mit Herz und Hand!
- Einigkeit und Recht und Freiheit
- sind des Glückes Unterpfand;
- |: blüh' im Glanze dieses Glückes,
- blühe, deutsches Vaterland. :|
4. (Im Jahre 1921, nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde noch eine weitere Strophe angefügt)
- Deutschland, Deutschland über alles
- Und im Unglück nun erst recht.
- Nur im Unglück kann die Liebe
- Zeigen ob sie stark und echt.
- Und so soll es weiterklingen
- Von Geschlechte zu Geschlecht:
- |: Deutschland, Deutschland über alles
- Und im Unglück nun erst recht. :|
Siehe auch:
Weblinks
- Nationalhymne.de - [Text, Noten, Melodie, Geschichte, Infos]
- Die deutsche Nationalhymne zum Download
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Textverständnis und Rezeptionsgeschichte des Deutschlandliedes
- http://www.dhm.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/EntstehungZweierDeutscherStaaten/nationalhymne.html
- Bundesgesetzblatt Briefwechsel 1991
- http://www.deutschlandlied.de/
- http://www.von-fallersleben.de/hymne/index.htm
- http://www.bundesregierung.de/dokumente/,-430594/PureHtml.htm
- Das Deutschlandlied auf Rädern - Ein Kunstprojekt zur Wiedervereinigung