Ultraleichtflugzeug

Ultraleichtflugzeuge (kurz ULs) sind kleine, sehr leichte Flugzeuge. Die Besatzung besteht maximal aus zwei Personen. Die maximale Abflugmasse (MTOW = maximum take off weight) darf bei Einsitzern 300 kg, bei Zweisitzern 450 kg (bzw. 472,5 kg mit Gesamtrettungssystem) nicht überschreiten und das Fluggerät muss mit mindestens 65 km/h noch flugfähig sein. ULs sind in Deutschland rechtlich stets Luftsportgeräte, keine Flugzeuge.
Alle motorgetriebenen Ultraleichtflugzeuge werden in Deutschland mit D-M... oder D-N... -Kennzeichen zugelassen und müssen ein Gesamtrettungssystem haben.
International gibt es unterschiedliche Ultraleichtflugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Gebräuchlich ist auch der Name Sportster-Klasse für Flugzeuge bis 560kg MTOW. Ferner gibt es auch in Deutschland VLAs (very light aircrafts) mit einer MTOW von max. 750kg - diese können mit einem nationalen PPL geflogen werden, sind aber rechtlich Flugzeuge.
Ultraleichtflugzeugarten und -typen

Bei Ultraleichtflugzeugen unterscheidet man zwischen gewichtskraftgesteuerten Trikes, ähnlich dem Hängegleiter, und aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (3-Achs-gesteuert) wie z. B. einer Cessna. Gerade letztere haben in der letzten Zeit einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen wesentlich leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge.
Mit modernen dreiachsgesteuerten UL-Flugzeugen sind Reisegeschwindigkeiten von 250km/h keine Seltenheit, die Höchstgeschwindigkeit kann bei bis zu 330 km/h liegen. Man verwendet die dreiachsgesteuerten ULs inzwischen auch für den Flugzeugschleppstart von Segelflugzeugen.
Desweiteren gibt es noch fußstartfähige UL's, dies sind Hängegleiter oder Motorschirme (Gleitschirme mit Rucksackmotor), sowie Motorschirm-Trikes. Deren Reisegeschwindigkeit liegt im allgemeinen nicht höher als 50km/h. Ebenso gibt es inzwischen ultraleichte Segelflugzeuge und auch UL-Motorsegler, die in ihren Leistungsdaten normalen Segelflugzeugen in nichts nachstehen. Seit Mai 2004 können auch Tragschrauber als ULs in Deutschland zugelassen werden. Alle Flugzeuge und Luftsportgeräte haben in Deutschland Flugplatzpflicht.
Ultraleichtflugzeug-Lizenz
Um ULs fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland einen SPL-F (Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F), wobei zwischen Motorschirmen, gewichtskraftgesteuerten ULs (Trikes), aerodynamisch gesteuerten ULs und Tragschraubern auch in der Lizenz unterschieden wird. Diese Lizenzen selber (SPL) erlauben ferner die Teilnahme am deutschsprachigen Flugfunk, außer in den kontrollierten Lufträumen (B),C und D. Ferner ist medizinische Flugtauglichkeit der Klasse 2 erforderlich.
Zusätzlich zu diesen Lizenzen können folgende Berechtigungen erworben werden: (Streckenflugberechtigung), Passagierflugberechtigung, Flugzeugschleppberechtigung (ohne Fangschlepp), Bannerschleppberechtigung (seit 1.5.04), Lehrberechtigung, Wasserflug.
Kunstflug, Nachtflug und kontrollierter Sichtflug (CVFR) sind mit Luftsportgeräten in Deutschland allgemein verboten, daher können auch keine Berechtigungen hierfür erworben werden.
Der SPL-F ist der 'höchste' Schein für Luftsportgeräte und darf, wie auch z.B. die Segelfluglizenz GPL, auch kommerziell genutzt werden(!). Er entspricht quasi einem national gültigen CPL (Berufspilotenschein) bis 472,5 kg MTOW.
Aufbauend auf den SPL für Dreiachser kann mittlerweile in Deutschland sehr einfach der PPL-N erworben werden (5h fliegen, theoretische und praktische Prüfung), der sehr einfach zur europäischen JAR-FCL Motorfluglizen erweitert werden kann.
Internationale Verwendbarkeit
Der deutsche SPL ist, obwohl er nicht ICAO-konform ist, inzwischen in zahlreichen Ländern Europas anerkannt! Er ermöglicht auch den Einflug (Flugplan aufgeben nicht vergessen!) in fast alle benachbarten Länder Deutschlands (außer in die Schweiz!) und das Fliegen in fast allen europäischen Ländern (außer Rumänien und der Schweiz), wobei allerdings die nationalen Regeln (wie ELT-Pflicht zum Beispiel in Österreich) und die nationalen Lufträume unbedingt beachtet werden müssen.
In Frankreich(dort ULM genannt) und Dänemark besteht - im Gegensatz zu Deutschland - für ULs keine Flugplatzpflicht, das heißt, es kann mit Einverständnis des Grundstückinhabers praktisch überall legal gelandet werden.
Umweltbilanz
Ultraleichtflugzeuge sind die leisesten motorgetriebenen Flugzeuge und müssen die strengsten Lärmbestimmungen erfüllen (erhöhter Lärmschutz). Da sie - im Gegensatz zu anderen Propellerflugzeugen mit meist luftgekühlten, großvolumigen, niedrigdrehzahligen Flugmotoren - wassergekühlte Getriebemotoren haben, können sowohl Motor als auch Propeller im energetisch günstigsten Bereich arbeiten (Motor bei >5000 U/min, Propeller je nach Durchmesser deutlich im Unterschall bei ca. 2000 U/min), was den Benzinverbrauch erheblich verringert. Während z.B. eine Cessna 172 bei 180km/h Reisegeschwindigkeit mit 4 Personen etwa 35l/h verbleites 100 Oktan AVGAS verbraucht, benötigen moderne dreiachs-ULs bei 270km/h Reisegeschwindigkeit mit zwei Personen 12l/h bleifreies Superbenzin.
Ausblick in die Zukunft der ultraleichten Fliegerei
In den letzten Jahren ist es zu einem Boom der Ultraleichtfliegerei gekommen. Dies liegt zum einen sicherlich an der rasanten technischen Etnwicklung, die ULs auch für viele Piloten mit Motorfluglizenz (PPL-A und PPL nach JAR-FCL) zu einer interessanten Alternative gemacht haben. Zum anderen liegt es auch daran, das UL-Fliegen deutlich kostengünstiger ist als Motorflug. In der Folge haben viele Flugplatzbetreiber reagiert, denn ein Flugplatz muß für ULs explizit zugelassen sein. Auch größere Verkehrsflughäfen mit kontrolliertem Luftraum haben inzwischen ULs zugelassen, z.B. Mannheim City und Westerland auf Sylt.
Faktisch unterscheiden sich die Nutzungsmöglichkeiten eines UL nicht mehr von denen eines Motorflugzeuges, solange der Pilot nach Sichtflugregeln (VFR) und am Tage fliegt. Neue Nutzungsformen, so der Startschlepp von Segelflugzeugen (F-Schlepp) durch ULs und das Schleppen von Werbebannern erschaffen zur Zeit neue Märkte, die von einigen Anbietern intensiv genutzt werden.
Die technische Entwicklung wird weiter voranschreiten. Eine Entwicklung, die nicht von allen UL-Fliegern positiv gesehen wird. Der ursprüngliche Ansatz der UL-Fliegerei, mit einem Minimum an technischem Aufwand in die Luft zu kommen, ist nur noch selten verwirklicht.
Durch neue Regelungen, die die UL-Lizenz in Teilen anerkennbar für eine weitergehende Flugausbildung machen, verlor die UL-Lizenz den Status einer fliegerischen "Einbahnstrasse". Auch aus diesem Grund sind die Ultraleichtflieger aus der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland nicht mehr wegzudenken.
Ultraleichte Links im deutschen WWW
- Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV): http://www.dulv.de/
- Deutscher Aero Club e.V. (DAeC): http://www.daec.de/lsgb/index.php
- Eine Community: http://www.pilots24.com/content/ul/ul.php4
- Eine schöne 3-Achser Datenbank: http://delta-mike.pair.com/datenbank.htm