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Diskussion:Freiherr

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. August 2007 um 14:26 Uhr durch Vietinghoff (Diskussion | Beiträge) (Freiherrin?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 78.49.2.44 in Abschnitt Korrekte Anrede

üAlles was hier zum Edlen steht stimmt definitiv nicht. Details kann man dem genealogischen Handbuch des Adels entnehmen. Die Bezeichnung Edler wurde als ehrender Beiname aber nie als Titel verlieren. Der Edle gehört zum untitulierten niederen Adel. Der Edle gehörte nie zum titulierten Adel.

ferner ist eine Auflistung von einzelnen Freiherren oder Freifrauen etwas müßig...

Kann ich zustimmen. Und der höhere Adel, der beim Fürsten beginnt??? Es gibt hochadelige Grafen, sogar einzelne Freiherren. Was soll man also damit anfangen?

+ Ich muss der letzten Bemerkung meines Vorredners zustimmen, da es mir auffiel, nachdem ich eben die diversen Einträge zu "Graf" (G., Landg,. Pflazgr., ...) und Herzog gelesen hatte: Dort ist die Rede davon, dass der (Land)Graf der niederste Rang des Hochadels sei. Mangels eigenem Wissen in Genealogie werde ich hier nichts ändern, aber diese anderen Artikel scheinen sehr sorgfältig geschrieben und sind auch sehr ausführlich, sofern man das als ein Kriterium für ihre Korrektheit werten mag. Ein Kundigerer möge sich die Sache ansehen und entsprechend korrigieren. -- Neismark 12:01, 17. Apr 2006 (CEST)


Nach welchen Kriterien wurden die Liste der Freiherren aufgestellt? Ich habe noch nie etwas von "Siegfried Linnert geb Wangemann Freiherr von Hohenzollern", auch gibt es über ihn keinen Artikel. War/Ist er wirklich so bedeutend, dass er in dieser Liste aufgeführt werden sollte oder wollte hier jemand nur Werbung für seine Familie machen? --Oliver Tölkes 18:37, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Oliver, ich kenne mich mit der Adelskunde gut aus im Nachschlagewerk für Genologie ist eine direkte Linie zum Ungarischen Königshaus vorhanden. Leider ist der Heutige und obengenannte Freiherr verarmt. Es mag sein das er dann wenn man nur die reichen Adeligen aufführen will nicht hier rein gehört, ansonsten könnte er schon dazu gehören. Wenn du Ihn hinzufügst werde ich den Lebenslauf aus dem Nachschlagewerk abtippen. Bis bald der Muggle

Die Auswahl der Personen sollte selbstverständlich nicht nach dem Einkommen erfolgen, da die Liste aber inzwischen gelöscht wurde, hat sich das Problem ja erledigt. Alternativ wäre vieleicht über eine Liste berühmter/bedeutener Freiherren nachzudenken. --Oliver Tölkes 12:37, 26. Jul 2006 (CEST)

Freiherrin?

In einer der fremdsprachlichen WP habe ich gelesen, daß die Töchter "Freiherrin" genannt wurden, was dann zu "Freiin" (wie es in unserem Artikel steht) zusamengezogen wurde. Ist das korrekt? Wenn ja, sollte man es hier erwähnen. --มีชา 04:21, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Ehefrau eines Freiherren heißt Freifrau, die Tochter Freiin. Freiherrin gibt es nicht. Vietinghoff

Korrekte Anrede

Ich habe den Absatz über die korrekte Anrede des Freiherrn mit dem Titel "Beron" gelöscht. Seit 1919 gibt es keinen Adel mehr in Deutschland, sodaß die korrekte Anrede eines naturgemäß nicht mehr Adeligen in der Nennung seines Nachnamens besteht.

Daß man auch nach Abschaffung des Adels einen ehemaligen Freiherren - wenn man besonders höflich sein will - mit "Baron" anreden kann, ist zum einen unter dem Lemma "Baron" zu finden und zum anderen immer noch nicht "korrekt"; zumindest nicht im juristischen Sinne.--Lagopus 00:33, 17. Apr. 2007 (CEST) Hallo Lagopus: Du schreibst "naturgemäß" und meinst "rechtlich". Du verwechselst "Recht" und "Etikette". Willst Du wirklich, einen Freiherrn mit dem rechtlich korrekten "Guten Morgen, Freiherr Braun!" statt des nach der Etikette korrekten "Guten Morgen, Baron Braun!" anreden oder willst Du die rechtlich und nach der Etikette unkorrekte, aber Deinem republikanischen Gefühl entsprechende Anrede: "Guten Morgen, Herr Braun" benutzen? Wenn es das ist was Du willst, verhälst Du Dich rechtlich nicht korrekt, denn der heute rechtlich gültige Nachname eines ehemaligen deutschen Freiherren ist "Freiherr von (z.B.) Braun" und nicht "Herr Braun". Du liegst also mit Allem was Du schreibst irgendwie daneben. Mutig, daß Du Dich nach so vielen Verwechslungen und manifester rechtlicher Unkenntnis oder gerade deshalb als Löschtroll des Titels "Beron" ( wie Du schreibst) betätigt hast. Dein negatives Gefühl einem Baron oder Freiherrn gegenüber ehrt Dich. Du bist ein Vollblutrepublikaner. Du hast zwei Möglichkeiten: Werde Österreicher oder ändere das deutsche Grundgesetz. Benutzer Primitivus 0:35 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Gerade Dein letzter Satz disqualifiziert Dich als ernstzunehmenden Diskussionspartner, ganz abgesehen von dem hanebüchenen Unsinn, den Du über Recht und Etikette verbreitest. Bitte informiere Dich, bevor Du wieder Artikel wie diesen inhaltlich verfälscht - von Deiner mangelhaften Orthographie und Interpunktion mal ganz abgesehen. Danke! P. S.: Die einzig korrekte Anrede lautet, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, "Freiherr von Braun", denn das ist der richtige Name des Herrn.--Lagopus 20:24, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Guten Morgen, lieber Lagopus! Fühl Dich doch nicht gleich so auf den Schlips getreten. Und vor allem: Unsere Meinungsverschiedenheit ist ja nun wirklich nicht so groß und schon garnicht so wichtig, daß es sich lohnt sich zu ärgern. Der letzte Satz war scherzhaft gemeint. Schön, daß Du Alles im Wiki wieder mit dem Dir eigenen Gefühl für Stil und die deutsche Sprache mit korrekter Rechtschreibung in Deinem Sinne richtiggestellt hast. Nun ist die adelige Welt rechtlich wieder im Lot und ich verspreche Dir, daß ich nie wieder einen Artikel von Dir ohne Dein Einverständnis "verfälschen" werde. Tut mir leid, daß Du Dich über mich ärgern mußtest. Nach Deiner Auffassung sind deutsches (Namens-)Recht und deutsche Etikette deckungsgleich. Nach meiner nicht unbedingt. Daher das Mißverständnis. Aber OK, überlassen wir das mit der Anrede "Baron" den Mitgliedern der Adelsvereine in ihren Adelsvereinsheimen. Es ist tatsächlich kein Thema über das sich zwei Römer wie wir streiten sollten. Bitte vergiß nicht, falls Du je einen Freiherren von Berlichingen treffen solltest: Die rechtlich korrekte Anrede ist, wie Du ganz richtig schreibst: "Guten Morgen, Freiherr von Berlichingen!" . Es entspräche nach Deiner Auffassung weder dem Recht (noch der Etikette, was bei Dir das Gleiche ist), wenn Du ihn mit "Herr von Berlichingen" oder gar nur mit "Herr Berlichingen" ansprechen solltest. Nun bin ich der Auffassung, daß sich zwar nicht das Recht, aber das Empfinden des Mannes auf der Straße ( das ist nicht unbedingt Etikette) seit 1919 gewandelt hat. Da ich mich als Mann von der Straße fühle, würde ich Goetz mit "Herr von Berlichingen" ansprechen. Und Du mit "Freiherr von Berlichingen"? Soll ich Dir das abnehmen? Noch etwas: Das mit der Fürstin Gloria würde ich an Deiner Stelle ganz rausnehmen, denn erstens ist sie keine Freifrau ( und von denen handelt dieser Artikel), zweitens keine Fürstin , drittens ist das was Du da über Titel schreibst zumindest rechtlich nicht unbedingt präzise. Die Dame heisst tatsächlich rechtlich korrekt " Gloria Prinzessin von T. u. T.". Viertens haben Deine Ausführungen zur rosa Presse so ein "Geschmäckle", das von manchen als Sozialneid aufgefasst werden könnte und das wäre sicher ein Mißverständnis. Gruß Benutzer Primitivus 12:42, 2.Mai 2007 (CEST)

Die ungestümen und herabwürdigenden Ausführungen über das "Ignorieren der namensrechtlichen Bestimmungen" seitens der "ländlichen" Bevölkerung und der Presse zeugen von großer Mißgunst und Neid des Verfassers. Solche Emotionalitäten haben in Wikipedia nichts verloren.
V.a. aber gibt es entgegen der Behauptung keine allgemeingültigen namensrechtlichen Bestimmungen bzgl. der Anrede. Eine Person ist im Zweifelsfall mit ihrem vollständigen Nachnamen anzusprechen, also z.B. "Herr Götz Freiherr von Berlichingen". Es existieren aber diverse Ministerialanweisungen, die es im Dienstgebrauch sehr wohl vorschreiben der Etikette entsprechende traditionelle Anreden zu verwenden so z.B. einen Freiherrn mit Baron anzusprechen. Heutzutage wird kein Freiherr noch Adelsprivilegien beanspruchen - eine etikettekonforme Anrede stellt keine Unterwerfung oder Hommage an alte Zeiten dar, sondern zeugt einfach von der Kenntnis gewisser Umgangsformen. Übrigens schreibt auch kein Gesetz vor, daß nach dem Stuhlgang eine Intimreinigung zu erfolgen hat und trotzdem tun dies erstaunlich viele Menschen. Insoweit bedürfte auch der Artikel Stuhlgang Ausführungen über die nicht vorhandene rechtliche Notwendigkeit.
Die Ausführungen und Diskussionen sind insoweit überflüßig und unsachlich, weshalb sie entfernt wurden. --78.49.2.44 15:00, 14. Aug. 2007 (CEST)Beantworten