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Diskussion:Ermächtigungsgesetz

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Inhalt

Ich würde gerne den Inhalt des Ermächtigungsgesetzes im Artikel genauer darstellen. Ist der genaues Gesetzestext zielführend? Wie seht Ihr dass. Wenn Ihr dagegen seid, dann würde ich einfach das bestehende mit eigenen sätzen ergänezen (z.B. scheint mir der art. 4 erwähnenswert). folgendes dazu unter diesen Link: http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098131403597315,9,0,Beginn_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.html#art9

Hier ausgedruckt Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. […]

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]

Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Wolfgang Michalka (Hg.), Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Band 1, München 1985, S. 35.

--Cienfuegos 17:57, 19. Okt 2004 (CEST)

ohne Einreden; habe Artikel wie vorgeschlagen verändert. Cu --Cienfuegos 17:24, 21. Okt 2004 (CEST)
Der aktuelle Text weicht orthographisch von dem hier wiedergegebenen und dem Original ab. --Benutzer:Glasreiniger

Abstimmung

Ich möchte folgende Ergänzung bitte zur Diskussion stellen: Bei der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz finde ich es von grösster Wichtigkeit zu erwähnen, wieso die Zentrumspartei (das Zünglein an der Wage, mit Zentrum wurden 68% also knappe 2/3 Mehrheit erreicht) sowohl zur Veränderung des Reichtagsgesetzes als auch zum Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat. Und zwar herrschte eine parralelle Kommunikation von A. Hitler mit dem Vatikan über ein sogenanntes Konkordatabkommen, welches eine Errichtung einer deutschen katolischen Kircha u.a. u.v.m. beeinhaltet. Daraufhin konnte sich Prälat Kaas durchsetzen und das Zentrum stimme (per Fraktionszwang - muß ich nochmal nachlesen ob Fr.Zwang herrschte, ist aber anzunehmen, da alle dafür abstimmten). D.f. also vielleicht einfügen, "Die Zentrumspartei stimmte nach fraktionsinternen Kampf und der Aussicht auf ein Reichskonkordat zwischen Adolf Hitler und dem Vatikan durch Fraktionszwang (noch zu klären) für das Ermächtigungsgesetz."' Ich fände das sehr wichtig, weil aus der Zentrumspartei nicht unter ANGST oder anderen Gründen für das Ermächtigunggesetz gestimmt hat. Was hält die Community davon?

Folgender Text belegt meine Ergänzung: "In diesem Umfeld .... Weltkrieges eigenhändig vernichten.[2]" Text ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verwendet werden. Siehe http://www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2000/imp000205.html --Cienfuegos 16:04, 18. Okt 2004 (CEST)

Es herrschte kein Fraktionszwang, eher Fraktionsisziplin. Neben dem Konkordat war auch die Angst vor Verhaftungen (es gab genügend Beispiele) und schlimmerem ein Grund für die Zustimmung. Ansonsten Sei mutig!--G 15:53, 18. Okt 2004 (CEST)

Danke G, woher beziehst Du Diene Info über Fraktionsdiziplin. Ich hätte das gerne mal nachgelesen. Und wenn nur Fraktionsdipziplin, wieso haben dann alle Zentrumsabgeordneten dafür gestimmt, zumal es wohl heftig umstritten war. Und ich glaube nicht, dass die Zentrumsparteiangehörigen zu diesen Zeitpunkt schon über die Maßen Angst hatten und darum Ihr Wahlverhalten verändert haben. SPD-Abgeordnete hatte wohl auch Angst aber haben dagegen gestimmt. Ich vermute da eher Machtpolitisches Interesse von seiten der Zentrumspartei bei der geschlossenen Zustimmung. Danke für die Ermutigung, wenn wir das geklärt haben, dann traue ich mich an die Veränderung.. --Cienfuegos 16:19, 18. Okt 2004 (CEST)

Artikel 21 Weimarer Verfassung (siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html )

Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.--> freies Mandat, kein Fraktionszwang.

Zu diesem Zeitpunkt war der Terror der SA nichts neues mehr (siehe die Rede von Wels). Das Zentrum unterschätzte zu diesem Zeitpunkt die Gefahr wahrscheinlich noch und glaubte Hitler, außerdem gehörte sie sowieso zu den konservativen Parteien. Ich schau mal ob ich was genaues finde.--G 21:55, 18. Okt 2004 (CEST)

Danke G für den Link, leider funktioniert er bei mir nicht. Also der Art. 21 ist ja ganz interessant, aber an Aufträge nicht gebunden heisst nicht, dass es nicht Fraktionszwang gegeben hat. Ich könnte mir vorstellen, daß so etwas und deutlicher im Bundesdeutschen GG steht und es gibt wohl Abstimmungen des Bundestags, bei den Fraktionszwang auferlegt werden kann. Nur Gewissensfragen können nach meinen informationen nicht mit Fraktionszwang (hier übrigens auch gut erklärt in BRD eher Fraktionsdisziplin_) belegt werden. Ah da habens wir auch schon " Einsatz von Bundeswehrsoldaten sei eine Gewissensfrage und unterliege daher nicht dem Fraktionszwang," siehe http://www.teachsam.de/pool/pol_pool/pol_pool_mandat.htm ich kann mir auch vorstellen dass die abstimmung über das Ermächtigungsgesetz von der Zentrumspartei unter Fraktionszwang gelegt wurde. Anders kann ich es mir einfach nicht erklären wie alle "christlichen" Abgeordneten dazu gstimmt haben. Wir kennen es ja auch aus unser derzeitigen Politik, dass besonders christliche Abgeordnete sich mehr als andere der Disziplin beugen. :-( (Hoffe keine politische Coleur zu beleidigen) --Cienfuegos 10:30, 19. Okt 2004 (CEST)

Du musst unterscheiden zwischen Fraktionszwang und (mehr oder weniger) freiwilliger Fraktionsdisziplin. Es gab keinen Fraktionszwang, weil die Partei die Abgeordneten nicht zwingen konnte so zu stimmen, wie sie wollte. Möglicherweise wären Personen, die gegen die Fraktion stimmen, bei der nächsten Wahl nicht mehr von der Partei aufgestellt worden, aber das ist das einzige Druckmittel der Partei. Auch im Bundestag gibt es keinen Fraktionszwang, jeder Abgeordnete hat ein freies Mandat, anders ist es im Bundesrat, dessen Mitglieder an die Weisungen der Landesregierungen gebunden sind.
Zum Thema habe ich gute Infos gefunden, die könntest du gut einarbeiten:

http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098131403597315,9,0,Beginn_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.html#art9

Zum anderen Link: Der Browser interpretierte die Klammer am Ende als Teil der Adresse, ich hab ein Leerzeichen eingefügt, jetzt müsste er gehen.--G 12:37, 19. Okt 2004 (CEST)
Danke für den Link G. Ich werde ihn gleich einarbeiten. Er ist grandios. Bietet alles an Informationen und ist seriös.Also muss doch wenn ichs richtig verstanden habe, Fraktionszwang ind Fraktionsdiziplin verändert werden?! Soll ich dass machen?. Und so andere kleine Sachen werde ich noch reinarbeiten. Wirds aber schons sehen. P.S. Kann mal jemand dass im Aritikel verwendet "de jure" erklären. Heisst das von gesetzes wegen? Dann könnte man das doch auch für nicht Juristen verständlich dort hinschreiben?!! --Cienfuegos 17:25, 19. Okt 2004 (CEST)
de jure soll in diesem Fall anscheinend heißen, dass das Gesetz nicht als geltendes Recht gesehen wird. Ich weiß nicht, inwiefern die Fraktionsdisziplin eine Rolle spielte. Durch das Gesetz wurde der Reichstag fast bedeutungslos, so dass sich wahrscheinlich daher jeder eine Gegenstimme hätte erlauben können. Ich sehe den Grund eher in der Drohung Hitlers.--G 18:02, 19. Okt 2004 (CEST)
Die Bundeszentrale für politische Bildung ist wohl eher eine einseitige und weichgespülte Quelle für historische Darstellungen, da schaut man besser in Geschichtsbücher. Konkret zur Frage nach dem Abstimmungsverhalten des Zentrums: Es existieren Sitzungsprotokolle der Verhandlungen im Vorfeld der Abstimmung zwischen Zentrumsführer Prälat Dr. Haas und Hitler, sowie ein schriftlicher Forderungskatalog des Zentrums, der von Hitler aber nicht unterschrieben wurde. Die Zentrumsfraktion hat dann in ihrer Sitzung vom 23.März, in der es geteilte Meinungen gab, beschlossen, Fraktionsdisziplin zu wahren und dem Votum der Mehrheit der Fraktion zu folgen. So hat sie dann für das Ermächtigungsgesetz gestimmt. Zu Frage nach dem de jure Status des Ermächtigungsgesetzes, also der Legalität: meines Wissens gibt es in der Staatsrechtslehre unterschiedliche Auffassungen darüber und der Text im Artikel ist etwas einseitig, weil er dies nicht erwähnt. Das steht im Artikel Reichskonkordat wesentlich genauer (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes). Die Legalitätsfrage wurde besonders zum Problem, weil ohne Legalität auch die Rechtsgültigkeit des zwischen der Kurie und der deutschen Regierung geschlossenen Reichskonkordats, das auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes geschlossen wurde, nicht gegeben wäre. Sadduk 21:03, 19. Okt 2004 (CEST)
Wieso ist die Budneszentrale für pol Bildung eine "einseitige und wichgespülte Quelle". Seine Aussagen sollten i.d.R. begründet werden. Geschichtsbücher können auch "einseitige ...Quellen" sein, kommt darauf an, welcher Verlag sie mit welcher Intention verlegt hast. Du weisst doch, die Gewinner schreiben die Geschichte, oder??? --Cienfuegos 16:51, 21. Okt 2004 (CEST)
Die Reihe "Deutsche Geschichte" aus dem Siedler Verlag ist mE durchaus nicht einseitig, das sind Standardwerke. Wenn Du aber sehr detaillierte Fragen stellst, wie die oben nach dem Abstimmungsverhalten des Zentrums bzw. nach der Legalität des E.-Gesetzes, dann ist z.B. der Gebhardt, Handbuch der Deutschen Geschichte, zu empfehlen. Vergleich einfach die Darstellungen in solchen wissenschaftlichen Quellen mal mit denen der Bundeszentrale für politische Bildung, dann weisst Du, warum sie die Politik im Namen führt. Aber soweit egal, mir ging es eigentlich um die Richtigkeit deines Textes. Zu meiner Anmerkungen hast Du aber nichts gesagt. Sadduk 00:47, 22. Okt 2004 (CEST)


Die Verlängerung des Ermächtigungsgesetes zunter Hitler stimmen von Ziele zu Inhalt nicht überein. Kann das mal jemand kontrollieren? War es nur 39 dann 41 43 oder 39 43 dann nicht mehr verlängert. --Cienfuegos 00:15, 6. Jan 2005 (CET)
Ich habs schon Versucht, aber beide Daten in glaubwürdigen Quellen gefunden.--G 15:58, 6. Jan 2005 (CET)

Theodor Heuss

ÜBer einige Änderungen hinweg sind sich Benutzer:NL und ich uneinig, ob Th. Heuss unter den Abgeordneten, die dem Ermächtigungsgesetz zustimmten, (als einziger) namentlich genannt werden soll.

(Die Problematik ist vergleichbar derjenigen der weiteren NSDAP-Mitglieder im Artikel Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.

Ein Nennung aller Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens mag sinnvoll sein. Das Abstimmungsverhalten eines prominenten Abgeordneten mag in dessen Biographie erörterungsbedürftig sein. Diesen einen Abgeordneten aber hier heraus- und an den Pranger zu stellen, zeugt nicht von der Distanz, die ein Enzyklopädieartikel zu seinem Gegenstand haben sollte. -- Stechlin 17:08, 30. Apr 2004 (CEST)

Das sehe ich auch so. Heuß schrieb später: "Ich wußte schon damals, daß dieses "Ja" nie mehr aus meiner Lebensgeschichte ausgelöscht werden könne." Die "Stiftung Theodor-Heuss-Haus" erklärt dazu: "Theodor Heuss hat sich vorher in der Fraktion gegen die Zustimmung ausgesprochen und auch schon einen Redeentwurf vorbereitet, mit dem er seine Stimmenthaltung begründen will – doch er beugt sich der Fraktionsdisziplin. Wie seine Parteifreunde gibt er sich letztlich der trügerischen Hoffnung hin, durch die Wahrung von Legalität den Terror zu mäßigen, die eigene Anhängerschaft zu schützen und sich Möglichkeiten für ein politisches Comeback zu erhalten. Letztlich unterschätzt auch Heuss die unmittelbare Gefährlichkeit und beispiellose Radikalität des Nationalsozialismus und die Wirkung des Ermächtigungsgesetzes." (http://www.stiftung-heuss-haus.de/html/drittes.html) Mk53 17:36, 30. Apr 2004 (CEST)

Anders gefragt: Ist es für den sich Informierenden unerheblich, wenn ein Promi seinerzeit dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat? (Die anderen Herren kann ich nicht benennen. Das muss man erst recherchieren.) Ich meine dass das ganz wichtig ist, wie das kommen konnte. Es geht auch nicht darum Heuss in ein schlechtes Licht zu stellen. Es geht nur um die Tatsache, das es so wahr. Dass Heuss das später "relativieren" konnte überhaupt keine Rolle. Was anderes wäre eh nicht zu erwarten gewesen. Aber das ist an der Stelle völlig egal. Aber ihr könnte es ja dazuschreiben.--NL 17:51, 30. Apr 2004 (CEST)

Ich halte meine oben geäußerte Kritik aufrecht: Die Form der Darstellung ist tatsächlich nur dazu geeignet, Heuss in ein schlechtes Licht zu rücken. Außerdem ist die Information, das einer der vielen Zustimmenden der spätere Bundespräsident gewesen ist, gerade nicht dasjenige, was wichtigerweise mit diesem Artikel vermittelt werden soll. Das ist nicht für denjenigen bedeutsam, der die Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes recherchieren möchte,

Doch! Es ist wichtig, dass auch hochrangige Politiker, die allgemein für neutral bis heilig (Heuss) gehalten werden, sich dem Prozess der Machtbildung unterwarfen. Warum hat ausgerechnet auch Heuss, 1. Bundespr., dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt? Wenn das nicht wichtig ist, was dann?
Interessiert mich brennend! Einem Angehörigen der CDU natürlich nicht!--NL 11:29, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Heuss war FDP Mitglied--Moguntiner 16:16, 24. Sep 2004 (CEST)

sondern für den Benutzer, der sich über Heuss informiert, sollte also auch dort abgehandelt werden. Etwas anderes wäre ein in diesen Artikel integrierter Abschnitt Abstimmungsverhalten, in dem eine umfassende Darlegung der verschiedenen Motive und Ängste bei Zustimmung und Ablehnung erörtert wird. Wie Benutzer:NL richtig ausführt, müßte man das erst recherchieren. Diese Recherche sollte aber unternommen werden, ehe ein in dieser Form ungeeigneter Einschub in den Artikel unternommen wird. -- Stechlin 10:31, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Die Namen der Abgeordneten der bürgerlichen Parteien (Zentrum, DStP, DVP u.a.) könnte man sicher im entsprechenden Band des Kürschner (Deutscher Reichstag. Biographisch-statistisches Handbuch) herausfinden. Ich denke, das lohnt in diesem Zusammenhang nicht. Es war in der Tat so, dass sich die meisten der Illusion hingaben, durch ihr Wohlverhalten das Schlimmste verhindern zu können und/oder die Brutalität der Nazis unterschätzten. Die Zentrumsabgeordneten wurden durch eine Mischung aus Verlockungen (Konkordat, eventuelle Aufnahme in eine Koalition) und Drohungen gefügig gemacht. Mk53 11:01, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten

>darunter auch herausragende Persönlichkeiten der Nachkriegszeit,

1. ist nicht neutral. 2. Und wo finde ich jetzt den Hinweis auf Heuss, wo mehr dazu zu erfahren wäre?

Mir erschleicht sich weiter der Eindruck einer reinen Geschmacksänderung. Sind Sie in der CDU oder wie?--NL 10:58, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Bleiben Sie doch bitte sachlich. Dem ersten ersten Bundespräsidenten kann durch seine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz keine Nähe zur NSDAP unterstellt werden.
Und was ist dann falsch daran, wenn man ihn namentlich nennt? Sie sagen ja selber, dass er unantastbar ist oder meinen Sie dass ich eine Nähe herstellen will?--NL 12:21, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Ich sagte nicht, dass er unantasbar ist. Durch seine Einzelnennung wird zumindest eine Unterstützung der NSDAP suggeriert. Ich denke, die Motive sind klar; dies wird auch oben so angesprochen. Aus dem Reichstagshandbuch von 1933 ließen sich sicher auch andere bürgerliche Politiker heraussuchen, die später eine Rolle in der jungen Bundesrepublik gespielt haben. Das ist aber kaum von Interesse. Entscheidend ist, dass die bürgerlichen Abgeordneten durch eine Mischung von Drohungen und Verlockungen zugestimmt haben bzw. die wahre Natur der Nationalsozialisten falsch einschätzten. Hinterher ist man immer klüger ...
Er war übrigens Mitglied der FDP. Mk53 12:14, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Von mir aus auch FDP.Ist doch egal.--NL 12:21, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Bei Theodor Heuss findet sich schon lange die entsprechende Aussage. Ich habe sie gerade zum hiesigen Artikel verlinkt. Kann also jeder finden, in beide Richtungen ! Rolf 12:38, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Ich habe zu Heuss noch Adenauer eingefügt, damit kein kein Verdacht der Diffamierung einzelner Personen enstehen kann. Weiterhin finde ich es äusserst interessant und zielführend zu wissen, dass nachkriegspolitiker die so einen guten Namen haben dort zugestimmt hatten.. --Cienfuegos 17:56, 19. Okt 2004 (CEST)

Laut dem Stenografenprotokoll (z.Zt. unterster Link, dort auf Seite 45 blättern) lässt sich kein Abgeordneter Adenauer im Reichstag zu dieser Abstimmung finden. Adenauer war Lokalpolitiker in Köln. Michel.hh 16:26, 23. Mär 2005 (CET)

Genau, deshalb habe ich den mal rausgenommen. Sonst sollte zumindest in dessen Biographie stehen, daß er zu der Zeit Reichstagsabgeordneter war, was mir jetzt aber völlig neu wäre. --Kuli 17:35, 6. Apr 2005 (CEST)

Fairerweise muss man auch sagen, dass einige Abgeordnete bürgerlicher Parteien, die dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt und damit die Diktatur in Deutschland mit etabliert haben, in der Folge massiv von eben dieser Diktatur verfolgt worden sind. Die Abgeordneten Bockius, Bolz, Gerig, Roeingh (alle Zentrum) und Herbert (BVP) starben in KZs oder Polizeigefängnissen. Es ist eben nicht immer so einfach und schwarz-weiß. Richtig ist auch, dass manch einer, der am 23. März 33 nicht nur mit ja gestimmt, sondern auch in der Folge glühender Anhänger Hitlers war, das Jahr 1945 unbeschadet überstanden und danach weiter Karriere gemacht hat; diese Fälle scheinen mir gravierender zu sein als der Fall Heuss, der mit seiner Ja-Stimme zugegebenermaßen Schuld auf sich geladen hat, sich später aber doch zu einem Vorkämpfer der Demokratie entwickelt hat, vielleicht nicht zuletzt wegen der Schuldgefühle. Ich halte es daher auch für etwas fragwürdig, einzelne Namen herauszugreifen und im Artikel zu erwähnen, weil in diesem Artikel eine gerechte Würdigung kaum geleistet werden kann; wohl aber sollte man das Abstimmungsverhalten zum Ermächtigungsgesetz in den Einzelartikeln zu den Abgeordneten nicht verschweigen, weil es ja ein wichtiger Punkt in der Biographie war.--Proofreader 16:01, 3. Nov 2005 (CET)

Ermächtigungsgesetze der Krisenjahre

Es gab bereits in den Krisenjahren der Weimarer Republik Ermächtigungsgesetze. Ich habe einen Hinweis eingefügt, allerdings gehören auf diese Seite auch Informationen über diese. --G 22:15, 27. Jun 2004 (CEST)

Hier liegt ein fataler Irrtum vor. In den Weimarer Krisenjahren wurde nicht durch Ermächtigungsgesetze, sondern durch so genannte "Notverordnungen" regiert. Der Begriff, sowie das Ermächtigungsgesetz selber wurden erst von den Nationalsozialisten erdacht.

Belege bitte, ich habe nämlich was anderes gelesen.--G 18:37, 13. Jun 2006 (CEST)

Widerspruch

In der Hälfte der gesamten Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert wurde mit Ermächtigungsgesetzen regiert. --- Wie denn nun? In der gesamten Amtszeit oder nur in der Hälfte? Und in welcher Hälfte, der ersten oder der zweiten? -- Forevermore 15:36, 9. Okt 2004 (CEST)


Am Schluß des Kapitels "Inhalt" steht: "Es wurde am 30. Januar 1937 im nationalsozialistischen Unrechtsstaat um weitere vier Jahre bis zum 1. April 1941 und dann bis zum Kriegende "verlängert". Dagegen steht am Schluß des Kapitels "Ziele": Die Nationalsozialisten maßen dem Schein der Legalität solches Gewicht zu, dass sie das Ermächtigungsgesetz 1937, 1939 und 1943 jeweils "verlängern" ließen. Welche der beiden widersprüchlichen Informationen ist denn nun richtig? (von Uwca 8:50 Uhr, 16. Nov 2004, Nachtrag von:G 22:37, 16. Nov 2004 (CET))

Ich hab jetzt in google mehr Seiten mit 37,39,... gefunden, aber hier entscheidet ja nicht die Mehrheit und es gibt auch seiten mit 37 und 41, ich werd mal weiter schauen.--G 22:37, 16. Nov 2004 (CET)

Doppelte Zweidrittelmehrheit

In der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 Artikel 76 (1) heisst es:

Die Verfassung kann im Wege der Gesetzgebung geändert werden. Jedoch kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.

Also wären nur 358 Stimmen notwendig gewesen. (von 17. Mai 2005 213.6.49.55)

Stimmt. Ich glaube sogar, dass vorher noch die Geschäftsordnung geändert wurde um unentschuldigt abwesende (verhaftete) als anwesend zu zählen.--G 21:56, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten
eine solche Änderung der Geschäftsordnung ist doch bestimmt illegal? Und ohne diese Änderung wären keine 2/3 aller Abgeordneten anwesend gewesen und das Gesetz wäre nicht zustande gekommen oder?

Widerspruch bei den Zeitpunkten der Verlängerung

Die Daten der Verlängerung des Gesetzes stimmen nicht überein. An einer Stelle heißt es, es wäre 1937,1939 und 1943 verlängert worden, während an anderer Stelle von 1937 und 1941 die Rede ist. Für letzteres spricht, dass in den verlinkten Gesetzestexten ein Verlängerungsgesetz von 1937 zu finden ist, das bis 1941 verlängert. Für die andere Variante sprechen die Details auf dieser Seite http://www.oefre.unibe.ch/law/dns/ermaechtigungsgesetz.html , wo auch konkret auf die Gesetzestexte verwiesen wird. (von 10:07, 18. Mai 2005 129.13.186.4)

Das wurde schon mal festgestellt (direkt unter der Überschrift Theodor Heuss). Ich hab für beide Angaben glaubwürdige Quellen gefunden, kann also nicht weiterhelfen. 100% sicher wäre letztendlich nur eine Bild von einem der Gesetze mit Zeitpunkt des Inkrafttretens.--G 10:46, 18. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Verteilung Abgeordnete

Auf Reichstagswahl_1933 sind die Mandate anders Verteilt als in diesem Artikel, das Zentrum hat hier mehr Sitze, BVP fehlt.--Dirk33 05:06, 27. Jun 2006 (CEST)

Die BVP war so etwas wie die heutige CSU, der bayerische Ableger des Zentrums. Ist natürlich trotzdem nicht ganz korrekt, werd es mal ändern.--G 23:52, 27. Jun 2006 (CEST)
Hmm, also ein bißchen was anderes war's schon. Zum beispiel bestand m. W. keine Fraktionsgemeinschaft und die beiden Parteien mochten sich auch nciht besonders.--Q'Alex QS - Mach mit! 22:11, 28. Jul 2006 (CEST)

Fehler bei "Abstimmung"?

Liebe Freunde, vielleicht übersehe ich auch etwas, aber ich meine, die Zahlen der Zentrumsabgeordneten und der zustimmenden Abgeordneten können nicht stimmen. Es sind mehr zustimmende Zentrumsabgeordnete als überhaupt im Reichstag vetreten sind?!? oder übersehe ich etwas??

Henry II 17:06, 14. Aug 2006 (CEST)

Bei den Ja-Stimmen wurden die Abgeordneten der BVP noch zum Zentrum gezählt.--G 19:32, 14. Aug 2006 (CEST)

Aktuelles Ermächtigungsgesetz für Chávez in Venezuela und E-Gesetze in anderen Ländern

Vielleicht sollte dieser Artikel nach "Ermächtigungsgesetz (Deutschland, 1933)" verschoben werden, um Platz für eine allgemeine Abhandlung zu Ermächtigungsgesetzen zu schaffen. Siehe z.B. die englische Wikipedia und das aktuelle Ermächtigungsgesetz für Chávez in Venezuela. --Langec 22:36, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Halte ich für nicht so sinnvoll. Erstens denke ich, dass der allgemeine (deutsche) Sprachgebrauch immer "Ermächtigungsgesetz" mit dem hier beschriebenen von 1933 assoziiert. Meines Wissens nach werden auch Gesetze, die eine vergleichbare Entmachtung des Parlaments zugunsten der Exekutive bewirken, nicht in der deutschen Rechtsterminologie so betitelt. "Enabling act" im Englischen hingegen ist auch als allgemeiner Begriff in entsprechenden Rechtswörterbüchern (etwa PONS, Fachwörterbuch Recht) zu finden. In Bezug auf gegenwärtige Rechstakte wird der Begriff politisch auch für ganz unterschiedliche Materien verwendet (Beispiele: "EU-Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz", Ratsentschließung zur Überwachung der Telekommunikation... ist ein Ermächtigungsgesetz (heise.de) usw.). --Erzer 12:40, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Inhalt, EInleitung

Hallo alle zusammen, also, dieser Artikel ist wissenschaftlich gesehen nicht korrekt, da er nicht die korrekte Fachterminilogie verwendet! In der Weimaerer Republik wurde nicht mit Ermächtigungsgesetzen regiert, sondern mit NOTVERORDNUNGEN. Es gibt keine Ermächtigungsgesetze, es gibt nur DAS Ermächtigungsgesetz. Der Autor des Artikel meint das regieren mit Notverordnungen, verwendet dafür aber einen Begriff aus der Zeit des 3. Reichs. Dies ist nicht zulässig!

mfg..... (nicht signierter Beitrag von 87.169.90.142 (Diskussion) 23:32, 15. Feb. 2007)

Antwort steht hier. --Atomiccocktail 00:09, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ermächtigungsgesetz, die kleine Neuauflage

Hallo zusammen, neben der umfassenden Ermächtigung im dritten Reich wurde in der Bundesrepublik 2001 ein Gesetzentwurf eingebracht, der Länder "ermächtigt" das Lastschriftverfahren bei der Anmeldung von KFZ zu verlangen. Dieses mit "Ermächtigungsgesetz" wird von einigen Länden als Testballon ausprobiert und wird weitgehend von Presse gemieden. Dieses Gesetzt wird zur Zeit in einigen Ländern angewendet, andere warten die Wirkung ab. Ich schlage vor den Begriff entsprechend zu erweitern .

Quellen : http://dip.bundestag.de/btd/14/074/1407466.pdf http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2978.pdf

viele Grüße

eulenchris.

Die liberalen Reichtstagsabgeordneten

Die fünf liberalen Reichtstagsabgeordneten Hermann Dietrich, Theodor Heuss, Heinrich Landahl, Ernst Lemmer und Reinhold Maier -alle Vertreter der deutschen Staatspartei- stimmten für das Ermächtigungsgesetz. Ihre aufschlussreiche Begründung wurde von Reinhold Maier vorgetragen. Ob die Rede mittlerweile im Netz zu finden ist, muss ich erst noch recherchieren.

Austerlitz -- 88.72.18.27 12:43, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ja, ich habe sie im Netz gefunden, auf der Hauptseite, auf Seite 38 des Redeprotokolls der Reichstagssitzung vom 23.3.1933, aufgeführt unter Weblinks. Diesen Link Verhandlungen des Reichstags, stenographischer Bericht, 23.März 1933, S. 25 C meinte ich, der von der Bayerischen Staatsbibliothek, Abteilung Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ), ins Netz gestellt worden ist.

Austerlitz -- 88.72.18.27 13:50, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Mal sehen, ob auch eine direkte Verlinkung zur Seite 38 möglich ist, Verhandlungen des Reichstags, stenographischer Bericht, 23.März 1933, S. 38; nein, funktioniert leider nicht.

Austerlitz -- 88.72.18.27 14:02, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Änderung der Geschäftsordnung

Auf der Hauptseite steht: Da der Gesetzesentwurf Abweichungen der Gesetze von der Verfassung erlaubte, mussten der Verabschiedung zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten zustimmen. Des Weiteren war erforderlich, dass zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Reichstages bei der Abstimmung anwesend waren. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete (vgl. Tabelle). Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647 − 216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen unentschuldigt Fehlenden zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu.

Davon habe ich noch nie gehört, obgleich das äußerst interessant ist. Ich würde gerne den Text dieser Debatte nachlesen. Falls jemand zufällig die relevante Seite findet, wäre es sehr nett, sie mitzuteilen.

Austerlitz -- 88.72.7.151 16:24, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Faktische Ausschaltung des Reichstags durch seine Auflösung am 1.2. 1933

  • [1]
  • Zitat:Am 1. Februar erfolgte bereits die Auflösung des Reichstags und die Ausschaltung der Reichstagsausschüsse. Dem Parlament war damit jede Möglichkeit genommen, auf die Regierungspolitik der folgenden Wochen Einfluß auszuüben. Diese Entwicklung fand ihren äußeren sichtbaren Abschluß mit dem erwähnten Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, wodurch das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis auf die Reichsregierung übertrug und sich als Gesetzgeber selbst ausschaltete.
Austerlitz -- 88.72.24.199 13:21, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • [2]
  • Zitat: Ausschaltung der Reichstagsausschüsse im Februar 1933 (kann ich leider nicht kopieren).
Austerlitz -- 88.72.24.199 13:27, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Zentrumspartei

In einem Geschichtsbuch habe ich gelesen, dass das Zentrum nach längeren Verhandlungen versprochen hat, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen, falls die Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat" aufgehoben würde. Hitler hätte eingewilligt, aber anders als das Zentrum sein Wort nicht gehalten. Ist das bekannt?

Austerlitz -- 88.72.31.15 22:34, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Zusammenfassung diverser Standpunkte

  • [3] von Wolfgang Geiger, Von Hitler »getäuscht«, »verführt« oder »überrumpelt«?, Das Ermächtigungsgesetz im deutschen Geschichtsbewusstsein – eine Bilanz im Jahr 60 der Freiheit
Austerlitz -- 88.72.3.140 19:54, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Einzelheiten über Theodor Heuss und das Ermächtigungsgesetz

3. Theodor Heuss in der NS-Zeit: Das Ermächtigungsgesetz Ich bin mir unschlüssig, ob es Sinn macht, Infos daraus in dem Artikel über das Ermächtigungsgesetz aufzunehmen, oder ob das besser in den Artikel über Theodor Heuss soll; oder teils teils?

Austerlitz -- 88.72.14.2 16:30, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

BVP hat mehr Stimmen als Sitze?

Die BVP hat angeblich 19 Stimmen, aber nur 18 Sitze - wie kann das sein?