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Völkermord an den Armeniern

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Der Völkermord an den Armeniern wurde Anfang des 20. Jahrhunderts begangen, als im Zusammenhang mit dem armenischen Unabhängigkeitskampf und dem Ersten Weltkrieg eine große Zahl von Armeniern im Osmanischen Reich, aus dem die heutige Republik Türkei entstand, getötet wurden. Im engeren Sinn versteht man unter diesem Begriff die Morde in den Jahren von 1915 bis 1917.

Bei den größten Massakern und auf den Todesmärschen 1915–1917 sowie während des Türkischen Befreiungskrieges 1919–1921 kamen je nach Schätzung 300.000 bis zu 1,5 Millionen Armenier um. Die Angaben zu den Opferzahlen der Übergriffe in den beiden vorausgehenden Jahrzehnten schwanken zwischen Zehntausenden und Hunderttausenden Armeniern.[1]

Während viele Armenier den Massenmord als ungesühntes Unrecht empfinden und seit Jahrzehnten eine angemessene Erinnerung fordern, bezeichnet die offizielle türkische Sichtweise die Deportationen, bei denen ihrer Ansicht nach weit weniger Menschen ums Leben kamen, als „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahme“. Die Todesfälle führt sie auf die Umstände und auf Übergriffe zurück[2] und legt den Fokus auf armenische Übergriffe.[3]

Vorgeschichte

Bevölkerungszahlen und Gesellschaftsstruktur

Die Armenier bildeten nach den Griechen die zweitgrößte christliche Minderheit im Osmanischen Reich.[4] Die Bevölkerungsgruppen waren nach ihrer Religionszugehörigkeit in Millets organisiert.[5] Die Armenier galten aus osmanischer Sicht traditionell als „loyale Nation“ (Osmanisch: ملة صادق). Um 1800 lebten die Armenier mehrheitlich unter osmanischer Herrschaft. Im Osmanischen Reich siedelten sie hauptsächlich

Die Zahl der anatolischen Armenier vor dem Ersten Weltkrieg lag bei 1.700.000 Personen. Das entsprach ungefähr 10 Prozent der dortigen Gesamtbevölkerung. In keiner der Provinzen übertraf ihre Zahl die der Muslime. Als Minderheit waren sie jedoch unübersehbar.[4] Die türkische Regierung gab (später) die Zahl mit 1.300.000 an.[6] Das armenisch-apostolische Patriarchat in Istanbul bezifferte nach einer Volkszählung, die es 1913/14 in seinen Gemeinden durchführen ließ, die armenisch-apostolische Bevölkerung im Osmanischen Reich dagegen auf knapp 2.000.000.[7]

Der aufkeimende Nationalismus

Im Osmanischen Reich wuchs im 19. Jahrhundert, wie in vielen europäischen Ländern, das Nationalbewusstsein seiner Völker und Ethnien. In diesem Zeitraum entstanden auch armenische Parteien, darunter 1885 die revolutionäre Armenakan-Partei in Van, 1887 die revolutionäre Hintschak-Partei und 1890 die Daschnak-Partei, die den Volkskrieg gegen die Osmanische Regierung propagierte.[8] Das im Niedergang befindliche, multiethnische Osmanische Reich, damals oft als „Kranker Mann am Bosporus“ bezeichnet, versuchte in der Tanzimat-Periode (1839–1879) den Staat durch Übernahme westlicher Konzepte zu reformieren. Zunehmend wurde die Notwendigkeit von Reformen auch von den europäischen Mächten, die dabei allerdings eigene Interessen verfolgten, angemahnt[4] und auf dem Berliner Kongress (1878) halbherzig festgeschrieben.[9] Insbesondere Russland versuchte im Rahmen seiner Expansionspolitik, die anatolischen Armenier für die Destabilisierung des Osmanischen Reiches einzusetzen.[4] Eine Gleichstellung von türkischen Muslimen und christlichen Minderheiten wurde jedoch bis zum Sturz des Sultans Abdülhamid II. (1908) nicht realisiert; die in Artikel 61 in Berlin für die Armenier vereinbarten Reformen wurden nicht umgesetzt, sondern führten zu einer Verschlimmerung der Lage der Armenier.[10] In der Folge der Reformbestrebungen entstand die jungtürkische Bewegung, die 1908 die Macht übernahm.

Die Massaker und Deportationen

Die Massaker von 1894 und 1896

Der wachsende Nationalismus führte zu Spannungen zwischen Armeniern und Kurden, die vielfach dieselben Gebiete bewohnten. Zunehmend wurden Armenier von Kurden verfolgt.[11] Die hohe Steuerlast lieferte Anlässe zu Aufruhr und verstärkte armenische Unabhängigkeitsbestrebungen. Einige Armenier organisierten sich in Geheimgesellschaften und armenische Terroristen ermordeten zwischen 1890 und 1897 osmanische Beamte.[12]

Im Jahre 1894 erhoben sich Armenier in Sasun (Vilayet Bitlis), in einer entlegenen Region südwestlich des Vansees. Dabei wurden sie angestiftet von Aktivisten der revolutionären Huntschak-Bewegung.[4] Die Revolte erfasste 25 Dörfer. Lokale Truppen schlugen den Aufstand blutig nieder und töteten zwischen 900 und 4.000 Armenier.[1]

Im Jahre 1895 schlug ein Mob in Istanbul öffentliche, von der Huntschak-Partei organisierte Proteste nieder. Die Behörden schritten nicht ein.[4]

Nach monatelangen Kämpfen wurde im Februar 1896 der Armenieraufstand in Zeytun/Ulnia, dem heutigen Süleymanlı bei Maraş, durch Vermittlung der Großmächte beendet.[4]

Am 26. August 1896 besetzten armenische Revolutionäre der Daschnak-Partei gewaltsam die Ottomanische Bank in Istanbul, um Autonomie für die armenischen Provinzen unter der Aufsicht europäischer Mächte, Freilassung armenischer Gefangener und die Rückgabe beschlagnahmten Eigentums durchzusetzen. Ihre Forderungen wurden nicht erfüllt, sie konnten aber freien Abzug erreichen.[13][14] Als Reaktion auf diesen Zwischenfall gab es in Istanbul zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen der muslimischen und armenischen Bevölkerung mit Gewalt und Gegengewalt, bei der neben Zivilisten 120 Soldaten getötet worden sein sollen. Die Regierung nahm rund 300 Muslime fest und brachte die verantwortlichen Armenier und Muslime vor ein Sondergericht.[15]

Die Zeit von 1896 bis 1915

Die Lage blieb auch weiterhin angespannt. Es gab allerdings auch Beispiele gemeinsamen armenisch-türkischen Protests gegen die Steuerpolitik der Hohen Pforte.[4] Im Juli 1905 verübten armenische Terroristen einen Anschlag auf Sultan Abdülhamid II. Dabei kam 28 Menschen zu Tode. Der Sultan blieb unverletzt.[16]

Auch nach der Absetzung von Sultan Abdülhamid II. kehrten keine stabilen Verhältnisse ein. 1909 wurden während eines Aufstandes gegen die seit 1908 regierenden Jungtürken im kilikischen Adana und in den umliegenden Gebieten mehr als 25.000 Armenier von Aufständischen als angebliche Unterstützer der neuen Regierung ermordet. Die Istanbuler Regierung ließ zur Bestrafung der Schuldigen 127 Muslime und 7 Armenier hinrichten.[4]

Der Genozid von 1915

Im Ersten Weltkrieg (1914–1918) kämpfte das Osmanische Reich auf der Seite der Mittelmächte gegen die Entente, zu der auch Russland gehörte. Im russisch-türkischen Konflikt im Kaukasus unterstützte eine Minderheit der Armenier in der Hoffnung auf Unabhängigkeit die russische Seite; es gab auf russischer Seite armenische Freiwilligenbataillone.[17]

Nach dem Scheitern der türkischen Offensive gegen Russland im Januar 1915 und dem Beginn von Operationen und Anwerbungen armenischer Kämpfer hinter den türkischen Linien machte die Staatsführung des Osmanischen Reiches die Armenier für die militärischen Probleme in Ostanatolien verantwortlich. Das jungtürkische „Komitee für Einheit und Fortschritt“ (İttihad ve Terakki Cemiyeti) beschloss die Vernichtung der Armenier und reorganisierte dafür die hauptsächlich aus Kurden, freigelassenen Strafgefangenen und Flüchtlingen aus dem Balkan und Kaukasusgebiet bestehenden Banden (Çete) der Spezialeinheit Teşkilat-ı Mahsusa.[18] Die armenischen Soldaten der türkischen Armeen wurden entwaffnet, dann teilweise getötet und teilweise in Arbeitsbataillonen zusammengefasst. Wenig später wurden mehrere dieser Bataillone hingerichtet.[19]

Im April und im Juni 1915 erfolgten Razzien gegen die armenische Elite in Istanbul. Die treibende Kraft dahinter war Innenminister Talaat Pascha, der sich gegen den Widerstand von Kollegen, die internationale Verwicklungen befürchteten, für die Entfernung der Armenier aus der Hauptstadt einsetzte.[20] Nach offizieller Darstellung betrug die Zahl der Verhafteten 2345.[21]

Die ersten Deportationen geschahen in Anatolien bereits im Februar und April, also vor dem eigentlichen Deportationsdekret Talaat Paschas vom 27. Mai 1915. Sie verfolgten zunächst noch nicht das planmäßige Ziel der Vernichtung. Diese frühen Deportationen aus Adana, Zeytun und Dörtyol führten ins Landesinnere.[22]

Bis in den Juli des Jahres 1915 hinein wurden die meisten Armenier zunächst in ihren Hauptsiedlungsgebieten an einigen Orten konzentriert, überwiegend in den Hauptstädten der betroffenen Vilayets.[23] Sie wurden entweder gleich dort von türkischen Polizisten und Soldaten oder kurdischen Hilfstruppen ermordet[24] oder auf Befehl von Talaat Pascha ab dem 27. Mai 1915 auf Todesmärsche über unwegsames Gebirge Richtung Aleppo geschickt. Dabei ging es nicht nur um eine Umsiedlung. Max Erwin von Scheubner-Richter, der damalige deutsche Vizekonsul in Erzurum, erklärte dazu Ende Juli 1915 in einem Schreiben an den Botschafter Wangenheim:

„Von den Anhaengern letzterer [i.e. der 'schrofferen Richtung'] wird uebrigens unumwunden zugegeben, dass das Endziel ihres Vorgehens gegen die Armenier die gaenzliche Ausrottung derselben in der Tuerkei ist. Nach dem Kriege werden wir „keine Armenier mehr in der Türkei haben“ ist der wörtliche Ausspruch einer maßgebenden Persoenlichkeit. Soweit sich dieses Ziel nicht durch die verschiedenen Massakers erreichen lässt, hofft man, dass Entbehrungen der langen Wanderung bis Mesopotamien und das ungewohnte Klima dort ein Uebriges tun werden. Diese Loesung der Armenierfrage scheint den Anhaengern der schroffen Richtung, zu der fast alle Militär- und Regierungsbeamte gehoeren, eine ideale zu sein. Das tuerkische Volk selbst ist mit dieser Loesung der Armenierfrage keineswegs einverstanden und empfindet schon jetzt schwer die infolge der Vertreibung der Armenier ueber das Land hier hereinbrechenden wirtschaftlichen Not.[25]

Der später im Bayburt-Verfahren wegen seiner Beteiligung am Völkermord hingerichtete Landrat Nuri sagte später vor Gericht aus, er habe den geheimen Befehl erhalten, keinen Armenier am Leben zu lassen.[26] General Vehip Pascha, Oberkommandierender der 3. Armee erklärte nach dem Krieg vor der sogenannten Mazhar-Kommission:

„Die Deportationen der Armenier wurden im völligen Widerspruch zur Menschlichkeit, Zivilisation und behördlichen Ehre durchgeführt. Die Massaker und die Ausrottung der Armenier, der Raub und die Plünderung ihres Eigentums waren das Resultat von Entscheidungen, die vom Zentralkomitee des Komitees für Einheit und Fortschritt ausgingen.[17]

Die Deportationen wiesen überall dasselbe Grundmuster auf. Maßnahmen zur Wiederansiedlung wurden nicht getroffen, alle Angebote anderer Staaten, den Deportierten während der Märsche oder am Zielort humanitäre Hilfe zu leisten, lehnte Istanbul strikt ab.[27] Die Zentralregierung ergriff harte Maßnahmen gegen Gouverneure und Landräte, die sich den Deportationsbefehlen widersetzten. Die Gouverneure von Ankara, Kastamonu und Yozgat wurden abgesetzt [28] und die Landräte von Lice, Midyat, Diyarbakir[29] und Beşiri sowie die Gouverneure von Basra und Müntefak wurden aus diesem Grunde ermordet oder hingerichtet.[30] Militärische Erfordernisse für die Deportation scheiden aus, da der Verdacht auf Zusammenarbeit mit dem Feind sich nicht auf Frauen und Kinder und frontferne Armenier erstrecken konnte. Die Deportation betrafen aber nahezu die gesamte armenische Zivilbevölkerung Anatoliens.[31][32] Auch waren sie nicht die Folge eines Bürgerkrieges, da es keine zentral orchestrierte landesweite Rebellion der Armenier gab.[17] Allen Beteiligten und Verantwortlichen muss klar gewesen sein, dass die „Delokalisierung“ (Osmanisch tehcîr oder teb'îd, تهجير oder تبعيد) unter den Bedingungen von 1915/16 einem Todesurteil sehr nahe kommen musste.[4]

In den schließlich erreichten Lagern im heutigen Syrien starben die Armenier mangels Versorgung durch Auszehrung und Seuchen,[17] sofern sie nicht unterwegs durch Angriffe kurdischer Stämme ums Leben kamen.[33] Nach Darstellung des deutschen Offiziers im Dienste der osmanischen Armee und Augenzeugen der Ereignisse, Rafael de Nogales, wurden die Armenier in den Todeszügen mancherorts von Zivilisten beschützt und versteckt. An anderen Orten musste die Gendarmerie die Kolonne vor Angriffen der Bevölkerung schützen.[34] Augenzeugenberichte über die Geschehnisse bei den inhumanen Deportationen sind beispielsweise in deutschen diplomatischen Aktenstücken erfasst und von Lepsius 1919[35] und Gust 2005[36] veröffentlicht worden.

Vereinzelt gab es erbitterten armenischen Widerstand. So erhoben sich im April 1915 die Armenier in Van und ließen sich nach erfolgreichem Widerstand „zahlreiche Schandtaten gegen die wehrlose muslimische Bevölkerung zuschulden kommen“.[17] Dieser Aufstand galt der Zentralregierung ebenso als Rechtfertigung für ihr Vorgehen wie die revolutionäre Gewalt der Huntschak-Aktivisten, die indes die Beseitigung aller jener armenischen und nichtarmenischen Repräsentanten praktizierte, die ihren Zielen im Wege standen, und damit staatliche Repressionen gegen die armenische Bevölkerung provozieren wollten, um insbesondere Russland zum Eingreifen zu bewegen.[17][37] Ferner gab es die sogenannten armenischen Fedayin, die von Persien oder Russland aus „in ganz Armenien Schrecken bei Türken und Kurden“ verbreitete.[38]

In den folgenden zwei Jahren wurden nach und nach auch die in den westanatolischen Provinzen lebenden Armenier – mit Ausnahme von Konstantinopel und Smyrna, wo sich der deutsche General Liman von Sanders unter Androhung von militärischen Gegenmaßnahmen gegen die Deportationen und Massaker stellte [39] – deportiert oder ermordet.

Etwa 100.000 Armenier überlebten die Todesmärsche, etwa 500.000 gelang die Flucht. Je nach Schätzung kamen etwa 300.000[40] bis 1.500.000 Armenier um. Hunderttausende Armenier, die den Völkermord überlebten, emigrierten.

Nachkriegszeit

1919-1921 fanden vor einem Militärgericht des Osmanischen Staates die Istanbuler Prozesse (Unionistenprozesse) statt. Erstmals in der Rechtsgeschichte wurde der Versuch unternommen, Staats- und Kriegsverbrechen auf Regierungsebene zu ahnden. Mit der Anklage von 31 Ministern der Kriegskabinette, die dem Komitee für Einheit und Fortschritt (Ittihat ve Terakki Cemiyeti), also den Jungtürken angehört hatten, und zahlreichen regionalen und lokalen Beamten, Offizieren und Funktionären wollte man die Hauptverantwortlichen des Völkermordes zur Rechenschaft ziehen. Unter den Angeklagten befanden sich unter anderem Talaat Pascha (ehemaliger Großwesir), Enver Pascha (ehemaliger Kriegsminister) und Cemal Pascha (ehemaliger Marineminister). Diese entzogen sich dem Prozess und dem Urteil jedoch durch Flucht nach Deutschland und wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt.[41]

Der Großwesir Damad Ferid Pascha gestand am 11. Juni 1919 die Verbrechen öffentlich ein.[42] Spätere türkische Regierungen ließen den Begriff Völkermord nicht gelten und stellten die Ermordungen als Folgen von Kriegshandlungen dar, ohne sich davon zu distanzieren.[43] Während andere westeuropäische Staaten auf eine Verurteilung des Völkermordes drängten, unterstützte die deutsche Regierung lange Zeit die Position der türkischen Führung. Eine Dokumentation des deutschen Geistlichen und Orientkenners Johannes Lepsius zum Völkermord an den Armeniern wurde im August 1916 von der Reichsregierung verboten.[44] Lepsius konnte jedoch nach dem Krieg eine Sammlung von aussagekräftigen, teilweise durch ihn bearbeiteten Aktenstücken des deutschen Auswärtigen Amtes publizieren,[35] die bis heute – auch in einer 2005 veröffentlichten, unverfälschten Auswahl [36] – eine der Hauptquellen für die Vorgänge ist.

Nach dem Vertrag von Sèvres von 1920 war die Gründung eines unabhängigen armenischen Staates vorgesehen, dessen Grenzen der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson im Auftrag der Signatarmächte des Vertrages festlegte.[45] Das Osmanische Reich sollte aufgeteilt werden. Istanbul und die Meerengen kamen unter alliierte Kontrolle. Griechische Truppen besetzten 1919 Izmir und rückten vom Westen ins Landesinnere vor. In Ankara formierte sich die türkische Nationalbewegung unter Mustafa Kemal, dem späteren Atatürk. Damit begann der Türkische Unabhängigkeitskrieg. Im Osten kam es nach schweren Kämpfen zwischen der türkischen Nationalbewegung und der armenischen Republik im Jahre 1920 zum Vertrag von Gümrü zwischen Ankara und Eriwan, bei dem der heutige Grenzverlauf festgelegt wurde. Das Ergebnis dieses Vertrages wurde 1921 nach dem Sieg der Roten Armee und der Gründung der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik im Vertrag von Moskau bestätigt. Im Westen besiegten die türkischen Truppen in mehreren Etappen die griechische Invasionsarmee. Der Krieg endete mit der Niederlage der griechischen Truppen und der Gründung der Republik Türkei.

Am 24. April 1920 bezeichnete Mustafa Kemal den Völkermord an den Armeniern bei seiner Rede zur Eröffnung des Parlaments in Ankara als „eine Schandtat der Vergangenheit“.[46] Zu den drei jungtürkischen Führern hatte er ein gespanntes Verhältnis.[47] Da diese als Hauptverantwortliche der Deportation galten, wollte er sie auch nicht in den Reihen der türkischen Nationalbewegung sehen.[48] Einem amerikanischen Diplomaten gegenüber ging Mustafa Kemal von 800.000 Toten aus und befürwortete eine harte Bestrafung der Täter.[49]

Am 15. März 1921 erschoss der armenische Student Soghomon Tehlirian im Berliner Exil den ehemaligen Innenminister Talaat Pascha, einen der Hauptverantwortlichen für den Genozid.[50] Auch aufgrund der Darlegung der Geschehnisse in Armenien durch Augenzeugen (z. T. Überlebende wie Bischof Krikor Balakian) wurde der Täter aber vor Gericht freigesprochen.[50] Wie sich später herausstellte, war Tehlirian Mitglied eines armenischen Geheimbundes namens Nemesis, der Beteiligte an dem Völkermord ermordete.[51] Er hatte zuvor bereits in İstanbul einen türkischen Politiker erschossen.[51]

Am 31. März 1923 erklärte die Regierung Mustafa Kemals eine allgemeine Amnestie (Aff-ı Umumi) für die im Zusammenhang mit dem Völkermord Angeklagten.[52]

Das umstrittene Hitler-Zitat

In einer Rede vom 22. August 1939 soll Hitler vor Offizieren der Wehrmacht über den noch zu erobernden „Lebensraum im Osten“ gesagt haben: „Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?“ [53] Die Echtheit dieses Dokumentes wurde jedoch schon während der Nürnberger Prozesse angezweifelt und nicht zur Anklage zugelassen, da sich der Urheber nicht mehr feststellen ließ.

Das Für und Wider der Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern

Politische Einstellungen und Entscheidungen

In den internationalen Stellungnahmen zum Völkermord geht es bis heute in erster Linie um die Anerkennung des Völkermordes und das Benennen der Verantwortlichen dafür, in zweiter Linie um die Forderung von Reparationszahlungen.

Viele Länder der Erde haben seit 1965 die Vernichtung der Armenier durch den türkischen Staat in Resolutionen, Beschlüssen oder Gesetzen als Genozid entsprechend der UN-Völkermordkonvention von 1948 bewertet. (u. a. Argentinien, Belgien, Griechenland, Italien, Kanada, Niederlande, Russland, Schweden, Schweiz, die Slowakei, Uruguay und Zypern).[54][55] Das Europäische Parlament hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den türkischen Staat zu einer Voraussetzung des EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einer weiteren Beschlussfassung die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt.[56]

Die türkische Regierung wehrt sich bis heute gegen eine Bewertung der damaligen Vorgänge als Völkermord[3] und versucht mit wechselndem Erfolg durch politischen Druck und Ausschlüssen bei internationalen Auftragsvergaben anderslautende Entschließungen und Veröffentlichungen zu beeinflussen.[57] Innertürkische Kritiker der offiziellen Sichtweise wie Orhan Pamuk müssen mit Verhaftungen und Strafandrohungen rechnen. Pamuk wurde der öffentlichen Verunglimpfung des Türkentums angeklagt, weil er im Februar 2005 in einem Interview mit dem Zürcher Tages-Anzeiger offen über die Ereignisse gesprochen hatte. Das Verfahren wurde aber aus formalen Gründen eingestellt.[58]

Das dem Minister Hüseyin Çelik unterstehende türkische Erziehungsministerium veranlasste am 14. April 2003 mit einem Rundschreiben die Schüler aller Primar- und Sekundarschulen dazu, an einem Aufsatzwettbewerb gegen die „haltlosen Völkermord-Behauptungen“ der Armenier, Pontosgriechen sowie Syrisch-Orthodoxen mitzuwirken.[59]

Die Türkei wirft Ländern wie Frankreich und Russland vor, Parlamentsbeschlüsse zu erlassen, ohne auf die eigene grausame Vergangenheit mit vielen Völkermorden zu blicken.[60] Als beispielsweise die Französische Nationalversammlung 2001 eine Resolution verabschiedete, welche die Leugnung des Völkermords (in Frankreich unter dem Begriff Negationismus diskutiert) unter Strafe stellen sollte, kam es zu schweren diplomatischen Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Boykotten durch die Regierung in Ankara.[57]

In Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 von der französischen Nationalversammlung ein von der Sozialistischen Partei (PS) eingebrachter Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen. Sollte dieser Gesetzentwurf auch den Senat passieren, so wird die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern analog zur Holocaustleugnung in Frankreich in Zukunft mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 45.000 Euro bestraft.[61]

Der Deutsche Bundestag debattierte in seiner Sitzung vom 24. April 2005 erstmals eine von CDU/CSU vorgelegte Entschließung, die die Türkei aufforderte, sich zu ihrer historischen Verantwortung für die Massaker an armenischen Christen im Osmanischen Reich zu bekennen. Den Begriff „Völkermord“ vermied der Antrag zunächst. Dieser Antrag wurde am 15. Juli 2005 vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme verabschiedet. In der Begründung des Antrages wurde nun der Begriff „Völkermord“ ausdrücklich verwendet.[62]

Auch in Deutschland lebende Türken lehnen die Bewertung als Völkermord ab. So fand am 18. März 2006 u. a. eine vom Verwaltungsgericht unter strengen Auflagen zugelassene Demonstration von rund 1350 bis 1700 türkischstämmiger Nationalisten (Polizeiangaben) in Berlin statt, die das Motto „Talat-Pascha-Operation“ trug.[63] Ursprünglich sollte dabei der Völkermord an den Armeniern geleugnet werden.[64]

Der Staat Israel verwendet die Begriffe Völkermord und Genozid in Bezug auf die Vorkommnisse von 1915/16 nicht.[65][66]

Die wissenschaftlichen Untersuchungen

Der Völkermord an den Armeniern ist von einer Vielzahl von international renommierten Wissenschaftlern erforscht worden. Sie kamen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die den Völkermord bestätigen oder seine Anerkennung ablehnen. Nur wenige der diesbezüglichen Veröffentlichungen konnten unter Literatur und Quellen aufgenommen werden.

Die wissenschaftlichen Arbeiten stützen sich hauptsächlich auf folgende Grundlagen:

  • Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Sie stammen aus dem diplomatischen Archiv des (kriegsverbündeten) Deutschen Reichs und beinhalten die Berichte der deutschen Konsuln, Vizekonsuln und Wahlkonsuln in Trapezunt, Adana, Alexandrette, Mossul, Samsun, Erzurum, Aleppo und Täbris aber auch Berichte von zahllosen weiteren Zeitzeugen (Offizieren, Missionaren, Mitarbeitern der Bagdadbahn, Ärzten, Krankenschwestern, Journalisten, Ingenieuren usw.).[67][36] Diese Berichte waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterlagen verschiedenen Geheimhaltungsstufen. Die berichterstattenden Diplomaten gerieten mit ihren Positionen fast durchweg in Widerspruch zu ihren Vorgesetzten in Berlin.
  • Dokumente aus den Archiven Österreich-Ungarns, die im Österreichischen Staatsarchiv, Wien lagern.[68][69] Zum Haus-, Hof- und Staatsarchiv gehört das Gesandtschaftsarchiv Konstantinopel, das Dokumente zu Armenischen Fragen und Reformen, zu den Armenischen Unruhen 1895-1911 und zu Internationalen Verhandlungen über die Reformen in Armenien, Juni 1913 bis Juli 1914 enthält. Das Politischen Archiv bietet Dokumente zu Türkei 1915-1918[70]
  • Dokumente aus den USA: im Nationalarchiv, Washington eine Record Group zu International Affairs of Turkey, 1910-1929,[71] Mikrofilme der Armenian National Delegation Papers, 1912-1924[70][72], Augenzeugenberichte US-amerikanischer Botschafter und Konsuln[73][74][75]
  • Augenzeugenberichte von im osmanischen Reich tätigen Missionaren[76][77][78][79][80] (u. a. aus Dänemark, Schweiz, Holland) und weiteren Zeitzeugen.[81][82][83][84]
  • Zeugnisse von Überlebenden[85][86][87] (einige Hundert wurden z. B. auf Video festgehalten)[88]
  • Osmanische Quellen wie beispielsweise die Protokolle der Istanbuler Prozesse, Sitzungsprotokolle des osmanischen Parlamentes, Berichte der postjungtürkischen parlamentarischen Untersuchungungskommission und der sogenannten Mazhar-Kommission, Zeitungen.[70]
  • Armenische Quellen wie die Nachkriegsbestände des Istanbuler Patriarchats, die in Jerusalem lagern.[89]

Die Anerkennung des Völkermords hängt im wesentlichen davon ab, ob die Historiker die vorliegenden Quellen und deren Inhalte als zuverlässig einschätzen oder diese als unzuverlässig oder verfälscht einschätzen. Das gilt auch für die Frage, wer die Verantwortung für den Völkermord trug und ob dieser zentral geplant war.

Infrage gestellt worden sind beispielsweise:

  • die von Lepsius herausgegebenen und teilweise bearbeiteten Dokumente
  • Augenzeugenberichte und Erinnerungen Beteiligter
  • Inhalte und Bewertung der Telegramme, Befehle und mündlichen Äußerungen Talaat Paschas
  • Inhalte und Bewertung mündlicher Äußerungen Mustafa Kemals (Atatürks)
  • Geschätzte Opferzahlen

Völkerrechtliche Einordnung

Die Berechtigung und Notwendigkeit, die Geschehnisse von 1915/16 als Völkermord zu bezeichnen, resultiert aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (offiziell: Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG).

Diese Konvention geht auf das jahrelange Betreiben des polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin zurück, der sich ausdrücklich auf die armenische Tragödie, sowie später auf den sich abzeichnenden Holocaust bezog. Die Konvention wurde am 9. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 260 A (III) in New York beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft.[90]

Der Beitritt der Republik Türkei geschah am 31. Juli 1950. Für die Republik Türkei trat die Konvention am 12. Januar 1951 in Kraft. Damit erkannte die Republik Türkei auch die Definitionen in den Artikeln I und II an.[90]

Sie lauten in deutscher Übersetzung[90]:

Art. I
Die Vertragsparteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.
Art. II
In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Nach den historischen Dokumenten und Zeugnissen sowie den Ergebnissen der Forschung sind II a, b, c und e als gegeben anzusehen.[91]

Zur Erfüllung des Tatbestands ist der Vorsatz entscheidend. Dem entspricht, dass die Verantwortlichen das „armenische Problem“ durch Aussiedlung „lösen“ wollten, um damit und mit den damit verbundenen Umständen die Armenier als nationale, ethnische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Dieser Vorsatz ist in historischen Quellen und wissenschaftlichen Untersuchungen ausreichend dokumentiert worden.[91] Diese Quellen und Untersuchungen werden zum Teil auch in diesem Artikel angeführt.

Dieser Vorsatz – der eine entscheidende Voraussetzung für die Einordnung als Völkermord ist – wird von der türkischen Regierung, manchen türkischen Politikern und einigen Wissenschaftlern als nicht hinreichend belegt angesehen. Dies stützt sich hauptsächlich auf eine andere Bewertung der Quellen. Es wird darauf hingewiesen, dass bisher kein expliziter, schriftlicher Völkermordbefehl nachgewiesen worden sei.[3][2][92][93][94]

Der Unterausschuss für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten der UN-Menschenrechtskommission erwähnte die Ereignisse am 29. August 1985 in einem Bericht über Völkermordverbrechen als Genozid. Durch die Annahme des im wesentlichen vom Sonderberichterstatter Nicodème Ruhaschyankiko aus Ruanda als Sachverständigem erarbeiteten Berichtes wurde der Völkermord an den Armeniern von diesem Unterausschuss der UNO anerkannt.[95][96][97]

Zusammenfassung der türkischen Haltung zum Völkermord

Allem vorangehend hierzu die öffentliche Seite und Stellungnahme aus staatlicher Sicht:[98]

Die türkische Leugnung des Genozids bedeutet nicht die grundsätzliche Leugnung Hunderttausender Toter. Die Türkei geht von ca. 300.000[40] armenischen Opfern aus und betrachtet die Deportationen als Notmaßnahme eines Staates, der um seine Existenz bangen musste und sich der Loyalität seiner armenischen Untertanen nicht sicher gewesen sei.[99] Türkische Wissenschaftler verneinen eine vorsätzliche und geplante Vernichtung und vertreten den Standpunkt, dass diese historisch nicht belegt sei.[100] Die vielen Toten schreibt die türkische Historiographie Überfällen, Hunger und Seuchen zu und verweist auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände,[101] bei denen auch 570.000 Türken umgekommen seien.[102] Türkische Wissenschaftler betrachten die kontrovers diskutierten Andonian-Dokumente[103] als Fälschung.[104] Toynbees Blue Book und die Memoiren des amerikanischen Botschafters Morgenthau bewerten sie als parteiisch.[105][106] Zudem bemängeln sie die Beweisaufnahme der Istanbuler Prozesse,[107] und machen geltend, dass es eine Reihe von jungtürkischen Erlassen gab, die Deportierten gut zu behandeln.[108] Die türkische Sicht wird von einer deutlichen Mehrheit internationaler Historiker abgelehnt. Einzelne nicht-türkische Wissenschaftler wie Justin McCarthy,[109] Roderic Davison, J. C. Hurewitz, Bernard Lewis, Guenter Lewy, Heath Lowry, Andrew Mango, Stanford Shaw und Norman Stone unterstützen türkische Argumentationen.

Verwendete Termini im Türkischen sind Ermeni soykırımı iddiaları („Behauptungen des Völkermords an den Armeniern“) und Sözde ermeni soykırımı („Angeblicher Völkermord an den Armeniern“).

Quellen, Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. a b Stefanos Yerasimos: Azgelişmişlik Sürecinde Türkiye. Istanbul 1977, S. 554f.
  2. a b Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.): Das Ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland. Münster 1998, S. 58
  3. a b c Seite des Kultur- und Tourismusministeriums der Republik Türkei
  4. a b c d e f g h i j Kreiser und Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 371-377
  5. Vgl. dazu die Dissertation von Karl Binswanger: Untersuchungen zum Status der Nichtmuslime im Osmanischen Reich des 16. Jh. Mit einer Neudefinition des Begriffs Dhimma. München 1977
  6. Wilhelm Baum: Die Türkei und ihre christlichen Minderheiten: Geschichte - Völkermord - Gegenwart. Klagenfurt-Wien 2005, S. 76
  7. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006, S. 338
  8. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 61ff.
  9. Siehe Kapitel Der Artikel 61 in Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 69
  10. Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern. München und Wien 1993, S. 74ff
  11. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 69
  12. Arnold Hottinger: 7mal Naher Osten. München 1972, S. 40
  13. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 96f.
  14. Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern. Die Tragödie des ältesten Christenvolkes der Welt. München-Wien 1993, S.110 ff.
  15. Kamuran Gürün: Ermeni Dosyası. TTK Verlag, Ankara 1983, S. 163-166
  16. Berlin und Klenner: Völkermord oder Umsiedlung. Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich. Darstellung und Dokumente. Köln 2006, S. 33f.
  17. a b c d e f Hans-Lukas Kieser: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16: neueste Publikationen
  18. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 54ff.
  19. Yves Ternon: Bericht über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. In: Tessa Hofmann (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens. Göttingen und Wien 2000, S. 57
  20. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006, S. 678
  21. Esat Uras: Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi. Istanbul 1987, S. 612
  22. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 63
  23. Yves Ternon: Bericht über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. In: Tessa Hofmann (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens. Göttingen und Wien 2000, S. 67ff
  24. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005, S. 25
  25. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005, S. 219 oder: auf armenocide.de
  26. Tercüman-ı Hakikat vom 5. August 1920, zitiert nach Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 68
  27. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 72
  28. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 69
  29. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen Verlag Springe 2005, S. 210 oder 1915-07-17-DE-002
  30. Abidin Nesimi: Yılların İçinden. Istanbul o.J., S. 39 f.
  31. Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 72
  32. Vgl. dazu auch die offiziellen osmanischen Dokumente
  33. Guenter Lewy: The Armenian Massacres in the Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. Utah 2005
  34. So der deutsche Offizier in Dienste der osmanischen Armee Rafael de Nogales: Vier Jahre unter dem Halbmond. Berlin 1925, S. 78-98
  35. a b Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919
  36. a b c Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005
  37. Fischer Weltgeschichte: Der Islam II. Die islamischen Reiche nach dem Fall von Konstantinopel. Frankfurt am Main 1974, S. 135
  38. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 105-108
  39. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen Verlag Springe 2005, S. 537ff. oder 1916-11-25-DE-002
  40. a b Kamuran Gürün: Ermeni Dosyası. 3. Auflage, Ankara 1985, S. 227
  41. Übersetzung des Urteils in: Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 353-364. Vgl auch die englische Fassung
  42. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. rororo Aktuell 1998
  43. Beispielhaft: Mustafa Kemal bei der Parlamentseröffnung am 23. April 1920
  44. Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919, Vorwort, S. V
  45. Der Vertrag von Sèvres (engl.), darin ab Artikel 88
  46. Kazım Öztürk (Hrsg.): Atatürk'ün Açık ve Gizli Oturumlarındaki Konuşmaları. Bd. 1, Ankara 1992, S. 59
  47. Gazi Mustafa Kemal: Nutuk. Bd. 3, Istanbul 1934, S. 164f.
  48. Atatürk Araştırma Merkezi: Atatürk Söylev ve Demeçleri. Ankara 1989, Bd. 3, S. 3, 8 und 12ff.
  49. Rauf Orbay: Rauf Orbay'ın Hatırları. In: Yakın Tarihimiz. Bd 3, S. 179
  50. a b Detaillierte Gerichtsprotokolle
  51. a b Rolf Hosfeld: Operation Nemesis. Köln 2005, S. 300ff
  52. Chronologie des Jahres 1923 (Türkisch)
  53. FES Netzquelle: Angebliche Mitschrift einer Ansprache Hitlers vor Offizieren der Wehrmacht, 22. August 1939
  54. Links zu allen Resolutionstexten
  55. Dokumentation der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, S. 30 (PDF)
  56. PDF des Europäischen Parlaments
  57. a b Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 65
  58. Prozess gegen Schriftsteller Orhan Pamuk eingestellt
  59. Tessa Hofmann: christliche Minderheiten in der Türkei
  60. Tageszeitung Sabah: Erdoğan an Sarkozy: „Frankreich soll erst vor der eigenen Haustür kehren“
  61. Klaus Dienelt: Türken über Frankreich wegen Armenier-Gesetz erbost (PDF)
  62. Bericht des EPD mit Link zum Wortlaut des Antrages
  63. Das große Projekt 2006: Berlin - Die Talat-Pascha-Operation. Nimm deine Fahne und komm nach Berlin!(armenianquestion.org)
  64. Ebd. In dem Aufruf ist die Rede davon, die „Lüge vom Völkermord an den Armeniern abzuwehren“. Talat Pascha wird dort als großer Staatsmann gefeiert.
  65. Türkische Meldung vom 15. März 2007
  66. Armenische Meldung vom 15. März 2007
  67. Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919
  68. Österreich-Armenien 1872-1936: Faksimilesammlung diplomatischer Aktenstücke. herausgegeben und eingeleitet von Artem Ohandjania. 3. Aufl. Wien 1995
  69. Institut für Armenische Fragen (Hrsg.): The Armenian Genocide. 2 Bde. München 1987 u. 1988
  70. a b c Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, Bibliographie
  71. Auswahl der wichtigsten Dokumente in: Ara Sarafian (Hrsg.): United States Official Records On The Armenian Genocide 1915-1917. Gomidas Institute 2004
  72. The Armenian Genocide and America's Outcry: A Compilation of U.S. Documents 1890-1923. Washington, DC: Armenian Assembly of America, 1985
  73. Lewis Einstein: Inside Constantinopel. A Diplomat's Diary April-September 1915. London 1917
  74. Henry Morgenthau: Ambassador Morgenthau's Story. New York 1926
  75. Leslie A. Davis: The Slaughterhouse Province. An American Diplomat's Report on the Armenian Genocide 1915-1917. New Rochelle 1989
  76. Zu dem Material aus Schweizer Missionsarchiven siehe: Hans-Lukas Kieser: Der verpasste Friede Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei 1839-1938
  77. Henry Riggs: Days of Tragedy in Armenia. Personal Experiences in Harpoot 1915-1917. Michigan 1997
  78. Maria Jacobsen: Diaries of a Danish Missionary. Harpoot 1907-1919. Princeton 2001
  79. Jakob Künzler: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges Potsdam, 1921 (Neuaufl. Chronos-Verlag, Zürich 2. Neuauflage 2004
  80. Tacy Atkinson: The German, the Turk and the Devil made a Triple Alliance. Harpoot Diaries, 1908-1917. Princeton 200
  81. Martin Niepage: Eindrücke eines deutschen Oberlehrers aus der Türkei. Tempelverlag, Potsdam 1919.
  82. Armin T. Wegner: Das Zelt. Aufzeichnungen, Briefe, Erzählungen aus der Türkei. Berlin 1926
  83. Armin T. Wegner: Der Weg ohne Heimkehr. Ein Martyrium in Briefen. Dresden 1919
  84. Harry Stuermer: Zwei Kriegsjahre in Konstantinopel. Skizzen deutsch-jungtürkischer Moral und Politik. Lausanne 1917
  85. Pailadzo Captanian: 1915. Der Völkermord an den Armeniern. Eine Zeugin berichtet. Leipzig 1993
  86. Jacques D. Alexanian: Le Ciel état noir sur L'Euphrate. Paris 1988
  87. Vahram Dadrian: To the Desert. Pages from my Diary. Princeton 2003
  88. Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum: Wie Geschichte die Gegenwart bestimmt
  89. Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006
  90. a b c Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
  91. a b Markus M. Haefliger: Das Missverständnis um den Armenier-Genozid
  92. Cem Özgönül: Der Mythos eines Völkermordes - eine kritische Betrachtung der Lepsiusdokumente sowie der deutschen Rolle in Geschichte und Gegenwart der armenischen Frage, Önel- Verlag, Köln 2006
  93. Hikmet Özdemir: Toynbee'nin Ermeni Sorununa Bakışı (PDF)
  94. EATA- Zusammenfassung der türkischen Sicht (PDF)
  95. Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 84
  96. Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament: Postulat: Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern im Jahr 1915
  97. Dokumentation der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, S. 14f (PDF)
  98. [1]
  99. Bericht von Botschafter Wangenheim 1913
  100. Vgl. türkischsprachiger Artikel mit Dokumenten auf der Website der Türk Tarih Kurumu
  101. Justin McCarthy: Death and Exile - The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. Princeton 1995
  102. Vgl. dazu Prof. Hikmet Özdemir in der Welt-Online
  103. Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. München 1996, SW Talat-Paşa-Telegramme
  104. Şinasi Orel, Süreyya Yuca The Talat Pasha Telegrams - Fake
  105. Hikmet Özdemir: Toynbee'nin Ermeni Sorununa Bakışı
  106. Heath Lowry: The story behind Ambassador Morgenthau's Story
  107. Prof. Lewy zum Thema
  108. Die beiden aussagekräftigsten von fünf Dokumenten, die das Staatsarchiv der Türkei im Internet diesbezüglich veröffentlicht hat: Erlass zur ärztlichen Behandlung und Antwort einer Sicherheitsbehörde zum Schutz der Armenier vor Übergriffen
  109. Vgl. dazu Justin McCarthy, Esat Arslan, Ömer Turan et. al.: The Armenian Rebellion at Van. Utah 2006

Siehe auch

Filme

Musik

Literatur

Fachliteratur

  • Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung, Hamburg : Hamburger Ed., 2004. ISBN 3-930908-99-9
  • Wilhelm Baum: „Die Türkei und ihre christlichen Minderheiten: Geschichte - Völkermord - Gegenwart", Kitab Verlag, Klagenfurt-Wien 2005, ISBN 3-902005-56-4
  • Peter Balakian: Die Hunde vom Ararat. Eine armenische Kindheit in Amerika, Zsolnay Verlag, Wien 2000, ISBN 3552049517 (halbdokumentarisch)
  • Peter Balakian: The Burning Tigris. The Armenian Genocide and America's Response, Harper-Collins, New York 2003, ISBN 0-06-019840-0
  • Viscount James Bryce: The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire 1915-1916 Taderon Press, ISBN 1-903-65651-6,, elektronische Fassung des Originals aus dem Jahr 1916 [2]
  • Mihran Dabag: Jungtürkische Visionen und der Völkermord an den Armeniern, in: Dabag / Platt: Genozid und Moderne (Band 1), Opladen 1998. ISBN 3-8100-1822-8
  • Helmut Donat (Hrsg.): Armenien, die Türkei und die Pflichten Europas, Donat Verlag, Bremen 2005
  • Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern und syrischen Christen, Frankfurt/Main 2005
  • Gesellschaft für bedrohte Völker (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens: Die Verhandlungen des türkischen Völkermordes an den Armeniern vor dem Ständigen Tribunal der Völker (Paris, 13.-16.4.1984), Göttingen 1985
  • Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts, Verlag zu Klampen, 2005, ISBN 3-934920-59-4
  • Tessa Hofmann (Hrsg.): Armenier in Berlin - Berlin und Armenien, Der Beauftragter des Senats für Integration und Migration, Berliner Landesbehörde, Berlin 2005
  • Tessa Hofmann: Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der Christen im Osmanischen Reich 1912–1922, Münster, London, Berlin: LIT Verlag, 2004, ISBN 3-8258-7823-6
  • Tessa Hofmann: Annäherung an Armenien – Geschichte und Gegenwart, 2., aktualisierte Aufl., C.H. Beck, München 2006, ISBN 3406420230
  • Rolf Hosfeld: Operation Nemesis: Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern. Köln 2005, ISBN 3462034685
  • Hans-Lukas Kieser, Schaller, Dominik J. (Hrsg.): „Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah – The Armenian Genocide and the Shoa", Chronos Verlag Zürich, ISBN 3-0340-0561-X
  • Hans-Lukas Kieser (Hrsg.): „Die armenische Frage und die Schweiz (1896-1923) - La question armenienne et la Suisse (1896-1923)", Chronos Verlag, Zürich 1999, ISBN 3-905313-05-7
  • Hans-Lukas Kieser: „Der verpasste Friede - Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei, 1839-1938", Chronos Verlag, Zürich 2000, ISBN 3-905313-49-9
  • Jörg Berlin; Adrian Klenner: „Völkermord oder Umsiedlung? Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich - Darstellung und Dokumente", PapyRossa Verlagsgesellschaft 2006, ISBN 3894383461
  • Jakob Künzler: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges Potsdam, 1921 (Neuaufl. Chronos-Verlag, Zürich 2. Neuauflage 2004 ISBN 3905313065)
  • Therese Lehmann-Haupt: Erlebnisse eines zwölfjährigen Knaben während der armenischen Deportationen: Aufgezeichnet nach dem mündlichen Bericht des Knaben. Donat und Temmen, Bremen 1985, ISBN 3-924444-05-6
  • Johannes Lepsius: Armenien und Europa, 4. u. 5. Aufl., Westend, Berlin 1897
  • Johannes Lepsius: Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei. Tempel-Verlag, Potsdam 1916
  • Johannes Lepsius: Der Todesgang des armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges. Tempel-Verlag, Potsdam 1927
  • Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke, Potsdam, 1919 (Neuausgabe: Verlag Donat & Temmen, Bremen 1986), Hamburg-Bergedorf 1930 (Neuausg. Bremen, 1985)
  • Bernard Lewis: Stern, Kreuz und Halbmond, München, Zürich 1997
  • Guenter Lewy: The Armenian Massacres in Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. The University of Utah Press, Salt Lake City 2005. ISBN 0874808499, Siehe auch [3]
  • Justin McCarthy: Death and Exile - The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. Princeton 1995, 5. Auflage 2004, ISBN 0878500944
  • Cem Özgönül: Der Mythos eines Völkermordes- eine kritische Betrachtung der Lepsiusdokumente sowie der deutschen Rolle in Geschichte und Gegenwart der armenischen Frage, Önel- Verlag, Köln 2006
  • Donald Quataert: The Ottoman Empire 1700-1922, Cambridge University Press, Cambridge/New York 2000
  • Annette Schaefgen: „Schwieriges Erinnern – Der Völkermord an den Armeniern", Metropol Verlag, Berlin 2006, ISBN 393869016X
  • Heinrich Vierbücher: Armenien 1915: Was die kaiserliche Regierung den deutschen Untertanen verschwiegen hat: Die Abschlachtung eines Kulturvolkes durch die Türken, Fackelreiter Verlag (Nachdruck: 4. Auflage. Bremen: Donat, 2004. ISBN 3-934836-73-9.)
  • Huberta von Voss (Hrsg.): Porträt einer Hoffnung. Die Armenier,Verlag Hans Schiler, Berlin 2005, ISBN 3-89930-087-4 (darin u. a. die Texte von Tessa Hofmann, Vahakn N. Dadrian, Taner Akçam und Wolfgang Gust im Kapitel 1. Einführung
  • Christopher J. Walker: Armenia : the Survival of a Nation, London, 1980, zweite Auflage 1990, elektronische Version: [4]
  • Zentrum f. Türkeistudien (Hrsg.): Das Ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland. Münster 1998

Literarische Werke

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