Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
historische Daten aus Wikipedia für die eigene webpage übernehmen
Hallo an alle Wikipedia-Mitarbeiter, für meine private Homepage zum Thema Astrologie und statische Überprüfungen der Korrelation von Sternzeichen und Berufen möchte ich die Daten der Rubrik "Geboren" verwenden, die über die Unterseiten der historischen Jahrestage (z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/21._März) erreichbar sind.
Diese Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und kurze Beschreibung) sollen in einer mySQL-Datenbank gespeichert werden und nach verschiedenen Kriterien abrufbar sein. Zum Beispiel: Suche alle Personen, die den Begriff "Rennfahrer" in ihrer Beschreibung haben und in deren Geburtshoroskop Mars im Schützen steht. Das Resultat würde neben den biografischen Daten (Name, Geb.Datum, Beschreibung) zusätzliche weitere berechnete Informationen enthalten, z.B. Sonne in Wassermann, Mond in Skorpion, Jupiter Quadrat Saturn etc...
Meine Fragen im Speziellen: 1) Reicht es aus, wenn ich als Herkunft der biografischen Daten "Wikipedia" angebe?
2) Müßte ich die Ergebnisliste einer Abfrage (Anzahl auf xy Datensätze limitiert) unter der GNU-Lizenz veröffentlichen oder gilt diese als eigene Wertschöpfung?
3) Gilt dies auch für die historische Daten der Rubriken Sport, Politik etc..?
4) Darf ich die aufbereiteten biografischen Daten als optionale Demodaten (produktspezifisches Dateiformat) für ein kommerzielles Softwareprodukt anbieten?
Für die Antworten vielen Dank im Voraus!
C.T.D.
- Ich denke schon, dass diese Daten als Sammlung (einzelne Geburtsdaten und Namen sind natürlich nicht geschützt) dem Urheberrecht der Wikipedia-Mitarbeiter unterliegen und damit unter die hier verwendete GFDL fallen. Wie man sie nun aber GFDL-konform zu dem von dir geschilderten Zweck verwenden soll - hum, etwa alle Autoren aller Tages-Artikel angeben (neben dem Text der Lizenz natürlich)? Wo bleiben die hiesigen Experten? Helft dem Anfrager mal weiter :-). Es liegt ja im Sinn und Geist unserer "freien Enzyklopädie", dass ihre Daten weiterverwendet werden, also wäre es schön, wenn es möglich würde, Leuten, die sich hier erkundigen, häufiger sinnvoll gangbare Wege für die gewünschte Weiterverwendung zu weisen... Gestumblindi 04:31, 15. Aug. 2007 (CEST)
Erreicht das Logo der RapidShare AG die nötige Schöpfungshöhe um Urheberrechtsstatus zu genießen? (erl.)
Konkret geht es dabei um dieses Logo. Vielen Dank! --Lukas0907 00:51, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Meine persönliche Meinung: Nein. Begründung: Die Schrift ist banal und auf die Erde gibt es kein Urheberrecht. ;-) - Daumenregel: Kann das Logo jemand mit mittleren Fähigkeiten herstellen: Ja, definitiv. Also: keine Schöpfungshöhe. --Soc Frage/Antwort 01:46, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Danke für die schnelle Antwort! :-) Ich hab's mal hochgeladen (Bild:Rapidshare_banner.jpg)... -- Lukas0907 02:07, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Wie kommst du zu der Annahme, dass es auf eine künstlerische Darstellung der Erde kein Urheberrecht gibt? Ich würde dem Logo aufgrund der Darstellung der Erde schon eine Schöpfungshöhe zusprechen. --jodo 14:03, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Ich nicht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:18, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Dann lieg ich wohl mal wieder in Sachen Schöpfungshöhe falsch :) --jodo 14:21, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Ich nicht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:18, 12. Aug. 2007 (CEST)
Vielen Dank für Eure Antworten, solange kein Löschantrag gestellt wird, ist die Sache für mich erledigt. -- Lukas0907 20:52, 13. Aug. 2007 (CEST)
Freie Lizenzen, Remix & Copyleft und die Public Domain
http://archiv.twoday.net/stories/4157270/ --84.60.210.183 02:20, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Haste Dein Passwort verloren, Histo?--sугсго.PEDIA-/+ 14:12, 12. Aug. 2007 (CEST)
Urheberrechte bei Sowjetischen Generalstabskarten
Der Artikel Sowjetische Generalstabskarte verlinkt auf mehrere kostenlose Downloadmöglichekeiten solcher Karten. Sie werden also faktisch wie public domain behandelt. Sind sie das aber wirklich - und wenn ja, mit welcher Begründung? Es geht mir dabei nicht um Kritik an den Links im Artikel, sondern um die Frage, ob man die Karten für Abbildungen in Artikeln verwerten darf. Ich meine damit nur die downloadbaren Karten, es gibt offensichtlich auch noch jüngere Karten. MBxd1 16:12, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Kostenloswer Download hat nichts mit PD zu tun, die Antwort ist also njet --84.60.239.33 21:37, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Kostenloser Download ist aber ein Hinweis auf public domain, sonst wärs ja illegal. Daher meine Frage. MBxd1 21:43, 12. Aug. 2007 (CEST)
Hat denn da niemand eine fundierte Antwort? Greift da möglicherweise das Argument der staatlichen Veröffentlichung? Oder sind die ganzen Downloadmöglichkeiten wirklich illegal? MBxd1 18:57, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Nur weil etwas runterladbar ist, heißt es noch lange nicht, dass es PD ist, sonst müsste ja die WP auch PD sein.--sугсго.PEDIA-/+ 00:11, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist schon ein Unterschied. Also präzisiere ich mich: Es gibt zahlreiche Downloadmöglichkeiten ohne jeglichen Urheberrechtsvorbehalt, die offensichtlich auch nicht vom Rechteinhaber (wenn es denn einen gibt) autorisiert sind. Das ist dann schon ein Indiz. Ich hatte eigentlich auch eher gehofft, dass hier jemand die tatsächliche Urheberrechtslage für den konkreten Fall der sowjetischen Generalstabskarten kennt. MBxd1 09:14, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Dann wäre Priratebay ein Indiz dafür, dass Transformers (Film in dem PD sei. Nach den Regeln der Vernuft (weder ist in den USA ein (c) für das Bestehen eines Copyrights notwendig, noch gibt es überhaupt ein bekanntes Zeichen, das das Urheberrecht anzeigte) gilt jedes Dokument im Internet als "Alle Rechte vorbehalten", nur wenn Ausschlussgründe dazu kommen, kann ein Abweichen davon okay sein. (zB ein Scan eines Bildes aus dem 18. Jahrhundert). Ohne Ansicht der jeweils einzelnen Karte kann das niemand beantworten. --sугсго.PEDIA-/+ 09:23, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist schon ein Unterschied. Also präzisiere ich mich: Es gibt zahlreiche Downloadmöglichkeiten ohne jeglichen Urheberrechtsvorbehalt, die offensichtlich auch nicht vom Rechteinhaber (wenn es denn einen gibt) autorisiert sind. Das ist dann schon ein Indiz. Ich hatte eigentlich auch eher gehofft, dass hier jemand die tatsächliche Urheberrechtslage für den konkreten Fall der sowjetischen Generalstabskarten kennt. MBxd1 09:14, 15. Aug. 2007 (CEST)
Schweizer Wappen
Hallo. Ich habe von einem Wikipedianer eine CD mit vielen Schweizer Wappen in Hochauflösung bekommen (dazu in EPS, PICT und halt TIFF). Ich könnte doch nun alle Bilder in die deutsche Wikipedia hochladen, weil sie ja Gemeingut sind und daher hier verwendent (sollten/werden darf). Darf ich alle Hochladen? --PetarM ( Frag mich • Bewerte mich ) 16:56, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Wappenfragen beantwortet Steschke...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:58, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Ja, darfst du, sweit es amtliche Wappen sind. Dann bitte mit den Vorlagen
{{Bild-PD-Amtliches Werk}}
und{{Wappenrecht}}
. -- ChaDDy 17:52, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Noch sinnvoller: Auf Commons hochladen. Dann sind sie auch für die anderen Sprachen verwendbar. --Tohma 18:20, 12. Aug. 2007 (CEST)
Unbedingt auf Commons hochladen bitte! --Soc Frage/Antwort 00:39, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Ja klar auf Commons, wenn sie schnell gelöscht werden sollen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 05:50, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Bisher ist vermutlich kein einziges der tausenden dort vorhandenen deutschen Wappen auf Commons gelöscht werden. Während die Rechtslage für Deutschland eindeutig und abschließend geklärt ist, sieht das bei der Schweiz anders aus.--Eigntlich (w) 05:54, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Und genau deshalb die Schweizer Wappen nur in DE-WP hochladen. Sonst ist die Arbeit vielleicht umsonst. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 23:52, 13. Aug. 2007 (CEST)
Links auf anzunehmende Urheberrechtsverletzungen
Ich hatte vor einigen Tagen auf dieser Seite angefragt, ob die vollständige Übernahme von Zeitungsartikeln auf fremde Webseiten erlaubt sei. Da mir ausdrücklich gesagt wurde, das sei nicht der Fall, begann ich Links auf eine Open-Posting-Plattform (Indymedia), die solche Artikel enthielt, zu entfernen. Darauf war dann von einigen Personen (die mir schon seit geraumer Zeit politischen Rechts-POV vorwerfen) zu vernehmen, solange es nicht erwiesen sei, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen würden, seien solche Links zu tolerieren und ich hätte die URV erstmal zu beweisen. Diese "tun wir so als wüssten wir von nichts"-Haltung gibt mir zu denken. Dass Wikipedia rechtlich nicht belangt werden kann, habe ich angenommen. Aber es sollte doch selbstverständlich sein, dass wir uns bei weiterführenden Informationen nicht Inhalten bedienen, denen Urheberrechtsverletzungen zugrunde liegen. Und es geht ja beileibe nicht nur um Indymedia - ich habe mich im konkreten Fall auf diese Webseite konzentriert, weil ich es bedenklich finde, dass ein anonymes Webforum mit extremistischen Beiträgen hier als reputable Quelle salonfähig gemacht werden soll, bzw. bei Teilen der Autorenschaft bereits schon lange ist - als weiteres und viel prekäreres Beispiel sei auch Youtube zu nennen, das hier über 2000-mal verlinkt wird, worunter sehr vieles Fernsehbeiträge sind, Musik-Videoclips, Ausschnitte aus Champions-League-Spielen, von Box-Matches usw.; alles klare Urheberrechtsverletzungen. Wie soll sich die Wikipedia dem gegenüber verhalten - ignorieren, solange die Besitzer des Urheberrechts nicht ihre Ansprüche anmelden und verlangen, den Clip/Artikel etc. zu entfernen und ein blosses " removed due to a copyright claim by XY" auf der Seite prangt? Und was ist dann handkehrum dagegen zu sagen, wenn Leute beginnen, Clips von Serien/Filmen etc. aus nicht offiziellen Quellen hier zu verlinken (falls das ohnehin nicht sowieso schon längst der Fall ist, habe bisher aber noch nichts entdeckt). Ich bitte um ernstgemeinte Antworten, die sich nicht in erster Linie darum drehen, ob man Indymedia mag oder nicht. Oder mich. --ESNRZ 17:33, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Beispiel dazu hier oder ein besonders prekärer Fall hier. --ESNRZ 02:16, 13. Aug. 2007 (CEST)
haGaWiki (hier erledigt)
So wie es scheint, hat das Wiki der Seite hagalil.com alle Wikipedia-Artikel Kategorie:Antisemitismus und der Kategorie:Holocaust übernommen, dies durchwegs ohne Angaben von Herkunft und Versionsgeschichte. Handeln die damit korrekt, habe ich gar etwas übersehen, oder sollte man sie anschreiben und auf diesen Missstand aufmerksam machen? Falls letzteres der Fall ist, wer ist darin schon erfahren und übernimmt das? --ESNRZ 20:30, 12. Aug. 2007 (CEST)
- siehe Wikipedia:Weiternutzung/Mängel --jodo 20:34, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Vielen Dank. --ESNRZ 20:47, 12. Aug. 2007 (CEST)
Panoramafreiheit für Deutschland ade auf Commons?
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Freedom_of_panorama#Germany Wieso wehrt sich hier niemand --84.60.239.33 22:42, 12. Aug. 2007 (CEST)
- Tja, der Benutzer:Nilfanion versucht es hier mit SLAs auf Bilder vom Eiffelturm und dem Atomium mit der Begründung in Frankreich und Belgien gäbe es keine Panoramafreiheit, daher dürften die Fotos hier nicht gezeigt werden. Ich finds irgendwie merkwürdig. In Deutschland gibt es Panoramafreiheit und daran wird auch die aktuelle Disk. in Commons nichts ändern. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 03:39, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Beim Eiffelturm ist die Schutzfrist schon längst abgelaufen. Sowohl Stephen Sauvestre (†1919 [1]) als auch Gustave Eiffel (†1923) sind schon seit mehr als 70 Jahre tod. Also auch ohne Panoramafreiheit ist der schon längst nicht mehr geschützt. Ach ja, siehe auch hier... -- ChaDDy 04:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Die Beleuchtung des Eiffelturms bei Nacht ist in Frankreich gesetzlich geschützt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 05:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist mir bekannt. Die Beleutung hat wohl urheberrechtlichen Schutz (wer ist da eigentlich der Urheber?). -- ChaDDy 07:10, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Die Beleuchtung des Eiffelturms bei Nacht ist in Frankreich gesetzlich geschützt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 05:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Beim Eiffelturm ist die Schutzfrist schon längst abgelaufen. Sowohl Stephen Sauvestre (†1919 [1]) als auch Gustave Eiffel (†1923) sind schon seit mehr als 70 Jahre tod. Also auch ohne Panoramafreiheit ist der schon längst nicht mehr geschützt. Ach ja, siehe auch hier... -- ChaDDy 04:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
Es geht dabei auch um die auch hier fruchtlos geführte Diskussion über Veränderungsmöglichkeiten und Freistellungsmöglichkeiten. Ich habe dazu dort mal was geschrieben, habe jetzt gerade aber keine Lust auf eine Neuformulierung auf Deutsch. Wer über den Umweg englischsprachige Wikipedia Panoramafreiheit und Freistellung kippen will, kann ja wahrscheinlich Englisch.--Wuselig 10:44, 13. Aug. 2007 (CEST)
Urheberrechte "Enzyklopädie des Holocaust"
--LK-Rathenow 18:43, 13. Aug. 2007 (CEST) Hallo, im Rahmen von eigenen Nachforschungen zum Holocaust stieß ich auf Wikipedia. Eine tolle Ergänzung zum mir vorliegenden Buch "Enzyklo- pädie des Holocaust". Habe aber festgestellt, daß auch Wikipedia Lücken hat und möchte diese Lücken schließen. So begab ich mich auf die Suche nach den Rechten an diesem Buch. Der S.Fischer Verlag FFM schrieb mir, daß das Buch vergriffen sei und die Rechte vom Verlag an Sifriat Palim in Tel Aviv verkauft wurden. Gibt es da eine Möglichkeit, ohne Nachfragen, etwas zu veröffentlichen? Gruß Lars
- Mit den Angaben, die du hier schreibst nicht. Wenn das Buch älter wäre als 100 Jahre bzw. der Autor schon mehr als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden, wäre es kein Problem, ebenso, wenn das Buch - warum auch immer - eh gemeinfrei (oder unter GFDL) sein würde. -- ShaggeDoc Talk 18:49, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Du kannst aber den Inhalt des Buches als Quelle für Artikel verwenden. Also die Informationen (nicht den Text selber) der Darstellung mit Quellenangabe in den zugehörigen Artikeln erg.-sугсго.PEDIA-/+ 19:04, 13. Aug. 2007 (CEST)
Was ist mit Bildern aus Ländern, die zum Zeitpunkt der Herstellung kein Urheberrecht kannten?
Bei einigen historischen Artikeln habe ich auf Bildmaterial zurückgegriffen, das nicht unter die 100-Jahre Regel fällt. Es handelte sich um verschiedene Bilder aus Staaten, die in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts kein Urheberrecht hatten. (z.B. Montenegro, Osmanisches Reich, Albanien). Hinzu kommt, dass einige der Staaten zwischenzeitlich untergegangen waren, mithin auch keine Rechtskontinuität besteht.
Nun die Frage: Sind solche Bilder nachträglich urheberrechtlich geschützt? (Ich nehme an nicht in jedem Falle, sonst hätte ich sie nicht hochgeladen.)

- Möglichkeit 1: Bilder wurden im Auftrag der Regierungsorgane/Behörden solcher Staaten erstellt und der Urheber dafür bezahlt (z.B. Propagandapostkarten aus den Balkankriegen 1912/13). Meine laienhafte Interpretation: Da es kein Urheberrecht gab, kam der Auftraggeber durch den rechtmäßigen Erwerb in den Besitz des Materials. Dieser Besitzer war ein untergegangener Staat, also gibt es keine Rechte mehr.
Das würde z.B. auch alle Briefmarken, Geldscheine Montenegros oder des Osmanischen Reichs bis 1918 betreffen.
(In Commons ist man dieser Auffassung mal gefolgt, mal nicht.)
- Möglichkeit 2: Ein Fotograf fertigt Bilder in Staaten an, in denen es zur fraglichen Zeit kein Urheberrecht gab und bleibt in deren Besitz. Er oder seine Erben erleben es, dass solch ein Recht eingeführt wird. Wieder meine gefühlsmäßige Auffassung: Solche Bilder sind geschützt und damit für uns tabu.
Das Ganze gründet sich auf die Auffassung, dass es keine rückwirkenden Gesetze geben kann, mithin der Urheber die Einführung des Urheberrechts erleben muss, um in dessen Genuss zu kommen und Bilder, die definitiv vorher veräußert, gegf. von Dritten veröffentlicht wurden (s.o. das Beispiel mit der Propagandapostkarte) nicht darunter fallen, weil es eben in Zeiten und Ländern ohne Urheberrecht nur um den tatsächlichen Besitz gehen konnte.--Decius 20:19, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Gemäß dem Schutzlandprinzip gilt immer die Schutzfrist des Landes, in welchem das Bild genutzt wird. Bei uns: die deutsche/Schweizer/österreichische/südtirolerische. Das Urheberrecht "haftet" nicht an einem Bild oder einer Person, sondern es wird das Recht des Landes angewandt, in dem eine Klage geführt werden könnte. Daher kommt auch der Erbe des montenegrinischen Fotografen in den Genuss bundesdeutschen Urheberrechts. --Fb78 ☼ 20:49, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Meine Ausführungen bezogen sich auf zweierlei Vermutungen. 1. Der Autor hat gar keine Rechte mehr, weil er es unter den damaligen Bedingungen ja verkauft hat. Das kann ja durch neues Recht nicht wieder rückgängig gemacht werden. 2. Da der Staat Montenegro nicht weiter existiert hat, (sondern jüngst erst wieder neu erstand) sind auch seine Rechte als Besitzer erloschen. (Es geht nur um die alten Sachen von vor 1918.)--Decius 23:58, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Da Montenegro noch nicht Teil der EU ist, gilt die RBÜ und der Schutzfristenvergleich. Ist also das Werk nach montegrinischem Recht nicht mehr geschützt, was aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage NACHZUWEISEN und nicht einfach zu behaupten ist (am besten durch das Gutachten eines auf montenigrinischen Rechts spezialisierten Anwalts), dann ist es auch in der EU nicht geschützt. Auf Commons gilt zusätzlich das Recht der USA, war es 1996 in Montenegro noch geschützt, ist es dort noch lange unfrei. --84.62.246.14 22:06, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Das beantwortet die Frage nicht. Die Annahme war ja, das heutiges montenegrinisches Recht nicht greift, und es den Rechtstatbestand im alten Montenegro (vor 1918) gar nicht gab. Ja? Oder eben nein?--Decius 23:58, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Montenegro ist noch nicht der Berner Übereinkunft beigetreten, also gilt montenigrinisches Recht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:24, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Wir sollten hier BITTE keine Latrinenparolen verkünden, sondern mit belegbaren Quellen arbeiten. Herr Roletschek übersieht [2]: continuent d’être applicables. Serbien war Mitglied der RBÜ. Die Bilder sind bis auf weiteres lokal auf de akzeptabel, wenn sie unter n-100 fallen, desgleichen wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Urheber 50 Jahre tot ist. Alles andere ist unverantwortbare Spekulation über allerschwierigste konventionsrechtliche Fragen --134.130.68.65 12:35, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Das würde bedeuten frei nutzbar, da eben kein montenegrinisches Urheberrecht bis 1918. --Decius 00:01, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Das Wesen der meisten Urheberrechte ist und war seine Rückwirkung. Nur weil es damals kein Urheberrecht gab, heißt das nicht, dass später kein urheberrechtlicher Schutz mit Rückwirkung eingeführt wurde.--sугсго.PEDIA-/+ 00:25, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Da nach dem 1. Weltkrieg eigentlich alle Länder der Berner Übereinkunft beigetreten sind, ist sicher mal von einer 50 pma Schutzfrist auszugehen. Denn wenn der Fotograf die Einführung erlebt hat, fallen alle seine Werke darunter auch wenn in dem Land zu Zeit der erstellungnoch keine internationale Urheberrechtsregelung galt. Desweiteren wenn seinee Werke noch unter dem Schutz der 50 pma Regelung stand als bei uns (DACH) die 70 pma Regelung eingeführt wurde, verlängert sich das Urheberrecht bei uns auf 70 Jahre egal wo der lebte oder die Aufnahme gemacht hat. Oder kurz gesagt im Zweifel ist immer von einer 70 pma Schutzfrist auszugehen, es sei den du kannst das Gegenteil beweisen, dass als das 70 pma eingeführt wurde schon keine Schutz mehr bestand. Bobo11 16:20, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Das Wesen der meisten Urheberrechte ist und war seine Rückwirkung. Nur weil es damals kein Urheberrecht gab, heißt das nicht, dass später kein urheberrechtlicher Schutz mit Rückwirkung eingeführt wurde.--sугсго.PEDIA-/+ 00:25, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Das würde bedeuten frei nutzbar, da eben kein montenegrinisches Urheberrecht bis 1918. --Decius 00:01, 14. Aug. 2007 (CEST)
Public Domain in Commons für Deutschsprachige
Hi, in Österreich, Deutschland, ... kann man ja ein Werk nicht als "Public Domain" deklarieren. Bei der Vorlage wird sogar ausdrücklich vermerkt, dass das Werk eben nicht Public Domain ist, der Urheber allerdings einer freien Verwendung zustimmte. Dazu meine erste Frage: Warum wird hier so ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Werk nicht Public Domain ist? Was wäre, wenn jemand, der im deutschsprachigen Raum lebt, ein Werk als Public Domain deklariert? Wäre die Erklärung dann ungültig? Was ist wenn man so ein Werk auf Commons als PD deklariert? Danke! -- Lukas0907 20:50, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Wo "Public Domain" kein Rechtsbegriff ist, kann man sich auch nicht rechtskräftig drauf berufen. Letztendlich würde das ja vom Gericht abhängen: Erkennt es die Absicht an, dass der Urheber wollte, dass er analog zum angelsächsischen Public Domain auf sämtliche Rechte verzichtet - oder sagt es, diese Erklärung sei unwirksam, dann behielte der Urheber einfach alle ihm gesetzlich zustehenden Rechte. Da wir nicht wissen können, wie eine solche Entscheidung ausfiele, umschreiben wir das "Public Domain" in den Möglichkeiten, die ein Urheber hierzulande hat. --Fb78 ☼ 20:54, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist nicht richtig. Es gibt sehr wohl Gerichts-Entscheidungen hinsichtlich von "Public-Domain-Software". Ich halte es für unschädlich, von PD zu sprechen und Freigabe aller Nutzungen zu meinen. Ansonsten verweise ich einmal mehr auf: http://archiv.twoday.net/stories/4157270/ --84.62.246.14 22:09, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Es gibt im deutschsprachigen Raum kein PD - strenggenommen ist die Lizensierung als PD ohne salvatorische Klausel ungültig und das Bild nicht korrekt lizensiert. In Deutschland kann man nunmal nicht auf Urheberrechte verzichten, selbst wenn man dies ausdrücklich erklärt. PD ist in Deutschland unmöglich. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:15, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist nicht richtig. Es gibt sehr wohl Gerichts-Entscheidungen hinsichtlich von "Public-Domain-Software". Ich halte es für unschädlich, von PD zu sprechen und Freigabe aller Nutzungen zu meinen. Ansonsten verweise ich einmal mehr auf: http://archiv.twoday.net/stories/4157270/ --84.62.246.14 22:09, 13. Aug. 2007 (CEST)
- D. h. also wenn man ein Bild auf Commons als PD lizenziert, hat es - wenn der Urheber aus Deutschland kommt - keinerlei Auswirkungen und stellt u. U. eine Urheberrechtsverletzung dar? -- Lukas0907 00:17, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Nö, Du kannst Dein eigenes Urheberrecht nicht verletzen, das kann nur ein Dritter. Die Lizenzierung auf den Commons ist kein Problem, die Frage ist nur, was ein deutscher Richter für - und nur für - Deutschland daraus macht.--sугсго.PEDIA-/+ 00:22, 14. Aug. 2007 (CEST)
- D. h. also wenn man ein Bild auf Commons als PD lizenziert, hat es - wenn der Urheber aus Deutschland kommt - keinerlei Auswirkungen und stellt u. U. eine Urheberrechtsverletzung dar? -- Lukas0907 00:17, 14. Aug. 2007 (CEST)
Frage nach URV (erl.)
Hallo, ich habe in meinem BRN ein Gedicht eines Autors eingestellt, der noch nicht 70 Jahre tot ist, siehe Benutzer:Jón/Enzyklopädisches, Allzuenzyklopädisches. Nun wurde ich von Benutzer:Jergen hingewiesen, dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Bevor ich das Gedicht lösche, wollte ich fragen, ob das aus rechtlicher Sicht korrekt ist. Danke für die Beurteilung. Jón + 23:07, 13. Aug. 2007 (CEST) P.S. Könnte man das Gedicht nicht auch als Zitat ansehen, da ja eine Quellenangabe vorliegt?
- Das geht nicht mehr als Zitat durch. Du musst es leider von einem Admin löschen lassen. Verwenden kann man das Gedicht erst, wenn der Autor mehr als 70 Jahre tod ist. -- ChaDDy 23:58, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Ok, erledigt. Jón + 00:29, 14. Aug. 2007 (CEST)
Bilder von Gegenständen die mir gehören
Darf ich Bilder von Gegenständen die sich in meinem Besitz befinden einstellen auch wenn sich Firmenlogos o.Ä. darauf befinden? Z. B. Getränkeflaschen, Telefon mit Logo, Computer etc.. Bildrechte klärt irgendwie nur was mit Bildern von Gegenständen im Besitz anderer zu tun ist oder habe ich da was übersehen? --Coatilex 12:56, 14. Aug. 2007 (CEST)
Die Frage habe ich auch gestellt, aber keine Zufriedenstellenden Antwort erhalten, heute hat der Archivbot es dann noch entfernt. Einzige was ich sagen kann ist, dass das Logo normalerweise kein Problem sein sollte, da es meistens nicht die Schöpfungshöhe erreicht. Aber wie das mit sollchen Gegenständen ist, weiß ich auch noch nicht. ? --by Kollyn Diskussion 13:03, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Ein Problem gibt es generell nur mit Kunstgegenständen, die urheberrechtlich geschützt sind. Normale Haushaltsgegenstände, auch mit Logo, sind unproblematisch. Mehr dazu auf commons:Commons:Bearbeitungen. Und eine kleine Ergänzung noch: Wem der Gegenstand gehört, ist für das Urheberrecht völlig egal, schnurzpiep, wurscht. --Fb78 ☼ 13:29, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Eine kleine Zusatzfrage, gilt das auch für Dinge die ich auseinder baue? Also z.B. ich baue meinen Ventilator auseinander, um die Einzelteile zu fotografieren. Kann mir dann keiner was? Auch nicht die Herstellerfirma? --by Kollyn Diskussion 13:41, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Solange sich keine Kunstgegenstände im Ventilator befinden, ist auch das erlaubt. --MB-one 14:11, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Es gibt kein Recht am Bild des eigenen Gegenstandes, falls das gemeint ist. Der Besitz eines Gegenstandes verhindert nicht, daß eine dritte Person davon Fotos anfertigen darf und mit den Fotos macht, was sie will. Dies gilt europaweit (mit etwas Unsicherheit für Großbritannien). Bei Gegenständen, die Kunstwerke darestellen, siehts freilich anders aus. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:20, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Nur zur Klarheit sollte man dazu sagen, dass hier keiner wissen kann, ob dem Fragesteller "einer was kann". Jedenfalls sind solche Bilder urheberrechtlich unbedenklich.--Wiggum 14:23, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Ich meinte sowas wie industrie Spionage oder so, könnte sowas vorgeworfen werden? Allerdings war das hauptaugenmerk auf uhrheberrecht gelegen. --by Kollyn Diskussion 14:46, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Wir betrachten hier primär die Urheberrechte. Urheberrechtlich gilt das, was RalfR oben schon gesagt hat. Alles unbedenklich, solange der Gegenstand nicht selbst ein Kunstwerk darstellt oder Kunstwerke enthält oder mit solchen bedruckt ist (Stichwort: "Foto von 'Serviervorschlag'" auf Lebensmittelverpackung). Darüber hinaus sind jedoch weitere Rechte denkbar, die mit einem Foto verletzt werden können. Z.B. Produktfotos, obwohl der Besitzer ein NonDisclosureAgreement unterzeichnet hat, sich also vertraglich (bei Vertragsstrafe) verpflichtet hat, über (Produkt-)Details Stillschweigen zu bewahren. Oder wenn sich auf den Abbildungen jugendgefährende Inhalte befinden oder oder potentiell volksverhetzende Symbole. Oder aber Programme oder Codefragmente, die dazu bestimmt sind, DRM-Sperren zu überwinden.... Denkbar ist ziemlich viel... Will sagen: Wenn Du in einen Elektronik-Markt gehst und dort fotografierst und Du es schaffst, nicht ertappt zu werden (meist generelles Fotografierverbot in der Hausordnung), dann gibt es spätestens dann Ärger, wenn Du hier Bilder von Laptops hochlädst, auf denen die Microsoft-Windows-Lizenzschlüssel lesbar sind. --jha 14:57, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Ich meinte sowas wie industrie Spionage oder so, könnte sowas vorgeworfen werden? Allerdings war das hauptaugenmerk auf uhrheberrecht gelegen. --by Kollyn Diskussion 14:46, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Nur zur Klarheit sollte man dazu sagen, dass hier keiner wissen kann, ob dem Fragesteller "einer was kann". Jedenfalls sind solche Bilder urheberrechtlich unbedenklich.--Wiggum 14:23, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Es gibt kein Recht am Bild des eigenen Gegenstandes, falls das gemeint ist. Der Besitz eines Gegenstandes verhindert nicht, daß eine dritte Person davon Fotos anfertigen darf und mit den Fotos macht, was sie will. Dies gilt europaweit (mit etwas Unsicherheit für Großbritannien). Bei Gegenständen, die Kunstwerke darestellen, siehts freilich anders aus. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:20, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Solange sich keine Kunstgegenstände im Ventilator befinden, ist auch das erlaubt. --MB-one 14:11, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Wie schon gesagt, geht es mir ausschließlich um Objekte die mir gehören (nicht zur Nutzung überlassen o.ä) und die ich beimir zuhause fotografiere. Um es konkreter zu machen ein Beispiel: Ich mache ein Bild einer Flasche Vittel auf meinem Esstisch und nutze dieses um den Artikel zum Wasser Vittel zu illustrieren. Wäre das ein Problem? Das Vittellogo dürfe eigentlich keine Schöpfunghöhde haben und ein Kunstwerk ist es auch nicht (oder?). --Coatilex 15:07, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Falls auf der Flasche kein Text von Schöpfungshöhe (z.B. Gedicht "Ode an den Hl. Vitel") abgedruckt oder ein Bild Picassos von "Monte Vitel" drauf ist: Sollte gehen. Nur nicht im Artikel "Mineralwasser", da wir uns irgendwann mal geeinigt haben, in Artikeln mit nicht herstellerspezifischem oder produktspezifisischen Lemma keine Bilder von einzelnen Markenprodukten/Herstellernamen zu nutzen, selbst wenn diese Hersteller/Produkte auf Lemma bezogen einen nachweislich hohen Marktanteil haben. ("Keine Reklame") Eine Packung Tempo-Taschentücher dürfte z.B. nicht in einen Artikel Taschentuch. --jha 15:21, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter. --Coatilex 15:34, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Von mir auch, Vielen Dank, habe jetzt alle Klarheiten beseitigt ;-) --by Kollyn Diskussion 15:37, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Falls auf der Flasche kein Text von Schöpfungshöhe (z.B. Gedicht "Ode an den Hl. Vitel") abgedruckt oder ein Bild Picassos von "Monte Vitel" drauf ist: Sollte gehen. Nur nicht im Artikel "Mineralwasser", da wir uns irgendwann mal geeinigt haben, in Artikeln mit nicht herstellerspezifischem oder produktspezifisischen Lemma keine Bilder von einzelnen Markenprodukten/Herstellernamen zu nutzen, selbst wenn diese Hersteller/Produkte auf Lemma bezogen einen nachweislich hohen Marktanteil haben. ("Keine Reklame") Eine Packung Tempo-Taschentücher dürfte z.B. nicht in einen Artikel Taschentuch. --jha 15:21, 14. Aug. 2007 (CEST)
Foto aus Wikipedia für Reisekatalog entnehmen
Ich würde gerne 2 Fotos aus Wikipedia in einem Reisekatalog veröffentlichen, die unter der GNU Free Documentation License stehen. Darf ich das? Falls ja, unter welchen Umständen?
- Steht in den Lizenzbestimmungen --jha 15:23, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Und in zu nennenden Einzelfallfragen darf hier keine Rechtsauskunft erteilt werden, aber dafür gibt es die Hotline unter info-de@wikimedia.org. -- Carl 15:38, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Sehr witzig. Als ob die OTRSler Rechtsberatung vornehmen dürften. Und selbt die, die es eventuell dürften hätten dann ein BRAGO-Problem. Aber zum Thema: Da von der IP keine weiteren Fragen mehr kamen, ist anzunehmen, dass die Frage hinreichend beantwortet wurde. --jha 14:31, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Und in zu nennenden Einzelfallfragen darf hier keine Rechtsauskunft erteilt werden, aber dafür gibt es die Hotline unter info-de@wikimedia.org. -- Carl 15:38, 14. Aug. 2007 (CEST)
Scans von Spielkarten
Wie steht es um die folgenden Bilde:
- Bild:Huncards.jpg, ursprünglich in en:image:Huncards.jpg, dort kommentiert mit "I scanned this image from a deck of hungarian cards." und als "Public domain" markiert.
- Bild:Schnapskarten_dt-fr.jpg
Ist es korrekt, solche Scans als "public domain" zu markieren, oder muss man wegen der Bildkarten eher davon ausgehen, dass hier urheberrechtlich geschützte Grafiken vervielfältigt werden? HeikoEvermann 11:24, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Beides mit einiger Sicherheit Urheberrechtsverletzungen. Die Dateien liegen in den Commons. Daher hier falsche Baustelle. --jha 14:26, 15. Aug. 2007 (CEST)
Landskronbrauerei
Bild:flasche_landskron_pils.jpg und Bild:Brauerei_vom_Dach.jpg sind beide Urheberrechtlich geschützt allerdings zur Verwendung in der Wikipedia frei gegeben - zumindest vom Urheber aus. Der E-Mail-Text ist dazu in der Bildbeschreibung angefügt. Spricht etwas gegen eine Kennzeichnung mit {{Ausnahme}}? --Gregor Kittlaus fühl dich frei 13:16, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Bei den genannten Bildern, sehe ich keinen Grund für die Kennzeichnung als Ausnahme der Wikipedia-Richtlinien. Wenn die Bilder nicht unter eine Freie Lizenz gestellt werden, können sie eben nicht verwendet werden. Insbesondere eine Flasche kann man im Zweifel auch einfach selbst fotografieren und freigeben. --MB-one 13:33, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Bei der Flasche mag das zu treffen. Aber das Brauereigebäude an sich sollte doch erlaubt werden. Wie gesagt, die Urheber haben nichts dagegen und was bitte ist an einem Foto von einem alten Ziegelbau schon so umstritten? :) --Gregor Kittlaus fühl dich frei 14:00, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Dass es für das fotografische Werk in beiden Fällen keine Freigabe unter freier Lizenz gibt? (Du scheinst hier zu vermischen "Lizenz für's Foto" und "Lizenz/Markenschutz für das abgebildete Objekt". Letzteres interessiert uns hier weniger.) --jha 14:23, 15. Aug. 2007 (CEST)
- In der Schweiz allerdings geniesst dieses fotografische Werk wohl keinen Schutz; sie kennt laut Schöpfungshöhe#Schweiz keinen Leistungsschutz für Fotografien und stellt bei Fotos recht hohe Ansprüche an die Schöpfungshöhe. Dort wird auch erwähnt, dass eine Rechtsanwältin zum Schluss kam, dass selbst "eine in der Kunstwelt hochgeschätzte künstlerische Fotografie in Ermangelung der Individualität nicht geschützt sein" könnte. Und die Fotografie hier ist eine ganz normale Abbildung eines Gebäudekomplexes. Dieser selbst sieht mir aus, als könnte der Urheber (Architekt) seit 70 Jahren tot sein, und wenn nicht, fällt die Abbildung möglicherweise unter die Panoramafreiheit (allerdings klingt der Dateiname mit "vom Dach" so, als sei die Aufnahme nicht von einem öffentlich zugänglichen Standort aus gemacht worden). Gestumblindi 14:37, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Das mit dem Dach und der Panoramafreiheit wiederum erübrigt sich wiederum nach österreichischem Recht. Wir können uns doch nicht die gerade passenden Paragraphen aus DACH zusammenpflücken ;) Was bleibt? Der Urheber ist ungültig, es muß eine natürliche Person sein, da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Ob sich die Brauerei der Tragweite ihrer Freigabe bewußt ist, wird aus dem Schreiben ebenfalls nicht klar. Allerdings sehe ich hier keine Eile geboten, das kann alles mit einer Mail geklärt werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:53, 15. Aug. 2007 (CEST)
- In der Schweiz allerdings geniesst dieses fotografische Werk wohl keinen Schutz; sie kennt laut Schöpfungshöhe#Schweiz keinen Leistungsschutz für Fotografien und stellt bei Fotos recht hohe Ansprüche an die Schöpfungshöhe. Dort wird auch erwähnt, dass eine Rechtsanwältin zum Schluss kam, dass selbst "eine in der Kunstwelt hochgeschätzte künstlerische Fotografie in Ermangelung der Individualität nicht geschützt sein" könnte. Und die Fotografie hier ist eine ganz normale Abbildung eines Gebäudekomplexes. Dieser selbst sieht mir aus, als könnte der Urheber (Architekt) seit 70 Jahren tot sein, und wenn nicht, fällt die Abbildung möglicherweise unter die Panoramafreiheit (allerdings klingt der Dateiname mit "vom Dach" so, als sei die Aufnahme nicht von einem öffentlich zugänglichen Standort aus gemacht worden). Gestumblindi 14:37, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Also, das Brauerreigebäude fällt nicht unter die Panoramafreiheit. Das Bild kann also schon gleich von daher nur behalten werden, wenn der Architecht schon 70 Jahre verstorben ist. Schöpfungshöhe hat ein Lichtbild immer. Das ist ein Lichtbild. Auch wenn es in der Schweiz mit der Schöpfungshöhe vielleicht etwas lascher gehandhabt wird, als in der Bundesrepublik, so hat dieses Foto mit Sicherheit nach schweizer Recht auch Schöpfungshöhe erreicht. Im Zweifelsfall ist aber deutsches Recht anzuwenden. Das Bild kann ohne Freigabe unter einer freien Lizenz nicht verwendet werden. Die jetztige Freigabe deutet nicht im entferntesten auf eine freie Lizenz hin. Ähnlich ist es mit dem Lichtbild der Flsche, wobei die Flasche abgebildet werden darf, weil die Gestaltung dieser nur eine niedrige Schöpfungshöhe hat. Die Vorlage Ausnahme widerspricht unseren Richtlinien. Sie ist im Grunde ein unfreies Bildzitat, ähnlich dem amerikanischen fair use, das ich hier nicht haben will. Keine Ahnung wer die Vorlage eingeführt hat unter auf was er sich da berufen hat, in Ordnung finde ich die aber nicht. In diesem Fall kann sie ganz sicher nicht verwendet werden. Die Bilder können also so, wie sie jetzt sind, nicht bleiben. -- ChaDDy 14:51, 15. Aug. 2007 (CEST)
Bild gesperrt
Gibt es einen Grund warum das Bild Menards Infiniti Pro Series checkered flag.JPG für die Verwendung in der deutschsprachigen Wikipedia gesperrt ist? --MB-one 13:37, 15. Aug. 2007 (CEST)
- hiernach war es URV und/oder Recht am eigenen Bild (tippe mal auf letzteres), genaueres kann dir sicher RalfR verraten. -- ShaggeDoc Talk 14:00, 15. Aug. 2007 (CEST)
- Ja, es geht bei diesem Foto um Recht am eigenen Bild, da der Flaggenschwenker keine Person der Zeitgeschichte ist. Die Ausnahme § 23 (1) 3. KUG besitzt Auslegungscharakter. Ein Bekannter von mir (Berufsfotograf) hat bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Redner fotografiert, das Bild erschien in der Tagespresse. Der Fotografierte hat in erster und zweiter Instanz wegen § 22 KUG gewonnen und Schadenersatz erhalten. Ich werde diese Entscheidung nicht revertieren, wenn ein anderer Admin da eingreift, werde ich aber auch nichts unternehmen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:18, 15. Aug. 2007 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt)Das war Problem mit dem Persönlichkeitsrecht. Die abgebildete Person ist keine absolute Person der Zeitgeschichte und eine Zustimmung zur Veröffentlichung "zur freien Nutzung" liegt nicht vor. --jha 14:19, 15. Aug. 2007 (CEST)
Kann ich Texte aus Wikipedia kopieren
--Amatho 21:38, 15. Aug. 2007 (CEST) Hallo, mich beschätigt die Frage ob ich Texte oder Teile aus Texten kopieren darf und dann in eigenen Ausarbeitungen verwenden kann.
So sind viele Artikel sehr hilfreich, ich weiss allerdings nicht, ob ich die Texte weiterverwenden darf.
Für Hilfestellung wäre ich dankbar. amatho
- Lizenzbestimmungen, häufig gestellte Fragen, RTFM... --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:42, 15. Aug. 2007 (CEST)
Broschüre des Magistrats Wien
Habe in einem Buch einen Abdruck des Linienplans der Wiener Stadtbahn. Der Abdruck stammt aus der Broschüre des Magistrats Wiens "Wien im Aufbau", 1937. Ist der Plan als "amtliches Werk" einstufbar und somit unter einer bestimmten Lizenz hochladbar? Sind Linienpläne von öffentlichen Verkehrsnetzen generell hochladbar oder in abgfotografierter Form hochladbar? PS: Die Antwort nacher am besten gleich auf die Bildrechtsseite stehen - ich glaub die Frage mit Stadt- oder Linienplänen haben sich sicher schon viele gestellt. -- Otto Normalverbraucher 00:54, 16. Aug. 2007 (CEST)
- Laß uns das Bild sehen, ann können wir einen Kommentar abgeben. Linienpläne haben meist keine künstlerische Schöpfungshöhe, aber nicht immer. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:05, 16. Aug. 2007 (CEST)