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Katastrophenschutz

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Katastrophenschutzübung

Katastrophenschutz bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in einem Katastrophenfall zu schützen.

Dazu gehören:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne
  • die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall
  • die Beseitigung von Katastrophenschäden

Katastrophenschutz in Deutschland

=== Entwicklung ===

Datei:Katschutz-regie.gif
Internationales Symbol des Kat-Schutzes

Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz normalerweise militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen zum Einsatz kamen, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe zum großen Teil die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus bildeten die drei genannten Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals "Sicherheits- und Hilfsdienst" (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes praktisch parallel mit der Wiederaufrüstung in den beiden deutschen Staaten. In der Bundesrepublik wurde 1950 das THW, 1956 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gegründet. Das Ende des Kalten Krieges führte in den frühen 1990er Jahren zu einem starken Abbau des Katastrophen- (und Zivil-)schutzes (Schließung der Warnämter, Abbau der Sirenen (vgl. Alarm), Auflösung der Medikamentendepots, Schließung von Hilfskrankenhäusern und Schutzräumen). Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 begann sich diese Entwicklung umzukehren.

Zuständigkeiten

Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.

Im Falle eines Angriffs des Bundesgebietes mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.

Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese auch für den nichtmilitärischen Katastrophenfall nutzen können ("erweiterter Katastrophenschutz"). Dazu gehören Geldmittel, Fahrzeuge und Wehrpflichtige, die sich freiwillig im Rahmen gewisser Kontingente für die Dauer von 6 Jahren* zur Mitgliedschaft in einer der Katastrophenschutz-Organisationen verpflichten und sich damit vom Wehrdienst oder Zivildienst freistellen lassen können.
* Stand der Angabe: November 2004.

Organisationen

In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz

Dazu kommen noch weitere Einsatzkräfte, z.B. von Unternehmen (etwa die Grubenwehr im Bergbau), privaten Vereinen, Behörden und Verbänden bis hin zu NGOs. Es können je nach örtlicher Rechtslage auch Privatpersonen und Firmen zum Katastropheneinsatz sich spontan zur Hilfe organisieren (vgl. die "EMON") oder dazu heran gezogen werden.

Weitere Informationen

Literatur

  • Andreas Linhardt: Feuerwehr im Luftschutz 1926-1945, Braunschweig 2002, ISBN 3831137382
  • Jürgen Bittger: Großunfälle und Katastrophen, Stuttgart 1996, ISBN 3794517121
  • Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Bonn (Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz) 2001


Siehe auch: Notfall, Katastrophensoziologie, Notstand, Strahlenschutz, Triage, Warnung, Zivilschutz, Ehrenamt