Lärmschutz
Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor: Fluglärm, Straßenlärm, Schienenlärm, Gewerbelärm, Sportlärm und Freizeitlärm (etwa Nachbarschaftslärm).
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.:
- Schädigung des Ohrs und Gehörs
- Schädigung des Immunsystems
- Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems
- Stress
Gesetzliche Regelungen
Deutschland
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher wie z. B. Anlagenbetreibern oder auch der abendliche Grillfete und der betroffen Nachbarschaft. Für anlagenbezogen Lärm ist im Wesentlichen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen einschlägig. Hierzu gehören:
- 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung mit Anhängen:
- RLS - 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
- Schall03 - Richtlinie zur Berechnung der Schallimission von Schienenwegen
- VLärmSchR 97 - Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes
- 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
- 24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
- 32. BImSchV - Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Zur Bewertung von Freizeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die so genannte "Freizeitlärmrichtlinie" eingeführt. Diese gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht bereits als Sportlärm durch die 18 BImSchV geregelt ist.
In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.
Europäische Union
Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 EG verabschiedet. Diese ist seit dem 24. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Änderung des BImSchG§§ 47 a-f BImSchG) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV vom März 2006) in nationales Recht umgesetzt.
Bis 30. Juni 2007 sind strategische Lärmkarten aufzustellen für:
- Ballungsräume > 250.000 Einwohner
- Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr
- Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
- Großflughäfen
Bis 18. Juli 2008 sind Aktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme zu regeln.
Methoden des Lärmschutzes
Technisch unterscheidet man:
- aktiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. Schwingungsisolierung, leisere Autos, geräuschärmere Rasenmäher, Leisehäcksler, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Lärmschutzwände und -wälle,
- passiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen am Immissionsort, also z. B. lärmgedämmte Fenster.