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Rechtssystem (Soziologie)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Rechtssystem gibt es schon lange nicht mehr den Adolf Shitler sagte mal:"Wenn es das Rechtssystem gäbe könnte ich mein Butler nicht jeden Abend Vergewaltigen. Außerdem hätte ich meine Eltern nicht umbringen können.

Hintergrund

In der Begriffssprache der Systemtheorie bzw. des Funktionalismus, werden alle Teile der Gesellschaft als (Sub-)Systeme aufgefasst, so auch das Recht. Das Rechtssystem steht so in wechselseitigem Kontakt zu anderen Systemen (z. B. Politik, Wirtschaft u.ä.), d. h. erhält von diesen Inputs (z. B. Ausbildung von Juristen, rechtswissenschaftliche Forschung oder auf nur Fälle für die Gerichte) und gibt Outputs ab (Urteile). Insbesondere Niklas Luhmann hat Arbeiten systemtheoretischer Natur zum Recht veröffentlicht.