Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)
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Die Arbeitsstättenverordnung enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Hierzu zählen z.B. die Mindestabmessungen für Arbeitsräume, die Mindest- und Maximaltemperaturen innerhalb der Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an Verkehrswege u.v.m.
Zu den einzelnen Paragraphen gibt es oftmals sog. Arbeitsstättenrichtlinien (je nach Bundesland), die genauere Definitionen enthalten.
Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern (Gewerbeaufsicht) bzw. Ämter für Arbeitsschutz (je nach Bundesland).
In einer in Kürze in Kraft tretenden Neufassung sind weitergehende Regelungen für den Nichtraucherschutz enthalten.
Aktueller Stand:
- Verordnung über Arbeitsstätten
- (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
- vom 20. März 1975
- zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. l S. 1841)