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Ferdinand Kirchhof

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Ferdinand Kirchhof (* 1950) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler und designierter Richter am Bundesverfassungsgericht.

Leben

Ferdinand Kirchhof studierte, promovierte und habilitierte von 1971 bis 1985 in Freiburg, Heidelberg und Speyer. Von 1982 bis 1986 übte er Lehrtätigkeiten in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen aus. 1986 wurde er auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen berufen. 1989 bis 1990 war er Dekan der Juristischen Fakultät, von 1999 bis 2004 Prorektor der Universität Tübingen. Seit 1993 hat er den Jean-Monnet-Chair der EU „European Fiscal Law“ inne.

Von 2003 bis 2004 war er Sachverständiger der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform. Seit 2003 ist Kirchhof Richter am Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg und war eingebunden als Vertreter Baden-Württembergs bei BVG in den Kopftuchstreit.[1] Seit 2006 ist er im Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.

2005 sollte Ferdinand Kirchhof auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Erwin Teufel, zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen werden. Dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gelang es jedoch, stattdessen seinen Kandidaten Herbert Landau durchzusetzen. 2007 wurde Kirchhof vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages als Nachfolger von Udo Steiner zum Richter in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht berufen.

Er ist mit Dr. Else Kirchhof - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim - verheiratet und hat keine Kinder. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Paul Kirchhof. Sein Vater von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof. Kirchhof ist seit 1971 Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Hercynia Freiburg im Breisgau im Cartellverband (CV).

Quellen

  1. „Kirchhof tritt in die Fußstapfen des Bruders“, Die Welt, 5. Juli 2007