Zum Inhalt springen

Benutzer:Wiki-Chris/Artikel in Überarbeitung 2

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. August 2007 um 11:45 Uhr durch Wiki-Chris (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Waffenmißbrauch ist die Benutzung von Waffen entgegen geltenden Rechten und Normen.

Die genaue Definition fällt schwer, da diese Rechte und Normen sowohl zeitlich als auch geographisch unterschiedlich formuliert und bewertet werden.

Man kann fünf große Bereich unterteilen, die regelmäßig in Statistiken auftauchen:

  • Herstellung, Handel
  • Besitz
  • Führen (zugriffsbereites Mitführen einer Waffe in der Öffentlichkeit)
  • Bedrohen
  • Benutzen (schlagen, stechen, schießen, usw.)

Bei allen fünf Bereichen gibt es Straftatbestände, im engeren Sinn sind aber nur die Bedrohung und das Benutzen von Waffen als Waffenmißbrauch anzusehen.

Waffe und Mißbrauch

Bei Waffen handelt es sich nach §1 WaffG um

  • Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
  • Tragbare Gegenstände,
    • die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    • die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz (Anlage 2) genannt sind.

Wir unterscheiden also nach Gegenständen, die von ihrem Wesen (=Konstruktion) her als Waffe gebaut wurden, und Gegenstände des täglichen Gebrauchs, welche in einem speziellen Fall als Waffe eingesetzt werden.

Bei den Waffen treten die Schußwaffen in der Definition hervor. Hier unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langwaffen. Außerdem wird zwischen erlaubnispflichtigen und frei erwerbbaren Schußwaffen unterschieden. Ab dem 18. Lebensjahr frei zu erwerben sind u.a. Schreckschußpistolen, Luftgewehre (bis 7,5 Joule), Paint-Ball-Waffen und Vorderladergewehre.

Einem generellen Besitzverbot unterliegen die im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführten Waffen (u.a. vollautomatische Schußwaffen, Handgranaten, Minen, Panzer)


Waffen unterliegen dann einem Mißbrauch, wenn sie entgegen geltenden Rechten und Normen benutzt werden.

Die Rechte und Normen werden in der Regel durch den Staat in Form von Gesetzen festgelegt. Zwischen einzelnen Staaten weichen die Ansichten aber stark voneinander ab. Auch in ihrer zeitlichen Festlegung differenzieren diese Rechte und Normen innerhalb eines Staates stark.

Darüber hinaus gibt es auch das Rechtsempfinden des Einzelnen. Dieses reicht vom Pazifisten bis zum Militaristen und spiegelt in seiner Bandbreite vom Verbot jeglicher Waffe bis zur Legitimation von Massenvernichtungswaffen alle Variationen wieder.


In Deutschland betrifft dieses insbesondere Sachbeschädigungen, Wilderei und den Bereich der Gewaltkriminalität.

Hiervon zu unterscheiden sind Verstöße gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz. Straftaten im Zusammenhang mit diesen Gesetzen betreffen zu ca. 80 % die Herstellung, den Handel und den Besitz von Waffen. In ca. 20 % der Fälle werden Schußwaffen ohne behördliche Erlaubnis mitgeführt.

Deutschland

Straftaten

2006 wurden 40.175 Straftaten im Zusammenhang mit dem Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz gezählt. Dieses entspricht 0,6 % aller Straftaten in der BRD. Davon entfielen 37.841 Straftaten auf das Waffengesetz, 509 auf das Kriegswaffenkontrollgesetz und 1.829 auf das Sprengstoffgesetz.

Diese Straftaten beziehen sich Herstellung, Handel, Besitz und Führen von Waffen bzw. explosionsgefährlichen Stoffen jeglicher Art.


Im Jahr 2006 gab es in Deutschland 215.471 registrierte Fälle von Gewaltkriminalität. Dabei wurde 8.813 mal mit einer Schußwaffe (oder Nachbildung) gedroht und 1.700 mal geschossen.

Die Drohwirkung einer Waffe wurden prozentual am häufigsten bei Geiselnahmen und erpresserischem Menschenraub ausgenutzt. Aufgrund der Vielzahl von Raubdelikten liegt die absolute Zahl bei diesen am höchsten.

Geschossen wurde bei 12 % der Morde. Danach folgen Totschlag und Tötung auf Verlangen sowie Geiselnahmen.

Verurteilte Straftäter und bei diesen beschlagnahmte Waffen (1995-1999)
1995 1996 1997 1998 1999 1999 in %
Verurteile Straftäter 937.385 944.324 960.334 974.187 940.683
Straftaten mit Schußwaffen 2.443 2.447 2.251 2.370 1.932 100,00
davon: legale Schußwaffen 131 109 109 97 79 4,08
davon: illegale Schußwaffen 1.141 1.052 991 882 781 40,40
davon: erlaubnisfreie Schußwaffen 1.452 1.515 1.300 1.325 994 51,40
davon: Schußwaffen, Herkunft ungeklärt 92 81 99 66 78 4,04



Gewaltkriminalität in Deutschland mit Schußwaffenmißbrauch (2006)
Straftat alle Straftaten m. Schußwaffe gedroht (%) m. Schußwaffe geschossen (%)
Gewaltkriminalität (gesamt) 215.471 2,2 0,8
Mord 818 0,4 12,0
Totschlag, Tötung auf Verlangen 1.650 1,0 5,8
Vergewaltigung, sex. Nötigung 8.118 0,8 0,0
Raubdelikte 53.696 7,9 0,4
Körperverletzung m. Todesfolge 171 0,6 0,0
gefährliche/schwere Körperverletzung 150.874 0,2 0,9
erpresserischer Menschenraub 90 30,0 0,0
Geiselnahme 53 11,3 1,9

Erläuterungen: "mit Schußwaffe gedroht" umfaßt neben Schußwaffen nach §1 WaffG auch alle anderen Gegenstände die den Anschein einer Schußwaffe vermitteln (Spielzeugpistolen, entspr. geformte Feuerzeuge,...) und bei denen sich mind. ein Opfer hierdurch bedroht fühlte. "mit Schußwaffe geschossen" umfaßt alle Schußwaffen nach §1 WaffG.

Im Jahr 2006 wurden Opfer von Straftaten in 8.813 Fällen mit Schußwaffen bedroht. Damit ist der niedrigste Stand seit 1993 zu verzeichnen. Der Rückgang im Vergleich zu 2005 betrug 4,0 % (9.177 Fälle). Dabei betrafen fast neunzig Prozent (89,3 %) der Fälle die Bereiche "Raub, räuberische Erpressung u. räuberischer Angriff auf Kraftfahrer" sowie "Straftaten gegen die persönliche Freiheit".

Staftaten bei denen mit einer Schußwaffe geschossen wurde (2006)
Straftat erfasste Fälle mit Schußwaffe geschossen in %
Straftaten BRD (gesamt) 6.203.074 4.584 0,07
Sachbeschädigung 761.117 1.454 0,2
gefährliche/schwere Körperverletzung 150.874 1.357 0,9
Bundesnaturschutzgesetz u.a. 6.489 473 7,3
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 166.282 329 0,2
Wilderei 3.715 294 7,9
Raub, räub. Erpressung, räub. Angriff auf Kfz 53.696 213 3,9
Straftaten gegen das Leben 2.468 198 8,0
Widerstand gg. die Staatsgewalt 158.334 59 0,04
Körperverletzung im Amt 2.217 4 0,18
Sonstige 4.897.882 203 0,004

Erläuterungen: Als Schußwaffe zählen alle gem. §1 WaffG definierten Schußwaffen.

Gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 2006 handelte es sich "bei fast einem Drittel der Fälle (31,7 %) [...] um weniger gravierende Delikte, nämlich Sachbeschädigung (z.B. Schießen auf Verkehrszeichen)". Ähnlich viele Fälle (29,6 %) entfielen jedoch auch auf gefährliche und schwere Körperverletzung.




Im Jahr 2006 gab es 53.696 Fälle von Raub, räuberischer Erpressung und räuberischer Angriffe auf Kraftfahrer. Hierbei wurde 4.250 mal mit einer Schußwaffe gedroht, 213 mal wurde geschossen.

Schußwaffen wurden also in weniger ca. 8 % aller Raubdelikte eingesetzt, in 0,4 % der Fälle wurde geschossen.

Die Statistik differenziert hierbei nicht nach Spielzeug-, Schreckschuß- und scharfen Waffen. Angaben über andere Waffen und tragbare Gegenstände werden nicht gemacht.

Im Jahr 2006 gab es außerdem 2.468 Fälle von Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. Hierbei wurde die Tat 194 mal mit einer Schußwaffe begangen, 30 mal wurde eine Schußwaffe zur Drohung eingesetzt.

Schußwaffen wurden also in ca. 9 % der Straftaten eingesetzt. Im Regelfall wurden sie dann auch zur Tötung benutzt.




Entwicklung des Schußwaffenmißbrauchs

Datei:SchusswaffenmissbrauchBRDbis2006.jpg

Seit 1971 hat sich die Zahl der Straftaten, auch bedingt durch die Wiedervereinigung, fast verdreifacht. Im gleichen Zeitraum sank der Mißbrauch von Schußwaffen jedoch um fast ein Drittel.

Die Zahl der Fälle in denen geschossen wurde sank von 1971 bis 1990 von 12.904 auf 4.185. Nach einem zwischenzeitlichen Höchstand von 8.471 im Jahr 1996 nahmen diese Fälle kontinuierlich bis 2006 auf 4.584 ab.

Die Fälle in denen mit der Schußwaffe gedroht wurde nahmen vor der Wende leicht, danach stark zu. Seit 2001 ist jedoch auch hier wieder eine Abnahme zu beobachten.

Insgesamt ist die Zahl der Schußwaffenverwendungen im Zusammenhang mit Straftaten seit 1971 von 0,78 % auf 0,21 % gesunken. Hierbei ist zu beachten, daß hier auch die Bedrohung mit Spielzeug- und Schreckschußwaffen eingeschlossen ist.

Waffenmißbrauch am Beispiel Frankfurt

Datei:FrankfurtWaffen1998-2005.JPG

Die nebenstehende Grafik stellt den Waffenmißbrauch in Frankfurt/Main in den Jahren 1998 bis 2005 dar. Von 683 ausgewerteten Straftaten wurde in 29 % der Fälle ein Werkzeug oder Gegenstand des täglichen Gebrauchs benutzt. In 46 % der Fälle wurden Messer und in 25 % der Fälle andere Waffen benutzt.

Im Vergleich zur bundesweiten Kriminalstatistik wurden relativ viele Schußwaffen benutzt. 5 dieser 'scharfen' Schußwaffen waren legal (2 x Selbstmord mit legalem Gewehr, 3 x Bedrohung u. Schießen mit Schußwaffe), 81 Schußwaffen waren illegal und 40 Schußwaffen unterlagen sogar dem KWKG und damit einem generellen Besitzverbot. Außerdem wurden in 18 Fällen Straftaten durch Poliszisten mit Dienstpistolen begangen.

Damit liegt der Anteil legaler Schußwaffen mit 3,5 % knapp unter dem Bundesdurchschnitt (4,0 % in 1999). Der Anteil illegaler Waffen liegt mit 56 % (inkl. KWKG 84 %) über dem Bundesdurchschnitt von 40 %. Dafür liegt der Anteil von erlaubnisfreien Waffen stark unter dem Bundesdurchschnitt.

USA

Datei:WaffenmissbrauchUSA2005.jpg
Gewaltstraftaten mit Schußwaffenmißbrauch (USA, 1994)
Delikt alle Straftaten davon: mit Schußwaffe gedroht davon: mit Schußwaffe geschossen
Mord 21.606 16.305 16.305
Raub / schwere Körperverletzung 1.679.716 528.575 32.162
Gesamt 1.701.322 544.880 32.162

Gemäß der Kriminalstatistik des FBI wurden 1994 rund 1/3 aller Gewaltstraftaten in den USA unter Benutzung von Schußwaffen begangen. Bei Raub und Körperverletzung wurden die Opfer in ca. 3 % der Fälle in denen eine Schußwaffe mitgeführt wurde auch angeschossen.

Während der Schußwaffenmißbrauch zwischen 1980 und 1985 stabil, teilweise sogar abnehmend war, war zwischen 1985 und 1994 eine Zunahme zu beobachten. In diesem letztgenannten Zeitraum stieg die Zahl von Gewaltstraftaten um 42,1 % an. Im gleichen Zeitraum stieg die Verwendung von Schußwaffen um 59,5 % an. Ähnlich stark (52,6%) war der Zuwachs bei anderen gefährlichen Waffen (z.B. Werkzeug). Unterdurchschnittlich war dafür der Anstieg bei Messern (11 %) und waffenlosen Angriffen (37,5 %).

Bei Mord und Raub war bei den Messern eine Abnahme von 25,6 % bzw. 10,5 % zu beobachten. Bei waffenlosen Angriffen nahm die Zahl der Morde um 4,9 % ab, bei Raub un Körperveltzung stiueg sie um 15,9 % bzw. 63,2 %.

Hieraus läßt sich die Aussage treffen, daß bei Straftaten besonders die Messer durch Schußwaffen verdrängt wurden. Bei Fällen von Körperverletzung griff man außerdem stark auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs sowie die Fäuste zurück.


Waffenarten bei Mord (USA, 1991 - 2005)
Jahr alle Morde alle Waffen Schußwaffe Messer waffenlos Ersticken stumpfe Waffe Gift/Droge Feuer/Sprengstoff Sonstige
1991 21.676 14.373 3.430 1.202 440 1.099 34 211 887
1995 20.043 13.673 2.538 1.182 367 904 34 456 889
2001 14.061 8.890 1.831 961 269 680 49 113 1.268
2005 14.860 10.100 1.914 892 216 597 53 125 963





Suizid

http://en.wikipedia.org/wiki/Image:GunOwnershipAndSuicide.JPG%7Cright%7C300px











Gewaltstraftaten in Frankfurt/Main 1998-2005

Gewaltstraftaten (Bedrohung, Körperverletzung, Mord,...) bei denen Hilfsmittel verwendet wurden für den Großraum Frankfurt 1998-2005. [1]

Typ Waffe Anzahl Besitz illegal Besitzverbot Gesamt
Stichwaffen Messer 313 313
Werkzeug Eisenstange 22
Beil / Axt 19
Hammer 17
Spaten 2
Schraubenzieher 6
Kettensäge 1 67
Gegenstände Baseballschläger 33
Knüppel 9
Golfschläger 1
Motorradhelm 1
Fahrradkette 3
Stein 6
Getränkeflasche 5
Fleischgabel/Besteck-Gabel 4
Schere 4
Spielzeugpistole 4 70
freie Waffen (ab 18. LJ) Schreckschußpistole 14
Blasrohr 1
Schwert / Machete 9
Armbrust 2 26
legale Schußwaffen Pistole, Revolver 2
Jagdgewehr (Bedrohung) 1
Jagdgewehr (Selbstmord) 2 5
Dienstwaffen Polizeipistole 18 18
illegale Schußwaffen Pistolen/Gewehre 81 X 81
verbotene Waffen Maschinenpistolen 37 X
Handgranaten 19 X
Panzerfaust 3 X
Schlagring 3 X 61
Sprengstoff selbst gefertigt 2 X
in die BRD eingeschmuggelt 2 X 4
Sonstige Aids-Spritze 14
Ersticken 6
Ertränken 2
Hund 6
Gift 3
Feuer 2
Kfz 3
kochendes Wasser 2 38
Gesamt 683

Von 683 aufgezeichneten Fällen von Bedrohung, Körperverletzung, Totschlag/Mord bzw. Selbstmord wurde der Großteil (ca. 70 %) mit Gegenständen und Methoden verübt, auf die man in eigentlich jedem Haushalt Zugriff haben kann. In 46 % aller Taten wurden Messer verwendet.

Wirkliche Waffen wurden in 191 Fällen (ca. 30 %) verwendet. Dabei handelt es sich bei 4,5 % aller Taten um legale Blank- und Schußwaffen aus Privatbesitz. Der Anteil der Schußwaffen betrug 0,7 %. Bereinigt um Selbstmorde haben Straftaen mit legalen Schußwaffen aus Privatbesitz einen Anteil von 0,4 %.

Ca. 21 % der Straftaten wurden mit illegalen Waffen begangen. Diese teilen sich in zwei Kategorien auf. Zum einen handelt es sich um illegal besessene Pistolen und Gewehre (12%), zum anderen um Waffen, deren Besitz in Deutschland Privatpersonen generell verboten ist (9 %); dieses sind vornehmlich Kriegswaffen. Weitere 18 Straftaten wurden von Polizisten mit Dienstwaffen begangen.


Quellen

  1. Forum Waffenrecht, nach Horst Decker, Ranstad [[1]]