Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet ein Amtsträger muß sich persönlich verkehrt verhalten haben. Ist ein falsche Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen so ist das Rechtsmittel die Beschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei "formlos, fristlos und fruchtlos". Allerdings darf man im Zuge der zunehmenden Bürgerorientierung der Behörden auch eine erhöhte Kritikfähigkeit und ein gesteigertes Problembewusstsein der Vorgesetzten erhoffen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt, wird sie hingegen weniger helfen.
Hinweise
- Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip "von oben nach unten" erfolgen und deshalb von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde (Fachaufsichtsbeschwerde) gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
- Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde entweder:
- 1. die Dienstaufsichtsbehörde
- Probleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion
- Probleme mit Kommunalbediensten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident
- 2. die Behördenleitung
- Probleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des Finanzamtes
- Probleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister
Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z.B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder "nach unten" delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.